25.01.2018

EuGH lehnt Facebook-Massenklage von Max Schrems ab

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die grenzüberschreitende Massenklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems wurde für unzulässig erklärt. In anderen Punkten bekam er aber Recht - und kann nun (endlich) klagen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Bereits seit 2011 zieht es sich nun schon. Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte damals erstmals in Irland, dem europäischen Sitz von Facebook, Beschwerde gegen den Social Media-Riesen wegen Datenschutzverstößen eingelegt. Dort wurde aber drei Jahre lang keine Entscheidung getroffen. Schrems entschied sich daher für einen anderen Weg und klagte 2014 von Österreich aus. Er berief sich dabei auf sein Recht als Konsument, in seiner Heimat gegen international tätige Konzerne klagen zu können.

+++ Datenschutzaktivist Maximilian Schrems im Interview – “Wem gehören diese Daten?” +++

Keine (internationale) Sammelklage, aber Einzelklage aus Österreich

Die Klage vor dem österreichischen Gericht reichte er jedoch nicht alleine ein. Es war eine grenzüberschreitende Sammelklage an der auch tausende ausländische Nutzer, darunter etwa alleine 5000 deutsche Staatsbürger, beteiligt waren. Genau das hat der Europäische Gerichtshof nun für unzulässig erklärt. Demnach darf Schrems eben nicht in Österreich im Namen ausländischer Nutzer gegen einen internationalen Konzern klagen. Wohl aber dürfe er in eigener Sache aus Österreich gegen Facebook klagen.

Landesgericht Wien muss sich nun mit Streitpunkten befassen

Seine ursprüngliche Argumentation wurde also bestätigt. Daher sieht Schrems auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil durchaus positive Seiten. Denn zumindest müsse sich nun endgültig ein Gericht – in diesem Fall das Landesgericht Wien – mit den Streitpunkten befassen, sagt Schrems gegenüber der APA. Auch gehe er davon aus, dass Facebook den Großteil der bisherigen Verfahrenskosten tragen müsse, da ihm in 20 von 22 Punkten vom Gericht Recht gegeben wurde. Dennoch sei er in der Position als Einzelkläger nun sehr eingeschränkt.

Max Schrems im Brutkasten-Video-Interview:

Durchsetzung gegen Ansicht von Facebook

Das Schrems nun teilweise Recht gegeben wurde ist auch insofern relevant, da Facebook im Verfahren bislang den Standpunkt vertrat, dass Schrems, der nicht einfach Konsument sei, sondern beruflich als Datenschützer aktiv ist, nur direkt in Irland klagen dürfe. Und das stellte sich ja, wie eingangs beschrieben, als problematisch heraus. Trotzdem: Eine Sprecherin von Facebook äußerte sich heute insgesamt positiv über das Urteil.

Hintergrund

Und worum geht es eigentlich bei der Klage? Schrems sieht im Vorgehen des Social Media-Konzerns mehrere Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln. Er forderte daher die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten durch Facebook selbst und durch Dritte. Auch eine Schadenersatz-Forderung wurde gestellt.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++


⇒ Zur Page von Schrems‘ neuer NGO Noyb

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BodyWision
© zVg - Kasra Seirafi (l.) und André Seirafi.

„Niemand geht öfter zum Arzt als der Österreicher oder die Österreicherin.“ Auf diese Erkenntnisse kam die „Agenda Austria“ in einem im April 2026 veröffentlichten Bericht. Demnach verzeichnete Österreich im Jahr 2023 die meisten Arztkontakte pro Kopf im europäischen Vergleich (aktuellere vergleichbare Daten liegen noch nicht vor). Mit dreizehn Kontakten jährlich liegt Österreich damit vor der Slowakei und Deutschland.

Als Folge davon entstehen für jeden Menschen immer mehr Daten: Laborwerte, Befunde, Arztbriefe, Diagnosen, Medikamente, Spitalsberichte und vieles mehr. Das Problem dabei sei nicht der Mangel an Informationen, sondern ihre fehlende Verbindung, mein man beim Wiener Startup BodyWision. Gesundheitsdaten liegen verstreut in Arztpraxen, Spitalssystemen, E-Mails, Papierordnern und Portalen. Gleichzeitig sind Befunde für viele Menschen schwer verständlich und ohne Zusammenhang kaum einzuordnen. Das Unternehmen möchte dies mit seiner App-Plattform ändern.

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Die Anwendung soll Menschen dabei helfen, Befunde und medizinische Dokumente per Scan oder Upload sicher zu verwahren, besser zu verstehen und für Arztbesuche, Vorsorge und ein gesünderes Leben nutzbar zu machen. BodyWision verbindet dabei einen privaten digitalen Gesundheitssafe mit einem persönlichen AI Health Coach — mit Fokus auf Datenschutz, Datensouveränität und europäische Infrastruktur, wie es heißt.

„Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, wie AI und neue Technologien Menschen dabei unterstützen können, selbstbestimmt mit ihrer Gesundheit umzugehen“, sagt Kasra Seirafi, Co-Founder von BodyWision. „Wenn Menschen ihre verstreuten Gesundheitsdaten wirklich nutzen können, dann verändert das alles. Denn mit BodyWision verwahre und verstehe ich nicht nur meine Befunde. Ich bekomme individuelle Orientierung für Vorsorge und Health-Checkups, kann Fragen stellen und mich auf Arztgespräche vorbereiten. Im Gegensatz zu Google oder ChatGPT werden Antworten und Orientierungshilfen personalisiert auf Basis meiner aktuellen Gesundheitsdaten erstellt.“

Keinen Arzt ersetzen

Dabei ersetzt BodyWision keine Ärzte, vielmehr will die Plattform die Verbindung zwischen Patient:innen und Ärzt:innen stärken. Eine „Patient Summary“ kann auf Knopfdruck erstellt und mit Ärzt:innen geteilt werden. Diese strukturierte Zusammenfassung inklusive Vorbefunde wird eigenen Angaben zufolge dynamisch generiert und individuell auf den nächsten Arztbesuch zugeschnitten.

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Bei BodyWision werden deshalb Befunde und Dokumente in einer persönlichen Health-Wallet verschlüsselt und lokal geschützt. Persönliche Gesundheitsdaten werden nicht verkauft, nicht zu Werbezwecken weitergegeben und nicht für das Training allgemeiner AI-Modelle verwendet, so der Claim.

Ab Juli beginnt die erste Early-Access-Phase. Registrierte Nutzer:innen können BodyWision als frühe Version testen. Perspektivisch ist ein Abo-Modell geplant.

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