25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


⇒ Zur Page von Schrems‘ neuer NGO Noyb

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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller

Im KI-Boom werden immer mehr Server benötigt und diese produzieren viel Wärme. Die Abwärme zum Heizen zu benutzen, liegt also auf der Hand, ein großer Einwand ebenso: Der Bedarf an Heizwärme unterliegt für gewöhnlich starken saisonalen Schwankungen, jener an Rechenleistung nicht. Das Innsbrucker Startup Serwas Technologies will diese Diskrepanz mit seinem System auflösen – brutkasten berichtete erst im September über ein Pre-Seed-Investment für das Unternehmen.

„Wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird“

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Gerade Schwimmbäder sind dafür besonders interessant, weil sie das ganze Jahr über einen hohen Wärmebedarf haben“, erklärt Serwas-Mitgründer Timo Berkmann. Das Startup kann so gleichzeitig Abwärme an Projektpartner und Rechenleistung an externe Unternehmen verkaufen.

Das Innenbecken im StuBay im Tiroler Stubaital | (c) StuBay

In einem Hallenbad in Innsbruck läuft das System bereits. Nun wurde mit dem Freizeitcenter StuBay im Tiroler Stubaital ein weiterer Partner präsentiert. Noch vor Jahresende sollen erste Server in der Anlage aufgebaut und in die bestehende Gebäudetechnik eingebunden werden. Die eigens entwickelte Kühltechnologie ermögliche es, die entstehende Abwärme mit Temperaturen von bis zu 70 °C nutzbar zu machen, ohne dass dafür eine zusätzliche Wärmepumpe benötigt werde, heißt es vom Startup.

Schrittweiser Ausbau im StuBay geplant

Nach der ersten Anbindung gemeinsam mit anderen beteiligten Fachunternehmen soll beim System im StuBay dann ein schrittweiser Ausbau erfolgen, „der sich am Wärmebedarf und den technischen Möglichkeiten des Freizeitcenters orientiert“. Mit dem weiteren Ausbau wolle man einen wachsenden Beitrag zur Wärmebereitstellung leisten.

Nach der erwähnten Pre-Seed-Finanzierung über knapp 300.000 Euro durch Gateway Ventures, Business Angels aus dem Pioneers Club und das MCI Innsbruck will Serwas zudem weiteres Kapital aufnehmen: Aktuell läuft eine Crowdinvestingkampagne des Startups.

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