18.11.2020

Exit: Link Mobility aus Norwegen kauft ATMS, sms.at und alle websms-Marken

Die Link Mobility Group Holding ASA aus Norwegen übernimmt ATMS, sms.at und alle websms-Marken zu 100 Prozent.
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Investor Florian Gschwandtner und Christian Waldheim, CEO bei websms.
Investor Florian Gschwandtner und Christian Waldheim, CEO bei websms. (c) websms

Es ist ein Exit auf europäischer Ebene, bei dem ein Urgestein der österreichischen Online-Unternehmen verkauft wird: Die Link Mobility Group Holding ASA aus Norwegen übernimmt die österreichischen Unternehmen ATMS und SMS.AT sowie die zugehörigen websms-Marken (zusammen „websms“) zu 100 Prozent. Der Kaufpreis bewegt sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

Warum Link Mobility Websms kauft

Link Mobility wurde im Jahr 2001 in Oslo in Norwegen gegründet. Im Jahr 2019 beschäftigte das Unternehmen 457 Mitarbeiter und erwirtschaftete ein EBITDA von 308 NOK (28 Millionen EUR).

„Ich bin sehr glücklich, mit dem Erwerb der österreichischen Firma websms unsere erste Akquisition als notiertes Unternehmen bekanntgeben zu dürfen, sowie eine weitere Konsolidierung unserer Marktführerposition in Europa“, sagt Guillaume Van Gaver, CEO von LINK Mobility: „websms ist ein großartiges Beispiel für ein Mobile Messaging Unternehmen, das auf dem Weg ist, ein CPaaS-Player mit innovativen Lösungen zu werden – beispielsweise mit WhatsApp und RCS. websms verfügt über eine erfolgreiche Mischung aus großen Unternehmenskunden sowie auch vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die vom CPaaS-Angebot Gebrauch machen.“

Websms und sms.at: Die messaging-Pioniere

websms wurde 1999 in Österreich gegründet und hat aktuell den Hauptsitz in Graz, Österreich. Mit mehr als 5.000 Unternehmenskunden und als Inhaber einer MNO-Lizenz für Österreich gilt websms als lokaler Marktführer. Auch in Deutschland und der Schweiz ist websms stark vertreten. Bekannt ist in der breiten Bevölkerung vor allem die Marke sms.at: die Website wurde vor allem rund um die Jahrhundertwende genutzt, um kostenlos SMS-Nachrichten im Web zu verschicken.

Während der vergangenen 12 Monate bis zum 30. Juni 2020 hat websms einen Umsatz von 15,4 Millionen Euro erwirtschaftet, ein Bruttoergebnis von 6,8 Millionen Euro erzielt und ein EBITDA von 5,1 Millionen Euro verzeichnet. Am Firmenhauptsitz in Graz, Österreich, sind 24 Mitarbeiter beschäftigt.

Was die Websms-CEOs zum Exit sagen

Das aktuelle Management-Team von websms wird weiterhin im Einsatz bleiben. „Link Mobility und websms ergänzen einander perfekt. Für unsere Kunden werden sich dadurch neue Möglichkeiten für ihr Customer Engagement auftun, und zwar am wichtigsten Touchpoint überhaupt: dem Mobile Screen. Zudem freuen wir uns, unsere internationalen Anbindungen noch weiter optimieren zu können“, sagt Christian C. Waldheim, CEO von websms, über die gemeinsamen Pläne.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Exit: Link Mobility aus Norwegen kauft ATMS, sms.at und alle websms-Marken

  • Es ist ein Exit auf europäischer Ebene, bei dem ein Urgestein der österreichischen Online-Unternehmen verkauft wird: Die Link Mobility Group Holding ASA aus Norwegen übernimmt die österreichischen Unternehmen ATMS und SMS.AT sowie die zugehörigen websms-Marken zu 100 Prozent.
  • Der Kaufpreis bewegt sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich.
  • Während der vergangenen 12 Monate bis zum 30. Juni 2020 hat websms einen Umsatz von 15,4 Millionen Euro erwirtschaftet, ein Bruttoergebnis von 6,8 Millionen Euro erzielt und ein EBITDA von 5,1 Millionen Euro verzeichnet.
  • Das aktuelle Management-Team von websms wird weiterhin im Einsatz bleiben.
  • Noch in diesem Jahr und somit kurz vor dem Exit hatte der Investor und ehemalige Runtastic-CEO Florian Gschwandtner für ein siebenstelliges Investment acht Prozent an websms übernommen.

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