10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

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Veli
@ Veli - Stevan Radonjanin.

Veli aus Litauen mit dem österreichischem Mitgründer Stevan Radonjanin will es Finanzberatern und Vermögensverwaltern erleichtern, Krypto-Portfolios für ihre Kunden zu verwalten. Dafür gab es im Februar 2025 ein sechsstelliges Investment – brutkasten berichtete. Nun hat Penning, ein MiCA-lizenzierter Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Dänemark, die Übernahme des litauischen Vermögensverwaltungsgeschäfts von Veli bekannt gegeben.

Veli bleibt Fundament – Kunden migrieren

Velis Infrastruktur für die Krypto-Vermögensverwaltung soll das Fundament der neuen Plattform „Penning Wealth“ bilden; die Kundenbasis wird bis Ende Juni 2026 unter die MiCA-Lizenz von Penning überführt. Die vertrauten Veli-Produkte und das Beraterportal bleiben bestehen – auf Grundlage der MiCA-Zulassung der Dänen, die per Passporting in der gesamten EU und im EWR gilt.

Veli für Krypto-Investierende

„Veli wurde für Menschen entwickelt, die in Krypto investieren und nicht damit handeln wollen“, sagte Stevan Radonjanin, CEO von Veli. „Die Kombination dieser Plattform mit der MiCA-Lizenz von Penning bietet unseren Kunden eine stärkere langfristige regulatorische Heimat und verschafft Penning einen echten Vorsprung in dem Segment, das in den nächsten fünf Jahren unserer Erwartung nach am schnellsten wachsen wird – den europäischen digitalen Vermögenswerten.“

Jimmie Hansen Steinbeck, CEO von Penning, ergänzt: „Penning Wealth ist eine natürliche Erweiterung dessen, was wir ohnehin bereits tun. Velis Plattform bringt uns ein ausgereiftes Produkt, eine treue Kundenbasis und ein Team, das sich seit Jahren damit beschäftigt, wie normale Anleger Krypto tatsächlich besitzen möchten. Das macht Penning zu einer kompletten, vollständig regulierten Heimat für Anleger in digitale Vermögenswerte in ganz Europa.“

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