11.02.2022

Welche Auswirkungen die EU-Taxonomie für nachhaltige Anlage-Produkte tatsächlich haben könnte

Im Podcast gibt Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus, einen Einblick, ob wir durch die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission große Umwälzungen am Finanzmarkt erleben werden.
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Armand Colard von ESG Plus im Gespräch mit Martin Pacher

Nach Plänen der EU-Kommission könnten künftig Investitionen in Atomenergie und Erdgas als nachhaltig gelten, was in Österreich und unter Klimaschützer:innen zu breiter Kritik führt.

Bereits Anfang Jänner haben wir uns dazu in einem Podcast die rechtlichen Hintergründe angesehen. In der aktuellen Folge gehen wir nun der Frage nach, welchen tatsächlichen Effekt dies für die Finanzbrache haben könnte und ob Anleger:innen sowie Investmentfonds künftig verstärkt in diese umstrittenen Energieformen investieren werden.

Antworten auf diese komplexe Frage liefert uns Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter bei ESG Plus. Das Wiener Sozialunternehmen ESG Plus betreibt seit Herbst 2019 die Online-Plattform „Cleanvest“, die Fonds anhand zahlreicher Kriterien auf ihre Nachhaltigkeit prüft – angefangen von Kinderarbeit bis hin zu fossiler Energie.

Shownotes: Die im Podcast zitierte ESG Plus Studie zu aktiv und passiv gemanagten Fonds

ESG Plus führte im Februar 2022 mittels ihrer Cleanvest-Datenbank eine vertiefte Untersuchung durch und analysierte dabei knapp 2.000 (Publikums-)Fonds mit rund 2,1 Billionen Euro Volumen, allesamt in Österreich vertriebszugelassen (die größten Fonds in- und ausländischer KAGs). Zwei Drittel der untersuchten Fonds waren aktiv gemanagt und ein Drittel passive Produkte (ETFs). Die Verteilung der Assetklassen war wie folgt: 80 Prozent Aktienfonds sowie 20 Prozent Anleihen-, Misch- und sonstige Fonds. Weiters waren 83 Prozent der Produkte „konventionelle“ Fonds und 17 Prozent der Fonds waren nachhaltig gelabelt.

  • In 45 Prozent der konventionellen und in 41 Prozent der nachhaltigen Fonds sind aktuell Atomkraft-Investments enthalten, wobei innerhalb der beiden Segmente (konventionell und nachhaltig) der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen Fonds wesentlich (um ein Fünftel) niedriger ist als in konventionellen Fonds. Die Vermutung liegt laut ESG Plus nahe, dass die in nachhaltigen Fonds enthaltenen Atomkraft-Investments aus nicht-zertifizierten nachhaltigen Fonds stammen, da sowohl das Österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (staatliches Siegel in Österreich) als auch das FNG-Siegel aus Deutschland (Forum Nachhaltige Geldanlagen) das Thema Atomkraft als Ausschlusskriterium führen.
  • Wenn man die aktiv und passiv gemanagten Segmente miteinander vergleicht, so ist es auffallend, dass in passiven Produkten (ETFs) deutlich öfter Atomkraft-Investments vorkommen als in aktiv gemanagten Fonds (60 Prozent aller passiven und 36 Prozent aller aktiv gemanagten Fonds enthalten Atomkraft-Investments). Innerhalb der passiven Produkte (ETFs) ist darüber hinaus erkennbar, dass der durchschnittliche investierte Atomkraft-Anteil in nachhaltigen ETFs wesentlich (um ein Drittel) niedriger ist als in konventionellen ETFs.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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