17.04.2020

Boost für Coronaforschung durch Teilnahme an EUREKA-Netzwerk

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an der Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks beteiligen wird. Unternehmen können "marktnahe Forschungsprojekte" bis 15. Mai bei der FFG einreichen. Die Teilnahme soll für die heimische und europäische Coronaforschung einen weiteren Boost bringen.
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EUREKA
(c) Adobe

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an einer neuen multilateralen Fast Track-Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks zur Erforschung von COVID-19 beteiligt. Die Abwicklung erfolgt, wie bei EUREKA-Ausschreibungen üblich, über die FFG.

+++ FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“ +++

„Wir haben mit dem nationalen ‚Corona Emergency Call‘ auf nationaler Ebene rasch reagiert und verstärken die Coronaforschung nun weiter, indem wir heimische Unternehmen bei der Umsetzung von marktnahen Forschungsprojekten mit Unternehmen in anderen Ländern unterstützen“, so die Ministerinnen. Beide sprechen von einem „Boost für die Coronaforschung“.

Der Call fokussiert sich laut FFG auf „schnell umsetzbare Entwicklungen mit einer Projektdauer von maximal zwölf Monaten“.

Ausschreibung bis 15. Mai 2020

Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist bis 15. Mai 2020 (17:00 Uhr) eine multilaterale Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020. Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für maximal sechs Monate nach Projektende geplant.

Die Ausschreibung richtet sich an Forschungsprojekte in folgenden Bereichen:

  • Infektionsprävention und -schutz
  • Sanitärtechnik
  • Diagnostik und Tests
  • Therapeutika, Impfstoffe und Medikamente

=> alle Kriterien finden sich hier

Zwei Unternehmen aus zwei Ländern

In Österreich sind Unternehmen zur Einreichung berechtigt, Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich an Projekten beteiligen.

Es müssen jeweils mindestens zwei Unternehmen aus zwei verschiedenen Ländern ihr marktnahes Forschungsprojekt einreichen. Die Förderung erfolgt im jeweiligen Land mit nationalen Mitteln.

An der Ausschreibung beteiligen sich folgende Länder:

  • Österreich
  • Kanada
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Spanien
  • Türkei

Einreichen über FFG

In Österreich können Unternehmen ihr Projekt über die FFG einreichen, die Projekte werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.

Die FFG fungiert als nationale Kontaktstelle für EUREKA und berät und informiert interessierte Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung. Zudem wickelt die FFG die nationalen Fördermittel ab.

Das Enterprise Europe Network unterstützt hingegen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Partnerunternehmen in den anderen Ländern.

Die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner über die aktuelle Ausschreibung: „EUREKA ermöglicht internationale Forschungsprojekte zwischen Unternehmen und ist ein geeignetes Tool, um rasch und gezielt mit ausgewählten Ländern Ausschreibungen durchzuführen und so die Zusammenarbeit auch beyond Europe zu forcieren.“

EUREKA-Netzwerk

Das EUREKA-Netzwerk fördert mit seinen zentralen Instrumenten Eurostars, Netzwerkprojekten, GlobalStars und Clustern seit 1985 internationale Innovationsprojekte.

Österreich zählt zu den EUREKA-Gründungsmitgliedern und übernimmt im Juli 2020 zum zweiten Mal den jährlich rotierenden EUREKA-Vorsitz.


=> mehr Informationen zur Ausschreibung

Videoarchiv: Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

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Pröll, Länderbericht, Digital
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Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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