17.04.2020

Boost für Coronaforschung durch Teilnahme an EUREKA-Netzwerk

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an der Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks beteiligen wird. Unternehmen können "marktnahe Forschungsprojekte" bis 15. Mai bei der FFG einreichen. Die Teilnahme soll für die heimische und europäische Coronaforschung einen weiteren Boost bringen.
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EUREKA
(c) Adobe

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an einer neuen multilateralen Fast Track-Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks zur Erforschung von COVID-19 beteiligt. Die Abwicklung erfolgt, wie bei EUREKA-Ausschreibungen üblich, über die FFG.

+++ FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“ +++

„Wir haben mit dem nationalen ‚Corona Emergency Call‘ auf nationaler Ebene rasch reagiert und verstärken die Coronaforschung nun weiter, indem wir heimische Unternehmen bei der Umsetzung von marktnahen Forschungsprojekten mit Unternehmen in anderen Ländern unterstützen“, so die Ministerinnen. Beide sprechen von einem „Boost für die Coronaforschung“.

Der Call fokussiert sich laut FFG auf „schnell umsetzbare Entwicklungen mit einer Projektdauer von maximal zwölf Monaten“.

Ausschreibung bis 15. Mai 2020

Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist bis 15. Mai 2020 (17:00 Uhr) eine multilaterale Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020. Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für maximal sechs Monate nach Projektende geplant.

Die Ausschreibung richtet sich an Forschungsprojekte in folgenden Bereichen:

  • Infektionsprävention und -schutz
  • Sanitärtechnik
  • Diagnostik und Tests
  • Therapeutika, Impfstoffe und Medikamente

=> alle Kriterien finden sich hier

Zwei Unternehmen aus zwei Ländern

In Österreich sind Unternehmen zur Einreichung berechtigt, Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich an Projekten beteiligen.

Es müssen jeweils mindestens zwei Unternehmen aus zwei verschiedenen Ländern ihr marktnahes Forschungsprojekt einreichen. Die Förderung erfolgt im jeweiligen Land mit nationalen Mitteln.

An der Ausschreibung beteiligen sich folgende Länder:

  • Österreich
  • Kanada
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Spanien
  • Türkei

Einreichen über FFG

In Österreich können Unternehmen ihr Projekt über die FFG einreichen, die Projekte werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.

Die FFG fungiert als nationale Kontaktstelle für EUREKA und berät und informiert interessierte Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung. Zudem wickelt die FFG die nationalen Fördermittel ab.

Das Enterprise Europe Network unterstützt hingegen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Partnerunternehmen in den anderen Ländern.

Die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner über die aktuelle Ausschreibung: „EUREKA ermöglicht internationale Forschungsprojekte zwischen Unternehmen und ist ein geeignetes Tool, um rasch und gezielt mit ausgewählten Ländern Ausschreibungen durchzuführen und so die Zusammenarbeit auch beyond Europe zu forcieren.“

EUREKA-Netzwerk

Das EUREKA-Netzwerk fördert mit seinen zentralen Instrumenten Eurostars, Netzwerkprojekten, GlobalStars und Clustern seit 1985 internationale Innovationsprojekte.

Österreich zählt zu den EUREKA-Gründungsmitgliedern und übernimmt im Juli 2020 zum zweiten Mal den jährlich rotierenden EUREKA-Vorsitz.


=> mehr Informationen zur Ausschreibung

Videoarchiv: Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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