11.02.2022

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

Im Podcast gibt Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus, einen Einblick, ob wir durch die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission große Umwälzungen am Finanzmarkt erleben werden.
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Armand Colard von ESG Plus im Gespräch mit Martin Pacher

Nach Plänen der EU-Kommission könnten künftig Investitionen in Atomenergie und Erdgas als nachhaltig gelten, was in Österreich und unter Klimaschützer:innen zu breiter Kritik führt.

Bereits Anfang Jänner haben wir uns dazu in einem Podcast die rechtlichen Hintergründe angesehen. In der aktuellen Folge gehen wir nun der Frage nach, welchen tatsächlichen Effekt dies für die Finanzbrache haben könnte und ob Anleger:innen sowie Investmentfonds künftig verstärkt in diese umstrittenen Energieformen investieren werden.

Antworten auf diese komplexe Frage liefert uns Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus. Das Wiener Sozialunternehmen ESG Plus betreibt seit Herbst 2019 die Online-Plattform „Cleanvest“, die Fonds anhand zahlreicher Kriterien auf ihre Nachhaltigkeit prüft – angefangen von Kinderarbeit bis hin zu fossiler Energie.

Shownotes: Die im Podcast zitierte ESG Plus Studie zu aktiv und passiv gemanagten Fonds

ESG Plus führte im Februar 2022 mittels ihrer Cleanvest-Datenbank eine vertiefte Untersuchung durch und analysierte dabei knapp 2.000 (Publikums-)Fonds mit rund 2,1 Billionen Euro Volumen, allesamt in Österreich vertriebszugelassen (die größten Fonds in- und ausländischer KAGs). Zwei Drittel der untersuchten Fonds waren aktiv gemanagt und ein Drittel passive Produkte (ETFs). Die Verteilung der Assetklassen war wie folgt: 80 Prozent Aktienfonds sowie 20 Prozent Anleihen-, Misch- und sonstige Fonds. Weiters waren 83 Prozent der Produkte „konventionelle“ Fonds und 17 Prozent der Fonds waren nachhaltig gelabelt.

  • In 45 Prozent der konventionellen und in 41 Prozent der nachhaltigen Fonds sind aktuell Atomkraft-Investments enthalten, wobei innerhalb der beiden Segmente (konventionell und nachhaltig) der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen Fonds wesentlich (um ein Fünftel) niedriger ist als in konventionellen Fonds. Die Vermutung liegt laut ESG Plus nahe, dass die in nachhaltigen Fonds enthaltenen Atomkraft-Investments aus nicht-zertifizierten nachhaltigen Fonds stammen, da sowohl das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (staatliches Siegel in Österreich) als auch das FNG-Siegel aus Deutschland (Forum Nachhaltige Geldanlagen) das Thema Atomkraft als Ausschlusskriterium führen.
  • Wenn man die aktiv und passiv gemanagten Segmente miteinander vergleicht, so ist es auffallend, dass in passiven Produkten (ETFs) deutlich öfter Atomkraft-Investments vorkommen als in aktiv gemanagten Fonds (60 Prozent aller passiven und 36 Prozent aller aktiv gemanagten Fonds enthalten Atomkraft-Investments). Innerhalb der passiven Produkte (ETFs) ist darüber hinaus erkennbar, dass der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen ETFs wesentlich (um ein Drittel) niedriger ist als in konventionellen ETFs.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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