25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


⇒ Zur Page von Schrems‘ neuer NGO Noyb

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Gruppenfoto bei den Circular Innovation Awards | (c) Rafael Haider_Circular Economy Forum Austria

Am 28. Oktober wurde im Wiener Haus der Industrie erstmals der Circular Innovation Award Austria verliehen. Aus 57 Einreichungen wählte eine internationale Jury fünf Kategoriesieger und zwei Sonderpreisträger aus. Der Innovationspreis steht unter der Patronanz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und soll Unternehmen sichtbar machen, die mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen die Kreislaufwirtschaft vorantreiben.

refurbed und Vetropack unter den Gewinnern

In der Kategorie „Circular Business Model Innovation“ wurde das Wiener Scaleup refurbed ausgezeichnet. Der Marktplatz für generalerneuerte Elektronik ist mittlerweile in 24 Ländern aktiv und nach eigenen Angaben seit 2024 profitabel. Insgesamt sollen durch das Geschäftsmodell bereits rund 474.000 Tonnen CO₂ eingespart worden sein. Zuletzt erweiterte das Unternehmen sein Trade-In-Programm, über das nun auch gebrauchte Gaming-Konsolen und Tablets zurückgekauft werden.

Den Preis für „Circular Industry Innovation“ erhielt Vetropack Austria. Das Unternehmen entwickelte mit „Rezon“ nach eigenen Angaben die weltweit erste Mehrweg-Glasflasche in gehärteter Leichtbauweise. Sie benötigt weniger Material und soll gleichzeitig mehr Umläufe ermöglichen. Damit will Vetropack den Ressourcenverbrauch reduzieren und Mehrwegsysteme attraktiver machen.

Fünf weitere Auszeichnungen vergeben

Das Grazer Startup byeagain erhielt den Titel „Circular Startup of the Year“ für seine KI-gestützte Aufbereitung von Retourwaren. Brantner Green Solutions wurde für seine GLASY-Technologie mit dem „Technological Circularity Breakthrough Award“ ausgezeichnet. Damit kann Glas aus der Restmüllverwertung zurückgewonnen und erneut für Verpackungen verwendet werden.

Der „Circular Collaboration Award“ ging an GzG Gipsrecycling, ein Gemeinschaftsunternehmen von PORR, Saint-Gobain Austria und Saubermacher. Dessen Anlage verarbeitet alte Gipskartonplatten zu wiederverwendbarem Gips und kann damit bis zu 40 Prozent Naturgips ersetzen.

Zwei Sonderpreise gingen an BauKarussell für die Verbindung von zirkulärem Gebäuderückbau mit sozialer Beschäftigung sowie an den Textildienstleister Salesianer für sein auf Langlebigkeit, Reparatur und Recycling ausgerichtetes Mietmodell.

Fortsetzung für 2027 geplant

Hinter dem Award stehen das Circular Economy Forum Austria, Schiefer Rechtsanwälte und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark. „Wir holen Unternehmen vor den Vorhang, die mit konkreten Lösungen zeigen, dass Kreislaufwirtschaft wirtschaftlich tragfähig und wettbewerbsrelevant ist“, sagt Karin Huber-Heim, Präsidentin Circular Economy Forum Austria.

Der Circular Innovation Award soll auch 2027 wieder vergeben werden. Unternehmen können ihre Projekte ab April kommenden Jahres einreichen.

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