06.01.2022

Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

In der ersten Podcast-Folge des Jahres sprechen wir mit dem Wiener Rechtsanwalt Florian Stangl über die aktuelle Kontroverse rund um die EU-Taxonomie. Nach Plänen der EU-Kommission könnten künftig Investitionen in Atomenergie und Erdgas als nachhaltig gelten, was zu breiter Kritik führte.
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Das neue Jahr 2022 wurde mit einer umweltpolitischen Kontroverse rund um die EU-Taxonomie eingeläutet. Stein des Anstoßes: Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel hat die Europäische Kommission am Silvesterabend einen vertraulichen Entwurf eines Rechtsaktes verschickt, der Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie aufnehmen soll. Demnach könnten künftig Investitionen in diese Energieformen als nachhaltig gelten.

Zahlreiche Umweltschutzorganisationen, wie WWF oder Global 2000, reagierten mit breiter Kritik. Neben dem Inhalt des Rechtsaktes wurde unter anderem der Zeitpunkt und die kurze Konsultationszeit kritisiert. Demnach haben die Mitgliedsstaaten nur mehr bis zum 12. Jänner 2022 Zeit, auf diese hochkomplexe Materie zu reagieren. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bezeichnet das Vorgehen der EU als „Nacht- und Nebelaktion“ und stellte eine Klage in Aussicht.

Welche Chancen eine derartige Klage hätte und wie es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nun weitergeht, darüber klärt uns in der aktuellen Podcast-Folge der renommierte Wiener Rechtsanwalt Florian Stangl von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte auf. Stangl verfügt über eine mehrjährige Expertise in den Bereichen Energie- und Klimarecht.

Die zwölftägige Frist zur Stellungnahme ist sehr kurz. Wenn es eine Klage gibt, müsste man sich anschauen, ob es sich hier nicht um einen Verfahrensfehler handelt.

Florian Stangl mit Bezugnahme auf die Better Regulation Verordnung der EU

Shownotes und Themenpunkte des Podcast

  • Grundlegendes Wissen zur EU-Taxonomie & Zielsetzung
  • Interessens-Konstellation der EU-Mitgliedsstaaten und geopolitische Hintergründe
  • aktuelle Hintergründe zur delegierten Verordnung der EU-Kommission
  • Chancen einer Klage gegen den Rechtsakt der EU-Kommission (u.a. Better Regulation Verordnung)
  • Mögliche Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft
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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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