12.08.2026
EINORDNUNG

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Rivero
© Rivero - (v.l.) Stephan Wächter, Fatemeh Nikayin und Thomas Müller.

Rivero, die europäische Plattform für Zahlungsoperationen, hat heute bekanntgegeben, dass Elevator Ventures, der Corporate-Venture-Capital-Fonds der Raiffeisen Bank International (RBI), als Investor beim Schweizer Fintech eingestiegen ist. Die Partnerschaft soll Riveros weitere Expansion in Europa unterstützen, mit besonderem Fokus auf die Märkte in Zentral- und Osteuropa. Über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Rivero: Kajo und Amiko

Rivero wurde von Thomas Müller, Fatemeh Nikayin und Stephan Wächter gegründet, um Intelligenz und Automatisierung in einige der besonders komplexen operativen Herausforderungen der Zahlungsbranche zu bringen. Die Technologie soll es Finanzinstituten ermöglichen, stark regulierte und ressourcenintensive Zahlungsprozesse zu modernisieren und manuelle Arbeitsabläufe durch intelligente Automatisierung zu ersetzen.

Die Compliance-Plattform von Rivero heißt Kajo und soll die Compliance in Zahlungsnetzwerken vereinfachen, indem sie Updates automatisch verteilt, eine Übersicht auf einen Blick liefert und fragmentierte Dokumente und Anforderungen der Zahlungsnetzwerke in ein KI-gestütztes Wissensverzeichnis verwandelt.

Die KI-gestützte Anwendung Amiko indes bringt agentische KI in das Streitfallmanagement (Dispute Management) und die Betrugsrückgewinnung. Die Lösung sortiere Fälle intelligent vor, koordiniere die nächsten sinnvollen Schritte und automatisiere Dispute-Workflows vom Eingang bis zur Lösung, während sie Agent:innen bei komplexen Fällen anleitet, die menschliche Spezialist:innen erfordern. Das soll Instituten helfen, Gelder schneller zurückzuholen, den operativen Aufwand zu reduzieren und ein besseres Erlebnis für Karteninhaber:innen zu bieten.

„Elevator Ventures von strategischer Relevanz“

Während Rivero in Europa expandiert, konzentriert sich das Unternehmen zunehmend nicht nur auf den Ausbau seiner Technologie, sondern auch auf die Stärkung seiner Position im breiteren europäischen Bankenökosystem. Für die nächste Entwicklungsphase von Rivero sei Elevator Ventures von besonderer strategischer Relevanz: Durch die Verbindung zur RBI Group und das Netzwerk in Zentral- und Osteuropa verfüge Elevator Ventures über umfangreiche Erfahrung darin, Technologieunternehmen, die Finanzinstitute bedienen, zu unterstützen und ihnen bei der Orientierung und Expansion in europäischen Bankenmärkten zu helfen, heißt es.

„Europas Finanzinstitute suchen nach besseren Wegen, zunehmend komplexe Zahlungsoperationen zu managen, und wir sehen eine große Chance, Riveros Technologie zu vielen weiteren Instituten auf dem Kontinent zu bringen“, sagt Thomas Müller, CEO von Rivero. „Da wir nun in die nächste Wachstumsphase eintreten, wollen wir Investor:innen am Tisch haben, die sowohl die Komplexität des Bankgeschäfts als auch die Märkte verstehen, in denen wir tätig sind. Die Expertise von Elevator Ventures im Finanzdienstleistungsbereich und ihr besonders starkes Netzwerk in Zentral- und Osteuropa machen sie zu einem hoch relevanten strategischen Partner für Rivero.“

Maximilian Schausberger, Managing Director bei Elevator Ventures, ergänzt: „Rivero adressiert eine Reihe operativer Herausforderungen, die für Banken und Zahlungsinstitute in ganz Europa immer wichtiger werden. Das Team verbindet tiefgehende Zahlungsverkehrsexpertise mit Technologie, die speziell auf die Anforderungen regulierter Finanzinstitute ausgelegt ist. Wir sehen eine starke Übereinstimmung zwischen Riveros Ambitionen und unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im europäischen Bankwesen und freuen uns darauf, das Unternehmen bei seiner weiteren Expansion zu unterstützen.“

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