15.09.2022

Wie das Vorarlberger Startup Tree.ly die EU-Pläne zur Zukunft des Waldes bewertet

Am Dienstag und Mittwoch stimmte das EU-Parlament über eine Reihe von Regelungen ab, die künftig einen maßgeblichen Einfluss auf die Bewirtschaftung des Waldes haben werden. Wir haben beim Forstexperten Alexander Vilsmeier des Vorarlberger Startups Tree.ly nachgefragt, wie das Startup die Pläne bewertet.
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Tree.ly
Alexander Vilsmeier von Tree.ly | (c) Tree.ly & Adobestock

Diese Woche drehte es sich im EU-Parlament in Straßburg alles rund um das Thema Wald.  Konkret ging es um die Europäische Waldstrategie, die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und um die Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III). Insbesondere über letztere wurde bereits im Vorfeld heftig diskutiert. Bei RED III ging es nämlich um die Frage, ob Holz künftig als förderungswürdige erneuerbare Energieform gelten sollte oder nicht. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass Primärholz, das aus dem Wald kommt und direkt für energetische Zwecke verwendet wird, nicht mehr als erneuerbare Energie anerkannt werden soll.

Schlussendlich wurde ein abgeschwächter Antrag angenommen. Demnach soll der Anteil von Primärholz, der eigens für die Verbrennung geschlägert wird, schrittweise abgesenkt werden. Wie die Wiener Zeitung berichtet, sind „davon Nebenprodukte wie Sägemehl oder kleine Äste nicht erfasst“.

Wir haben beim Forstexperten Alexander Vilsmeier vom Vorarlberger Startup Tree.ly nachgefragt, wie die jüngsten Pläne zu bewerten sind und welchen Effekt dies auf das Geschäftsmodell haben könnte. Das Startup wurde 2021 vom ehemaligen Crate.io Co-Founder Jodok Batlogg gründet und möchte künftig Waldbesitzer:innen dabei unterstützen, mit CO2-Zertifkaten zusätzliche Einnahmequellen zu erzielen.


Wie bewertet ihr die aktuellen Pläne zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die EU-Waldstrategie 2030?

Wir bei Tree.ly stehen für eine aktive, nachhaltige Nutzung des Waldes mit Maß und Ziel, wie es in der Mehrheit der europäischen Länder seit langer Zeit schon Gang und Gäbe ist (ca. 50 Prozent der Waldfläche in Europa ist z.B. bereits PEFC oder FSC zertifiziert). Es sollen vor allem langlebige Holzprodukte aus dem Wald produziert werden, aber gerade bei diesem Ziel fallen Reststoffe an, sowohl im Wald selbst als auch in der weiteren Produktionskette. Bei Nadelholz ca. 80 Prozent für stoffliche Nutzung und 20 Prozent für die energetische Nutzung.

Diese energetischen Anteile aktiv zu verwenden, sehen wir als richtig und vor allem im Sinne einer regionalen Nahversorgung mit Energie als essentiell an. Der Wert von Ökosystemleistungen muss in die Gleichung einfließen, jedoch soll dann der freie Markt möglichst nicht beeinflusst werden. Das wird  natürlich in den kommenden Jahren die Themen rund um nachhaltige Forstwirtschaft, Ökosystemleistungen etc. massiv verschieben.

Die künstliche Beeinflussung in Form von bürokratischen Auflagen etc. gefährden aus unserer Sicht die nachhaltige Nutzung des Rohstoffs Holz. In der Diskussion muss auch zwischen tropischen, subtropischen und europäischen Wäldern differenziert werden. Auch innerhalb Europas gibt es natürlich regionale Unterschiede.

Wie bewertet ihr Verordnung über entwaldungsfreie Produkte? 

Wir kümmern uns primär um europäische (boreale, temperierte) Wälder. Die Regelungen um entwaldungsfreie Produkte betreffen primär Tropenwälder. Grundsätzlich ist es ist richtig und wichtig, die Akteure entlang von Produktionsketten in die Sorgfaltspflicht zu nehmen und hier auch streng zu kontrollieren. Am besten mit einer unabhängigen Verifizierung durch eine dritte Partei.

Welchen Effekt haben diese Regelungen auf euer Geschäftsmodell?

Alle Regelungen, die den Wert von Ökosystemleistungen erhöhen, spielen uns tendenziell in die Hände. Gleichzeitig stehen wir ganz klar dafür, dass der europäische Wald weiterhin im Rahmen der forstlichen Nachhaltigkeit (weitestgehend in Forstgesetzen, PEFC/FSC-Richtlinien etc. bereits verankert) bewirtschaftet werden soll. Die Substitutionsleistung von langlebigen Holzprodukten ist sehr wertvoll und darf durch eine übermässige Außernutzungstellung nicht gefährdet werden.

Waldbesitzer:innen und Förster:innen sollen zusätzlich für die Ökosystemleistungen des Waldes entlohnt werden. Die Anpassung der europäischen Wälder an die klimatischen Veränderungen wird viel Geld uns Ressourcen kosten. Am besten unbürokratisch und zugeschnitten auf den jeweiligen Waldbesitz. Dafür entwickeln wir die digitale Tree.ly Plattform.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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