28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Die Eye-Tracking-Brille von Viewpointsystem kommt im Rahmen des EU-Projekts Manufactor in der Industrie zum Einsatz | (c) viewpointsystem
Die Eye-Tracking-Brille von Viewpointsystem kommt im Rahmen des EU-Projekts Manufactor in der Industrie zum Einsatz | (c) viewpointsystem

Einarbeitungszeiten um mehr als 35 Prozent und Fertigungsfehler um 20 Prozent reduzieren; gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeitenden in die eigenen Fähigkeiten um mehr als 20 Prozent steigern und die körperliche und mentale Belastung senken – das sind die ambitionierten Ziele des Projekts Manufactor.

Mit sechs Millionen Euro von Horizon Europe gefördert

14 Partner aus zehn EU-Ländern sind daran beteiligt, darunter Universitäten wie TU Darmstadt (Deutschland) und Universität Uppsala (Schweden), Industriebetriebe wie Hitachi Energy Sweden und Volkswagen Autoeuropa (Portugal) und Startups wie u-sense.it (Italien) und Viscando (Schweden). Mit dem oberösterreichischen Maschinenbauer Fill und dem Wiener Datenbrillen-Startup Viewpointsystem sind auch zwei österreichische Unternehmen bei dem im Rahmen von Horizon Europe mit sechs Millionen Euro geförderten EU-Projekt dabei.

Zusammenführung mehrerer Technologien

Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen im Rahmen des auf drei Jahre angesetzten Forschungs- und Entwicklungsprojekts mehrere Technologien zusammengeführt werden und ein validierter Prototyp entstehen: tragbare Sensoren, XR-Brillen, Eye Tracking, 3D-Bildsensoren, KI-Agenten und Human Digital Twins. „Zusammen liefern sie Informationen über die körperliche und kognitive Situation der Mitarbeitenden und ermöglichen eine situationsgerechte Unterstützung direkt am Arbeitsplatz. Im Mittelpunkt stehen dabei der Mensch und die Frage, wie Technologie ihn bei seiner Arbeit bestmöglich unterstützen kann“, heißt es von Projektpartner Viewpointsystem in einer Aussendung.

Vom Eye-Tracking zum „Human Digital Twin“

Das Wiener Startup steuert als einer von vier zentralen Technologiepartnern eine Weiterentwicklung seiner Eye-Tracking-Brille bei. Die Eye-Tracking- und Kameradaten der Brille sollen im Projektverlauf mit weiteren Sensordaten zusammengeführt werden. Daraus soll ein Echtzeitbild der körperlichen und kognitiven Situation von Mitarbeitenden, also ein sogenannter „Human Digital Twin“ entstehen. KI-Agenten sollen diese Informationen dann nutzen, um die Unterstützung an die jeweilige Situation anzupassen, etwa durch Audioanweisungen oder direkt in der XR-Brille eingeblendete Informationen.

„KI kann ihre Unterstützung an die Person und die jeweilige Situation anpassen“

„Wirklich adaptive Unterstützung beginnt damit, den Menschen hinter der Aufgabe zu verstehen. Eye Tracking gibt uns in Echtzeit Aufschluss über die Aufmerksamkeit und kognitive Belastung eines Menschen“, erklärt Frank Linsenmaier, CTO von Viewpointsystem. „Auf dieser Grundlage kann KI ihre Unterstützung an die Person und die jeweilige Situation anpassen und damit über eine reine Automatisierung von Assistenz hinausgehen.“

Test in der Next World Factory von Fill

Getestet wird das unter anderem bei Industriepartner Fill, konkret im firmeneigenen Ausbildungs- und Lernzentrum Next World Factory. Im Projekt soll untersucht werden, wie adaptive, KI-gestützte Assistenz den Kompetenzerwerb beschleunigen und die sichere Anwendung im Arbeitsalltag unterstützen kann. Martin Muik, Forschung und Entwicklung bei Fill, nennt auch den Fachkräftemangel als Grund für das Projekt. „Mit Manufactor wollen wir erproben, wie intelligente Assistenz das Lernen individueller, effizienter und motivierender gestalten und Menschen dabei unterstützen kann, ihr Potenzial bestmöglich zu entfalten.“

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