16.05.2023

EU-Staaten sprechen sich für Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung aus

Mit der neuen Regelung sollen Abfälle in der Textilindustrie eingedämmt werden. Über den finalen Gesetzestext wird am 22. Mai abgestimmt.
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(c) Adobestock

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr fast sechs Millionen Tonnen Textilien weggeworfen. Derzeit wird davon allerdings nur ein Viertel recycelt. Bereits im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission daher einen Plan vor, um das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien in der gesamten EU zu fördern.

Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Mindeststandards für die Verwendung von Recyclingfasern in Textilien oder eine Regelung, die das Vernichten von unverkaufter oder zurückgegebener Textilien „unter bestimmten Voraussetzungen“ verbietet. Als weitere mögliche Maßnahme nannte die EU-Kommission damals auch einen digitalen Produktionspass, der verpflichtende Informationen zu verschiedenen Umweltaspekten enthält.

Vernichtungsverbot & Ökodesign-Richtlinie

In Bezug auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gibt es nun erste Fortschritte. Wie die Financial Times berichtete, haben sich am vergangen Freitag auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein derartiges Verbot ausgesprochen. Konkret ist von einem Vernichtungsverbot von „Bekleidung oder Bekleidungszubehör“ die Rede, wie aus dem Entwurf des Vorschlags hervorgeht. Ziel sei es, die Ressourcenverschwendung künftig stärker einzudämmen. Derzeit ist die Textilindustrie nämlich für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Weiters heißt es, dass sich insbesondere Frankreich, Deutschland und die Niederlande für die Aufnahme des Verbots in die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ eingesetzt hätten. Sie soll künftig die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten in der EU verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Kleine Unternehmen sind vom Verbot ausgenommen

Dem Entwurf zufolge sollen kleine Unternehmen von dem Verbot ausgenommen werden, und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro sollen mehr Zeit für die Anpassung erhalten.

Der Vorschlag muss nun von den EU-Minister:innen abgesegnet und mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, bevor das Gesetz erlassen wird. Dahingehend werden die Mitgliedsstaaten voraussichtlich am 22. Mai über den Text abstimmen.

Auch in Österreich wurde bereits ein nationales Vernichtungsverbot diskutiert. Anlässlich des Black Friday kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein derartiges Verbot für neuwertige Retourwaren an, was zu scharfer Kritik von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte. Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, forderte damals eine Regelung auf EU-Ebene, die nun offenbar in den Startlöchern steht.


Tipp der Redaktion

Anfang 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

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GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

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Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
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