25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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