21.11.2025
CLOUD-SERVICES

Europa: Digitale Souveränität wird zum Großthema

Österreich initiierte jüngst eine "Declaration on European Digital Sovereignty", die von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird. Profitieren könnte davon auch der in Kärnten ansässige Cloud-Anbieter Anexia. Gründer Alexander Windbichler sprach zum Thema im brutkasten-Talk.
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Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic
Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic

Erst der Ukraine-Krieg, dann Donald Trump: Die geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Jahre befeuern zusehends eine Diskussion rund um Abhängigkeiten Europas. Das Wort der Stunde lautet „Souveränität“ – auch und vor allem im Digital-Bereich.

Daten-Einblick und „Killswitch“

Im Cloud-Computing ist die Rechtslage in den USA eindeutig – und das im Zweifelsfall sehr zu Ungunsten Europas. Der Patriot Act und der Cloud Act führen nicht nur dazu, dass US-Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google US-Behörden auf Weisung Einblick in Daten auf ihren Servern gewähren müssen – selbst wenn diese in der EU stehen. Sogar eine Weisung zur Abschaltung durch die US-Regierung ist rechtlich möglich.

Alexander Windbichler, Gründer und Group CEO des in Kärnten ansässigen Cloud-Anbieters Anexia, nennt das im brutkasten-Talk einen „Killswitch“. „Um es sehr plakativ auszudrücken: Trump könnte sagen: ‚Gebt mir Grönland, oder ich schalte Europa die Cloud ab“, warnt der Gründer. Und er präzisiert: „Das würde bedeuten, dass keine Züge mehr fahren, keine Post mehr zugestellt wird, kein Zahlungsverkehr mehr geht und so weiter und so fort. Das sehe ich als Europäer einfach als großes Problem.“

EU-Politik könnte Anexia zugute kommen

Anexia könnte freilich sehr von verstärkten europäischen Bemühungen zur digitalen Souveränität im Cloud-Bereich profitieren. Schon jetzt betreibt das Unternehmen weltweit mehr als 100 Server-Standorte und wächst stetig weiter. Es gehe aber nicht darum, etwas gegen die USA zu haben. Er wünsche sich „eine Partnerschaft auf Augenhöhe“ sagt Windbichler über die europäisch-amerikanischen Beziehungen im Digital-Bereich – und gibt damit wohl auch das Ziel aus, das er für sein Unternehmen im Vergleich zu den großen US-Anbietern hat.

Einem entsprechenden Push von politischer Seite könnte die EU nun tatsächlich einen Schritt näher sein. Denn jüngst unterzeichneten alle 27 Mitgliedsstaaten die von Österreich initiierte „Declaration on European Digital Sovereignty“. „Alle haben die Wichtigkeit verstanden. Nun haben wir ein gemeinsames Ziel und haben den Weg dorthin festgelegt. Denn digitale Souveränität ist Sicherheitspolitik, Innovationspolitik und Demokratiepolitik zugleich“, kommentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in einer Aussendung. „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

US-Anwendungen auf europäischen Servern

Auch Windbichler begrüßt die EU-Erklärung und kommentiert: „Die digitale Souveränität Europas ist kein Traum, sondern ein realistisches Ziel.“ Europa habe „zahlreiche starke Unternehmen, die diese Aufgabe stemmen können und wollen“. Dazu wäre aber gewiss noch einiges an Arbeit zu leisten und Infrastruktur zu schaffen. Globale Anbieter dominieren aktuell noch den Markt in Österreich wie eine umfassende Erhebung durch A1 vergangenes Jahr zeigte (brutkasten berichtete).

Sie werden nicht zuletzt auch wegen ihrer mit den Cloud-Diensten verknüpften global verbreiteten Software-Anwendungen genutzt. Für Windbichler stellt das im brutkasten-Talk kein Hindernis dar: „Microsoft hat super Produkte. Wir verwenden ja genauso Teams. Mein Ansatz ist: Ich möchte weiterhin diese Produkte nutzen, aber digital souverän in Europa ohne ‚Killswitch‘. Und zu einem fairen Lizenzpreis.“ Dann würden auch tatsächlich beide Seiten profitieren, meint der Gründer.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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