18.03.2022

EU-Regulatoren warnen vor Krypto-Influencern

Die EU-Watchdogs haben eine erhöhte Aktivität "aggressiver öffentlicher Werbung für Krypto-Assets" ausgemacht.
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Krypto, Bitcoin
© Unsplash

Die Finanzmarkt-Regulatoren der EU lassen mit einer Kampagne gegen „sogenannte Influencer“ und deren „aggressive öffentliche Werbung für Krypto-Assets“ aufhorchen. Für die „meisten Kleinanleger“ sind Krypto-Assets nach der Meinung der Behörden „weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet“, heißt es in einer Aussendung der österreichischen Aufsicht FMA. Deshalb will die EU eine Gegenkampagne auf Social Media starten, um Verbraucher zu informieren. Dahinter stehen neben der Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) auch die Versicherungs- und Pensionskassenaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority).

„Reale Möglichkeit Geld zu verlieren“

Die Warnung erfolge zu diesem Zeitpunkt, da man eine zunehmende Aktivität und ein erhöhtes Interesse von Verbrauchern auf Social Media festgestellt habe. Die Werbung sei aufgrund der hohen Risiken, die mit Krypto-Assets verbunden sind, irreführend. Anleger seien „mit der sehr realen Möglichkeit konfrontiert, ihr gesamtes investiertes Geld zu verlieren, wenn sie Krypto-Assets kaufen“. Besondere Vorsicht sei geboten, „wenn schnelle oder hohe Renditen versprochen werden, vor allem, wenn diese zu gut klingen, um wahr zu sein“. Schadenersatz und andere Rechtsansprüche seien schwer durchsetzbar.

MiCA: EU verhandelt Krypto-Regulierung

Die Warnung kommt während EU-Parlament, Ministerrat und Kommission mit MiCA (Markets in Crypto Assets) eine Regulierung von Krypto-Assets auf EU-Ebene verhandeln. Zwischenzeitlich schaffte es die geplante Verordnung mit einem möglichen Verbot von „Proof of Work“ in die Schlagzeilen. Ein solches Verbot wurde aufgrund von Umweltschutz-Bedenken diskutiert, hätte aber ein Defacto-Verbot von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum bedeutet. Das Verbot dürfte nun vom Tisch sein, Kryptowährungen könnten aber künftig an der EU Taxonomie für Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten fallen. „Der Energieverbrauch einiger Kryptowerte ist hoch, z. B. wegen des Schürf- und Validierungsverfahrens. Die Verbraucher sollten sich der Umweltauswirkungen bewusst sein“, heißt es auch in der Warnung der EU-Regulatoren und -Aufsichtsbehörden.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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