24.08.2017

250.000 Euro in vier Tagen: Crowdfunding für SONNENERDE auf GREEN ROCKET beendet

Nur vier Tage hat es gedauert, bis das Crowdfunding des burgenländischen Unternehmens SONNENERDE auf GREEN ROCKET erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Fundingschwelle von EUR 75.000,- wurde bereits drei Stunden nach Start des Crowdfundings erreicht, auch das Fundinglimit von EUR 250.000,- war bald ausgeschöpft. Mit diesem Kapital will SONNENERDE nun expandieren und mit einer innovativen Produktlinie seine Marktposition stärken.
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(c) GREEN ROCKET

Erst vergangene Woche startete bei GREEN ROCKET, Europas größter Crowdinvesting-Plattform für nachhaltige Unternehmen und Start-ups, das Crowdfunding für SONNENERDE, den burgenländischen Innovationstreiber im Bereich nachhaltiger Fertigerden. Dank großem Interesse der Anleger wurde das Fundinglimit in kürzester Zeit erreicht: Bereits vier Tage nach dem Start wurde das Crowdfunding erfolgreich abgeschlossen. Nur die schnellst entschlossenen Investoren konnten sich daran beteiligen und profitieren bei einer Laufzeit von vier Jahren nun von jährlich ausbezahlten Fixzinsen in Höhe von 7,5 % p.a.

Crowd-Kapital für Ausbau des Vertriebs und neue Produktlinie

Mit dem Kapital von der Crowd will das Unternehmen seine Marktposition weiter stärken und auch überregionale Märkte erschließen. Dazu soll auch eine neue Produktlinie beitragen: Unter dem Namen „CharLine“ wurde eine neue Futterkohle entwickelt, die es in speziell abgestimmten Mischungen für Haus- und Nutztiere gibt.

„Mit den hochwertigen Erdmischungen von SONNENERDE haben wir bereits bewiesen, dass unsere Pionierarbeit Früchte trägt. Zudem ist unsere neu entwickelte Produktlinie ‚CharLine’ Weltmarktführer im Bereich Futterkohle. Diese Tatsachen und die attraktiven Investment-Konditionen haben die Crowd überzeugt, in unser Vorhaben zu investieren“, so Gerald Dunst, Gründer und Geschäftsführer von SONNENERDE.

„SONNENERDE ist mit dieser raschen Finanzierung eines der erfolgreichsten österreichischen Fundings, die in den vergangenen Monaten in Österreich realisiert wurden. Die unglaubliche Dynamik des Fundings für SONNENERDE zeigt die Stärke der ROCKETS-Plattformen mit mehr als 16.000 registrierten Investoren“, freut sich Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von GREEN ROCKET.

Über GREEN ROCKET

Die 2013 von Wolfgang Deutschmann und Peter Garber in Österreich gegründete GREEN ROCKET ist Europas größte Crowdfunding Plattform, die auf nachhaltige Startups und Wachstumsprojekte von Unternehmen spezialisiert ist. Über GREEN ROCKET wurden bislang 38 Projekte in den Bereichen Energie, Umwelt, Mobilität und Gesundheit mit insgesamt rund sieben Millionen Euro erfolgreich finanziert. GREEN ROCKET ist Teil der ROCKETS Holding, die seit 2015 auch die erste internationale Crowdfunding Plattform für Immobilien HOME ROCKET (seit 2016 auch als HOME ROCKET Deutschland GmbH) betreibt sowie seit September 2016 mit LION ROCKET in Österreich Crowdinvesting für etablierte Klein- und Mittelbetriebe anbietet.

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine nicht bearbeitete Presseaussendung. Die Brutkasten-Redaktion übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für den Text des Absenders. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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