19.11.2025
"DIGITALER OMNIBUS"

EU-Kommission will AI Act und DSGVO aufweichen

Mit dem "digitalen Omnibus" legt die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag vor, um Unternehmen bei KI- und Daten-Regelungen entgegenzukommen. Eine "Datenunion" und die "Business Wallet" sollen zusätzliche Erleichterungen bringen.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Bei der DSGVO ist die große Aufregung schon einige Jahre her, beim AI Act sind wir noch mittendrin. Die großen Regelwerke der Union sorgen in der Wirtschaft – insbesondere im Tech-Bereich – vielfach für Unmut. Überbordende Regulierung erschwere die Geschäftstätigkeit unnötig und sorge für einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den USA und China, so der Tenor.

„Digitaler Omnibus“, „Datenunion“ und „Business Wallet“ noch nicht beschlossene Sache

Nach entsprechenden Ankündigungen legt die EU-Kommission mit dem „Digitalen Omnibus“ nun einen Vorschlag zur Vereinfachungen der umstrittenen Regelwerken vor – dieser muss noch vom Europäischen Rat und EU-Parlament angenommen werden. Es ist also noch nicht fix. Gleichzeitig wurden auch Vorschläge für eine „Datenunion“ und eine „Business Wallet“ für Unternehmen vorgestellt.

Milliardeneinsparungen für Unternehmen versprochen

Die Kommission gießt ihre Ziele dabei in wohl schwer im Detail kontrollierbare Zahlen: Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll sich durch die drei Maßnahmenpakete bis 2029 um 25 Prozent reduzieren, bei KMU sogar um 35 Prozent. Fünf Milliarden Euro an Verwaltungskosten sollen in dem Zeitraum eingespart werden. Die „Business Wallet“ soll sogar jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Unternehmen bringen.

„Omnibus“: Vereinfachungen bei AI Act, DSGVO, Cookies und Cybersecurity

Im Rahmen des „digitalen Omnibus“ soll zunächst die Einführung der AI-Act-Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten verschoben werden – eine unter anderem von zahlreichen Tech-CEOs geforderte Maßnahme. Konkret sollen diese erst kommen, wenn entsprechende Standards definiert und Unterstützungssysteme aufgebaut sind. Zudem soll es beim AI Act auch Vereinfachungen für KMU geben, etwa in der technischen Dokumentation; die Zugänglichkeit von „Regulatory Sandboxes“ soll verbessert werden; und eine Zentralisierung der zuständigen Behörde soll die bürokratische Fragmentierung verringern.

Zudem soll im Rahmen des Omnibus auch die Cybersicherheitsberichterstattung vereinfacht werden – hin zu einem Single-Entry-Point. Bei der DSGVO wolle man „bestimmte Vorschriften harmonisieren, präzisieren und vereinfachen, um Innovationen zu fördern und die Einhaltung durch Organisationen zu unterstützen“, heißt es von der Kommission. Cookie-Banner sollen reduziert und der Zugang zu Daten mit mehreren Maßnahmen erleichtert werden.

„Datenunion“ soll Zugang für KI-Unternehmen erleichtern

Ein weiteres Maßnahmenpaket im Bereich Daten bringen die Pläne zur „Datenunion“. Diese soll für einen verbesserten Zugang europäischer KI-Player zu Daten sorgen und etwa auch einen Rechts-Helpdesk bringen. Außerdem soll der Umgang mit sensiblen nicht-personenbezogenen Daten sowie mit EU-Daten in Drittstaaten geregelt werden.

„Business Wallet“ für digitale Behördengänge, Zahlungen und Co.

Die „Business Wallet“ schließlich soll Unternehmen ein digitales Instrument für Behördengänge an die Hand geben. Enthalten sollen etwa digitale Signaturen und der Austausch beglaubigter Dokumente sein. „Die Ausweitung eines Unternehmens in anderen Mitgliedstaaten, die Zahlung von Steuern und die Kommunikation mit Behörden werden in der EU einfacher als je zuvor sein“, verspricht die Kommission.

Lob und Kritik aus Österreich

In ersten Reaktionen gibt es aus Österreich Lob und Kritik für die geplanten Maßnahmen. So sieht etwa die Industriellenvereinigung darin einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit“ und fordert gleich weitere Entbürokratisierungsschritte ein. SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Grossmann sieht dagegen den „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“, Grünen-EU-Mandatar Süleyman Zorba ortet „keine Vereinfachung, sondern eine Bankrotterklärung“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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