16.05.2023

EU-Staaten sprechen sich für Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung aus

Mit der neuen Regelung sollen Abfälle in der Textilindustrie eingedämmt werden. Über den finalen Gesetzestext wird am 22. Mai abgestimmt.
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(c) Adobestock

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr fast sechs Millionen Tonnen Textilien weggeworfen. Derzeit wird davon allerdings nur ein Viertel recycelt. Bereits im März letzten Jahres legte die Europäische Kommission daher einen Plan vor, um das Recycling und die Wiederverwendung von Textilien in der gesamten EU zu fördern.

Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Mindeststandards für die Verwendung von Recyclingfasern in Textilien oder eine Regelung, die das Vernichten von unverkaufter oder zurückgegebener Textilien „unter bestimmten Voraussetzungen“ verbietet. Als weitere mögliche Maßnahme nannte die EU-Kommission damals auch einen digitalen Produktionspass, der verpflichtende Informationen zu verschiedenen Umweltaspekten enthält.

Vernichtungsverbot & Ökodesign-Richtlinie

In Bezug auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung gibt es nun erste Fortschritte. Wie die Financial Times berichtete, haben sich am vergangen Freitag auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein derartiges Verbot ausgesprochen. Konkret ist von einem Vernichtungsverbot von „Bekleidung oder Bekleidungszubehör“ die Rede, wie aus dem Entwurf des Vorschlags hervorgeht. Ziel sei es, die Ressourcenverschwendung künftig stärker einzudämmen. Derzeit ist die Textilindustrie nämlich für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Weiters heißt es, dass sich insbesondere Frankreich, Deutschland und die Niederlande für die Aufnahme des Verbots in die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ eingesetzt hätten. Sie soll künftig die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten in der EU verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Kleine Unternehmen sind vom Verbot ausgenommen

Dem Entwurf zufolge sollen kleine Unternehmen von dem Verbot ausgenommen werden, und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro sollen mehr Zeit für die Anpassung erhalten.

Der Vorschlag muss nun von den EU-Minister:innen abgesegnet und mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, bevor das Gesetz erlassen wird. Dahingehend werden die Mitgliedsstaaten voraussichtlich am 22. Mai über den Text abstimmen.

Auch in Österreich wurde bereits ein nationales Vernichtungsverbot diskutiert. Anlässlich des Black Friday kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein derartiges Verbot für neuwertige Retourwaren an, was zu scharfer Kritik von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte. Martin Sonntag, WKÖ-Obmann des Bundesgremiums für Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, forderte damals eine Regelung auf EU-Ebene, die nun offenbar in den Startlöchern steht.


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