27.04.2026
EXPANSION

Expansion und neue KI-Software: Wiener LegalTech Codara rollt DACH-Strategie aus

Das Wiener LegalTech-Startup Codara treibt nach seiner Finanzierungsrunde 2025 die Expansion voran und startet in Deutschland mit Echtzeit-Monitoring für Bundesrecht.
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Codara
© Codara - (v.l.) CEO Bernhard Landrichter, Karin Schmollgruber, Marketing und CTO Christian Kaindl.

Nach einer Finanzierungsrunde im Vorjahr durch mehrere Business Angels (brutkasten berichtete) vermeldet das Wiener Startup Codara (ehemals Gesetzefinden.at) die nächste Neuerung: Man expandiert – konkret nach Deutschland – und deckt dort ab sofort Rechtsänderungen des gesamten deutschen Bundesrechts in Echtzeit ab, wie es per Aussendung heißt.

Codara startet Pilotphase

Parallel dazu geht der „Legislative Radar“ in die Pilotphase über, während Codara zugleich ein neues, von der FFG gefördertes Projekt für automatisiertes Bescheidmanagement startet. Ziel ist es, auch diesen bislang schwer zugänglichen Bereich effizienter zu erschließen. CTO Christian Kaindl beschreibt die zentrale Herausforderung so: „Unstrukturierte Daten aus Behördenbescheiden müssen mithilfe von KI präzise in bestehende Workflows integriert werden.“

Der „Codara Legislative Radar“ verfolgt Gesetzesentwürfe bereits während der Begutachtungsphase: „In vielen Branchen reicht es nicht mehr aus, zu wissen, was heute gilt“, sagt CEO Bernhard Landrichter. „Unternehmen müssen auch wissen, was morgen kommt, um Risiken, aber auch Chancen auszuloten.“

Kernprodukt nun an NEURIS angebunden

Auch das Kernprodukt „Codara Regulatory Monitoring“ wurde im Zuge dessen weiter ausgebaut. Zusätzlich zu den bestehenden Schnittstellen zu EUR-Lex und dem österreichischen RIS ist die Plattform nun direkt an das deutsche NEURIS angebunden. „Damit können Rechtsabteilungen und das Compliance-Management das gesamte EU-Recht sowie das nationale Bundesrecht in Österreich und Deutschland lückenlos und in Echtzeit überwachen“, erklärt Landrichter.

Codara war bisher in Österreich am Markt präsent und zählt „einen Großteil der heimischen Infrastrukturunternehmen“ zu seinen Kunden – darunter Wien Energie, Borealis und Spar. Die Plattform GesetzeFinden.at, die 2022 den Grundstein legte und weiterhin als Gratis-B2C-Plattform firmiert, verzeichnet weiterhin rund 30.000 Visits monatlich.

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Im Bundeskanzleramt traten Gesundheitsministerin Korinna Schuhmann (SPÖ), Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) heute vor die Presse. Nach „weit über 100 Stunden“ Verhandlungszeit, präsentierte Pröll die wichtigsten Punkte zur Staatsmodernisierung.

Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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