25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


⇒ Zur Page von Schrems‘ neuer NGO Noyb

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(c) whataventure
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„Unternehmen, die heute rekalibrieren statt pausieren, bauen sich einen Vorsprung auf, den andere in drei Jahren nicht mehr aufholen können.“ – mit diesen Worten ordnet Stefan Peintner, CEO von whataventure, die aktuelle Marktlage im Corporate Venturing ein. Die neue Studie „The state of new business building 2026“, für die 50 Führungskräfte und Innovationsverantwortliche aus dem DACH-Raum befragt wurden, zeichnet ein Bild der Konsolidierung. Restrukturierungen, strategische Kurswechsel und wirtschaftliche Unsicherheiten haben den Druck auf Innovationsabteilungen massiv erhöht und bei vielen Unternehmen zu Budgetkürzungen geführt.

Kapitalintensive Instrumente besonders von Kürzungen betroffen

Die finanzielle Zurückhaltung der Unternehmen trifft vor allem die kapitalintensiven Instrumente im Corporate Venturing. Laut der Studie berichten 40 Prozent der Befragten im Bereich Venture Acquisitions über verringerte Mittel im vergangenen Jahr. Im Corporate Venture Building (CVB) verzeichnen 39 Prozent Budgetrückgänge, im Corporate Venture Capital (CVC) sind es 26 Prozent. Venture Clienting zeigt sich in diesem Umfeld resilienter: Hier vermelden nur 17 Prozent der betroffenen Befragten finanzielle Einschnitte.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der subjektiven Erfolgsbewertung der verschiedenen Instrumente wider. Entsprechend bewerten 81 Prozent der Befragten aus CVC-Units und 74 Prozent jener im Venture Clienting diese Instrumente als zumindest „eher erfolgreich“, während Corporate Venture Building mit 62 Prozent etwas schwächer abschneidet.

Strategie-Kopplung als Überlebenskriterium

Eine zentrale Erkenntnis der Studienautor:innen ist, dass die Phase der „breiten Exploration“ vorbei ist – das war bereits in der Studie vergangenes Jahr deutlich herausgekommen, wie brutkasten berichtete. Inzwischen werde die klare Kopplung an die Unternehmensstrategie zum Überlebenskriterium. Die erhobenen Daten untermauern diese These: 77 Prozent der nach eigener Einschätzung erfolgreichen New Business Building Units leiten ihre Themen direkt aus der übergeordneten Unternehmensstrategie ab. Bei den weniger erfolgreichen Initiativen tun dies nur 18 Prozent.

Für Einheiten, die ihre Aktivitäten als weniger erfolgreich einstufen, kristallisieren sich drei Kernprobleme heraus: 64 Prozent kämpfen mit dem Governance-Modell, 55 Prozent mit fehlendem Top-Management-Commitment und weitere 55 Prozent bemängeln eine unklare strategische Ausrichtung. Wer diese strategische Verbindung hingegen konsequent herstellt, treffe bessere Entscheidungen bei der Wahl der Instrumente und riskiere nicht den Verlust des internen Mandats, so die Schlussfolgerung in der Studie.

Mit externer Hilfe „mehr mit weniger“ erreichen

Um den gestiegenen Erwartungen bei gleichzeitig sinkenden Budgets gerecht zu werden, müssen Teams schlanker und zielgerichteter agieren. Unternehmen berichten der Studie zufolge von schnellerer Entscheidungsfindung und höherer Resilienz, wenn sie in kleinen Teams arbeiten und externe Partner gezielt einbinden. Diese Praxis nimmt spürbar zu: Die Nutzung externer Unterstützung im Corporate Venture Building stieg von 41 Prozent im Jahr 2025 auf 59 Prozent im Jahr 2026 an.

Optimismus trotz „Venture-Building-Winter“

Trotz der angespannten Ressourcenlage ist die Stimmung unter den Innovationsverantwortlichen keineswegs pessimistisch. Rund zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass New Business Building in den nächsten fünf Jahren wesentlich zum Wachstum und zur Stabilität ihrer Unternehmen beitragen wird.

Dass antizyklisches Handeln in dieser Phase ein Vorteil sein kann, unterstreicht Axel Deniz, CEO der Venture-Building-Unit Bosch Business Innovations, der in der Studie zitiert wird: „In Europa und den USA sehen wir einen Venture-Building-Winter, aber Bosch Business Innovations verdoppelt seine Einsätze – und das ist ziemlich außergewöhnlich.“ Die Konsequenz für Verantwortliche im DACH-Raum ist laut whataventure deutlich: Wer seine Aktivitäten jetzt schärft und liefert, baut Vorsprung auf; wer die Druckphase lediglich aussitzt, riskiert Budget und Mandat.

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