11.02.2022

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

Im Podcast gibt Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus, einen Einblick, ob wir durch die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission große Umwälzungen am Finanzmarkt erleben werden.
/artikel/eu-taxonomie-auswirkungen-finanzbranche-esg-plus
Armand Colard von ESG Plus im Gespräch mit Martin Pacher

Nach Plänen der EU-Kommission könnten künftig Investitionen in Atomenergie und Erdgas als nachhaltig gelten, was in Österreich und unter Klimaschützer:innen zu breiter Kritik führt.

Bereits Anfang Jänner haben wir uns dazu in einem Podcast die rechtlichen Hintergründe angesehen. In der aktuellen Folge gehen wir nun der Frage nach, welchen tatsächlichen Effekt dies für die Finanzbrache haben könnte und ob Anleger:innen sowie Investmentfonds künftig verstärkt in diese umstrittenen Energieformen investieren werden.

Antworten auf diese komplexe Frage liefert uns Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus. Das Wiener Sozialunternehmen ESG Plus betreibt seit Herbst 2019 die Online-Plattform „Cleanvest“, die Fonds anhand zahlreicher Kriterien auf ihre Nachhaltigkeit prüft – angefangen von Kinderarbeit bis hin zu fossiler Energie.

Shownotes: Die im Podcast zitierte ESG Plus Studie zu aktiv und passiv gemanagten Fonds

ESG Plus führte im Februar 2022 mittels ihrer Cleanvest-Datenbank eine vertiefte Untersuchung durch und analysierte dabei knapp 2.000 (Publikums-)Fonds mit rund 2,1 Billionen Euro Volumen, allesamt in Österreich vertriebszugelassen (die größten Fonds in- und ausländischer KAGs). Zwei Drittel der untersuchten Fonds waren aktiv gemanagt und ein Drittel passive Produkte (ETFs). Die Verteilung der Assetklassen war wie folgt: 80 Prozent Aktienfonds sowie 20 Prozent Anleihen-, Misch- und sonstige Fonds. Weiters waren 83 Prozent der Produkte „konventionelle“ Fonds und 17 Prozent der Fonds waren nachhaltig gelabelt.

  • In 45 Prozent der konventionellen und in 41 Prozent der nachhaltigen Fonds sind aktuell Atomkraft-Investments enthalten, wobei innerhalb der beiden Segmente (konventionell und nachhaltig) der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen Fonds wesentlich (um ein Fünftel) niedriger ist als in konventionellen Fonds. Die Vermutung liegt laut ESG Plus nahe, dass die in nachhaltigen Fonds enthaltenen Atomkraft-Investments aus nicht-zertifizierten nachhaltigen Fonds stammen, da sowohl das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (staatliches Siegel in Österreich) als auch das FNG-Siegel aus Deutschland (Forum Nachhaltige Geldanlagen) das Thema Atomkraft als Ausschlusskriterium führen.
  • Wenn man die aktiv und passiv gemanagten Segmente miteinander vergleicht, so ist es auffallend, dass in passiven Produkten (ETFs) deutlich öfter Atomkraft-Investments vorkommen als in aktiv gemanagten Fonds (60 Prozent aller passiven und 36 Prozent aller aktiv gemanagten Fonds enthalten Atomkraft-Investments). Innerhalb der passiven Produkte (ETFs) ist darüber hinaus erkennbar, dass der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen ETFs wesentlich (um ein Drittel) niedriger ist als in konventionellen ETFs.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte