28.06.2016

EU-Kommission und Sharing Economy. Eine Liebesgeschichte

In den einzelnen EU-Mitgliedsländern galten bisher unterschiedliche Regelungen für Sharing-Economy-Unternhemen wie Uber und Airbnb. Ein Leitlinien-Katalog der Kommission soll das nun ändern und gleichzeitig strengen Restriktionen einen Riegel vorschieben.
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(c) isfendiyar - fotolia.com: Klassisches Taxi oder Uber? Die EU Kommission spricht sich für die Sharing Economy aus.

Von Brüssel bis Melbourne und Rio de Janeiro, von Paris über London bis nach Wien. Überall auf der Welt blockierten in den letzten Monaten Taxifahrer wichtige Verkehrsrouten, um gegen den Fahrtendienst Uber zu protestieren. Er würde das Taxigeschäft ruinieren, war man sich allerorts einig. Im April demonstrierten in Wien über 400 Taxilenker gegen das Startup aus Kalifornien. Ein Verbot des Dienstes UberPop, das es seit 2015 beispielsweise in Deutschland gibt, sei auch in Österreich wünschenswert, hieß es seitens der Demo-Organisatoren.

Rahmenbedingungen für Sharing Economy erleichtert

Für ähnliche Empörung sorgt auch die Wohungsvermietungs-Plattform Airbnb. Sie wäre schuld daran, dass die Mietpreise in Städten wie Berlin immer mehr ansteigen, meinen Kritiker. Auch die Hotelbranche ist über die Konkurrenz aus den USA alles andere als erfreut. Um dem Unmut entgegen zu wirken, haben einzelne Städte und Länder unterschiedliche Regelungen und Richtlinien bezüglich der Sharing-Economy-Unternehmen verabschiedet. In Frankreich, Deutschland und Belgien wurde Uber teilweise verboten, das Anbieten der gesamten Wohnung auf Airbnb wurde beispielsweise in Berlin mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Der EU sind diese Maßnahmen nicht recht – immerhin hat die kollaborative Wirtschaft in Europa im Jahr 2015 ganze 25 Milliarden Euro umgesetzt. Um zu strengen Restriktionen in den einzelnen Mitgliedsländern einen Riegel vorzuschieben, hat die EU-Kommission nun einen neuen Leitlinien-Katalog zur Sharing Economy herausgebracht. Er regelt auch die allgemeine Rahmenbedingungen für Firmen, die derzeit innerhalb der einzelnen Staaten mit unterschiedlichen gesetzlichen Hürden konfrontiert sind.

Redaktionstipps

Ziel der Empfehlungen der Kommission ist es, neue Geschäftsmodelle nicht zu benachteiligen. Man solle keine Energie in den Versuch investieren, Innovation zu verhindern, sondern ihr den richtigen Rahmen geben, sagt Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Drei Kriterien müsse ein Unternehmen erfüllen, um durch die neuen Richtlinien geschützt zu sein: Die Firma muss Steuern zahlen, die Rechte der Verbraucher achten uns Sozial- und Arbeistrechtsvorschriften beherzigen. „Wenn es an diesen Punkten nichts einzuwenden gibt, darf die entsprechende Aktivität nicht verboten werden“,
sagt Bienkowska. Auch im Kommissions-Papier wird festgehalten: „Ganzheitliche Verbote sollen eine Notfalls-Maßnahme sein, die nur dann und dort zur Anwendung kommt, wenn keine weniger restriktiven Anforderungen zum Schutz des öffentlichen Interesses greifen.“

Besonders im Bezug auf Airbnb gibt die Kommission aber zu bedenken, dass eine Unterscheidung von Gelegenheits- und hauptberuflichen Anbieten notwendig ist. Diese könnte etwa durch eine Verdienstgrenze ab rund 10.000 Euro getroffen werden und Privatpersonen, die nur gelegentlich ihre Unterkunft vermieten, schützen.
Sollten die neuen Richtlinien mit den Regelungen in einzelnen Nationalstaaten nicht vereinbar sein, könnten etwa Uber-Verbote bald aufgehoben werden, denn EU Recht steht über nationalem Recht. Uber kann also optimistisch in die Zukunft blicken.

Investitionsgrund Mobilitätsproblem

Erst im Juni wurde bekannt, dass der Public Investment Fund (PIF) aus Saudi Arabien 3,5 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen investiert. Nie zuvor erhielt ein Startup einen so hohen Betrag. Für Uber ist diese Finanzierungsrunde ein wichtiger Schritt, um die Expansion – vor allem in die Länder des Mittleren Ostens – voranzutreiben. PIF hält nun fünf Prozent der Anteile an Uber.
Saudi Arabiens Gründe, das Unternehmen zu unterstützen, gestalten sich gänzlich anders als innerhalb der EU. Generell wollen die Saudis stärker vom Ölgeschäft unabhänig werden. Doch die Großinvestition könnte noch einen ganz anderen Grund haben: In Saudi Arabien dürfen Frauen nicht Autofahren. Die Hälfte der Bevölkerung hat dementsprechend ein Mobilitätsproblem. Die Konsequenz: 80 Prozent aller Uber-Fahrgäste in Saudi Arabien sind weiblich.

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Das "EyeStrab"-Gerät im Einsatz © EyeStrab

Die Vermessung von Augenfehlstellungen (Strabismus) erfolgt in der Praxis oft noch „wie vor 100 Jahren“, erklärt Gründer Eren Çerman im Interview: rein manuell mittels analogen Methoden. „Die Schielheilkunde ist wahrscheinlich die letzte große nicht digitalisierte Subdisziplin in der Augenheilkunde“, fügt der Augenarzt an der Wiener Klinik Donaustadt hinzu. Gemeinsam mit seinem Team will er das ändern. Das System soll die Schielwinkelmessung sowie die Refraktionsbestimmung – also die Ermittlung, ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt – in einer digitalen Plattform bündeln.

Interdisziplinäre Expertise im Gründerteam

Hinter EyeStrab steht das Trio Eren Çerman, Evrim Bakir und Alexander Jatzko. Die drei Gründer vereinen nach eigenen Angaben ein breites Spektrum an Kompetenzen für das Vorhaben: Gemeinsam bringen sie mehr als 20 Jahre klinische Expertise in der Augenheilkunde, über 25 Jahre internationale Management- und Transformationserfahrung sowie mehr als 25 Jahre Erfahrung im Aufbau und Management technologiegetriebener Projekte und Unternehmen in das Startup ein.

Hardware-Plattform auf NVIDIA-Basis

Technisch basiert das System auf einer NVIDIA-Edge-Plattform. Das physische Messgerät versteht das Unternehmen dabei als ersten Baustein einer künftig erweiterbaren Plattform. Es fungiert als digitale Konsole, auf der weitere augenärztliche Untersuchungsmodule als reine Software-Updates geladen werden können. Ziel ist eine cloudunabhängige All-in-One-Diagnoseplattform mit einem konkreten Marktpotenzial. Laut Çerman weisen rund 15 Prozent aller augenärztlichen Patientenkontakte einen Strabismus-Bezug auf.

Für den Vertrieb setzt EyeStrab auf eine Doppelstrategie. Bei niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten ist ein nutzungsbasiertes „Pay-per-Use“-Modell geplant, bei dem sich die Technologie über die tatsächlichen Anwendungen in der Praxis amortisiert. Öffentliche Krankenhäuser möchte man via klassischen Direktverkauf gewinnen. Die spätere Serienfertigung soll laut Unternehmen über einen ISO-konformen Auftragsfertiger laufen, wobei die finale Endmontage (Assembly) zur Qualitätssicherung fix in Österreich bleiben soll.

Validierung an einer Wiener Klinik

Derzeit wird der EyeStrab-Prototyp in einer klinischen Studie an einer Wiener Klinik validiert. Ziel der Studie ist es, objektive und reproduzierbare Messwerte wissenschaftlich zu belegen. Für den offiziellen Markteintritt strebt EyeStrab eine MDR-Zertifizierung als Medizinprodukt an. Der Audit ist für das erste Quartal 2027 geplant. Bis Ende 2026 fokussiert sich das Kernteam auf die technische Dokumentation und die vorbereitende ISO-Prozesszertifizierung.

Seed-Runde und FFG-Förderung geplant

Bisher wurde das patentierte Projekt durch Eigenmittel sowie kleinere Zuschüsse der Wirtschaftsagentur Wien und der FFG finanziert. Aktuell bereitet das Startup eine Seed-Finanzierungsrunde vor und finalisiert parallel einen FFG-Förderantrag, der rund 45 Prozent des Projektvolumens abdecken soll. Das Gesamtbudget für diesen Entwicklungsschritt liegt laut den Gründern knapp unter einer Million Euro. Mit dem frischen Kapital möchte das Team vor allem die Bereiche Softwareentwicklung und System-Testing ausbauen.

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