21.11.2025
CLOUD-SERVICES

Europa: Digitale Souveränität wird zum Großthema

Österreich initiierte jüngst eine "Declaration on European Digital Sovereignty", die von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird. Profitieren könnte davon auch der in Kärnten ansässige Cloud-Anbieter Anexia. Gründer Alexander Windbichler sprach zum Thema im brutkasten-Talk.
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Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic
Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic

Erst der Ukraine-Krieg, dann Donald Trump: Die geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Jahre befeuern zusehends eine Diskussion rund um Abhängigkeiten Europas. Das Wort der Stunde lautet „Souveränität“ – auch und vor allem im Digital-Bereich.

Daten-Einblick und „Killswitch“

Im Cloud-Computing ist die Rechtslage in den USA eindeutig – und das im Zweifelsfall sehr zu Ungunsten Europas. Der Patriot Act und der Cloud Act führen nicht nur dazu, dass US-Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google US-Behörden auf Weisung Einblick in Daten auf ihren Servern gewähren müssen – selbst wenn diese in der EU stehen. Sogar eine Weisung zur Abschaltung durch die US-Regierung ist rechtlich möglich.

Alexander Windbichler, Gründer und Group CEO des in Kärnten ansässigen Cloud-Anbieters Anexia, nennt das im brutkasten-Talk einen „Killswitch“. „Um es sehr plakativ auszudrücken: Trump könnte sagen: ‚Gebt mir Grönland, oder ich schalte Europa die Cloud ab“, warnt der Gründer. Und er präzisiert: „Das würde bedeuten, dass keine Züge mehr fahren, keine Post mehr zugestellt wird, kein Zahlungsverkehr mehr geht und so weiter und so fort. Das sehe ich als Europäer einfach als großes Problem.“

EU-Politik könnte Anexia zugute kommen

Anexia könnte freilich sehr von verstärkten europäischen Bemühungen zur digitalen Souveränität im Cloud-Bereich profitieren. Schon jetzt betreibt das Unternehmen weltweit mehr als 100 Server-Standorte und wächst stetig weiter. Es gehe aber nicht darum, etwas gegen die USA zu haben. Er wünsche sich „eine Partnerschaft auf Augenhöhe“ sagt Windbichler über die europäisch-amerikanischen Beziehungen im Digital-Bereich – und gibt damit wohl auch das Ziel aus, das er für sein Unternehmen im Vergleich zu den großen US-Anbietern hat.

Einem entsprechenden Push von politischer Seite könnte die EU nun tatsächlich einen Schritt näher sein. Denn jüngst unterzeichneten alle 27 Mitgliedsstaaten die von Österreich initiierte „Declaration on European Digital Sovereignty“. „Alle haben die Wichtigkeit verstanden. Nun haben wir ein gemeinsames Ziel und haben den Weg dorthin festgelegt. Denn digitale Souveränität ist Sicherheitspolitik, Innovationspolitik und Demokratiepolitik zugleich“, kommentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in einer Aussendung. „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

US-Anwendungen auf europäischen Servern

Auch Windbichler begrüßt die EU-Erklärung und kommentiert: „Die digitale Souveränität Europas ist kein Traum, sondern ein realistisches Ziel.“ Europa habe „zahlreiche starke Unternehmen, die diese Aufgabe stemmen können und wollen“. Dazu wäre aber gewiss noch einiges an Arbeit zu leisten und Infrastruktur zu schaffen. Globale Anbieter dominieren aktuell noch den Markt in Österreich wie eine umfassende Erhebung durch A1 vergangenes Jahr zeigte (brutkasten berichtete).

Sie werden nicht zuletzt auch wegen ihrer mit den Cloud-Diensten verknüpften global verbreiteten Software-Anwendungen genutzt. Für Windbichler stellt das im brutkasten-Talk kein Hindernis dar: „Microsoft hat super Produkte. Wir verwenden ja genauso Teams. Mein Ansatz ist: Ich möchte weiterhin diese Produkte nutzen, aber digital souverän in Europa ohne ‚Killswitch‘. Und zu einem fairen Lizenzpreis.“ Dann würden auch tatsächlich beide Seiten profitieren, meint der Gründer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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