10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

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vlnr: Florian Haas, Elisabeth Zehetner, Johannes Ferner, Elias Priesching, Florian Wimmer, Martina Geisler © EY/Point of View

Zum fünften Mal verlieh EY die Auszeichnungen an die wohl vielversprechendsten Scaleups des Jahres. Aus über 330 Einreichungen kürte eine 87-köpfige Fachjury gestern Abend im Gartenpalais Liechtenstein die besten heimischen Startups in 13 Kategorien sowie zwei Sonderkategorien.

Neben der Hauptkategorie „Scaleup of the Year“ wurden auch wieder die „Rising Stars“ sowie heuer erstmals auch „Founder of the Year“ ausgezeichnet. Florian Haas, Head of Startups bei EY, moderierte die dreistündige Preisverleihung außerdem nicht wie gewohnt solo, sondern holte sich erstmals EY-Partnerin Martina Geisler als Verstärkung an die Seite.

EY Scaleup Award Trophäe © EY/Point of View

Fiskaly wird Scaleup of the Year

In der Hauptkategorie setzte sich das 2019 gegründete Wiener Software-Unternehmen fiskaly durch, das cloudbasierte Lösungen für Fiskalisierung entwickelt. Sichtlich stolz über die Auszeichnung nahm Johannes Ferner, CEO bei fiskaly, den 3D-gedruckten Preis vom amtierenden Gewinner und Blockpit-Founder Florian Wimmer entgegen. Die Abläufe der EY Preisverleihungen kannte man bei fiskaly bereits vom Vorjahr. Da durfte Ferner den „EY Entrepreneur Of The Year“-Award entgegennehmen.

Und auch den Einreichungsprozess kannte das Wiener Unternehmen nur zu gut, wie Ferner in seiner Danksagung humorvoll kommentierte: „Alle guten Dinge sind 5 EY-Einreichungen“.

Factorymaker holt Rising Star of the Year

Beim DeepTech-Startup factorymaker jagt derzeit ein Erfolg den nächsten. Nachdem sich die Gründerinnen Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner erst kürzlich beim Startup World Cup das Ticket für das Weltfinale im Silicon Valley sicherten, hieß es nun: „Rising Star of the Year“. Das Team überzeugte die Jury mit seiner Plattform für automatisierte industrielle Fertigungsprozesse und staubte zusätzlich den Spinoff-Sonderpreis ab.

Denise Hirner ist „Founder of the Year“

Erstmals wurde heuer auch der Sonderpreis „Founder of the Year“ verliehen, um die Persönlichkeiten hinter den Startups zu würdigen und ins Rampenlicht zu holen. Gemeinsam mit refurbed Co-Founder Kilian Kaminski und Managing Director von AustrianStartups Hannah Wundsam kürte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die Mitgründerin und COO des DeepTech-Unternehmens UpNano, Denise Hirner.

Die Auszeichnung folgte auf eine Jury-Vorauswahl der Top-15-Anwärter und einem anschließenden Online-Voting. „Für mich ein absolut überraschender Gewinn. Die Anerkennung und die Laudatio haben mich wirklich ins Herz getroffen“, erklärte Hirner nach der Verleihung, deren Startup ebenfalls mit dem Spinnoff-Sonderpreis prämiert wurde.

EY Scaleup Award Founder Of The Year Denise Hirner (4. v.l.) (UpNano) © EY/Point of View

Vorregistrierung für 2027 geöffnet

Nach dem Event blicken die Veranstaltenden bereits nach vorne. Die Vorregistrierung für den EY Scaleup Award 2027 ist ab sofort geöffnet, bevor im Jänner die reguläre Bewerbungsphase startet.

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