16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: „werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen“

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: „Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen“.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: „Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken“.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei „Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern“, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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SuperCycle Gründerinnen Rhana Loudon und Olivia "Lilli" Hromatka © SuperCycle / Sigrid Mayer

Discokugel an der Decke, Spiegel an den Wänden und ein neonpinker Schriftzug, auf dem „SuperCycle“ zu lesen ist. Im Takt treten bis zu 40 Beinpaare auf den Bikes und lassen Herzfrequenzen in die Höhe schnellen.

Dieses Gefühl, das SuperCycle seit 2016 in seinen fünf Wiener Studios aufgebaut hat, soll jetzt über die Stadtgrenzen hinausfinden. Seit dem ersten Jahr erreichen Mitgründerin Olivia „Lilli“ Hromatka und ihre Co-Founderin Rhana Loudon laufend E-Mails aus anderen Städten, vor allem aus Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Jetzt reagiert das Unternehmen darauf: Mit einem Franchisemodell soll das Boutique-Cycling-Konzept österreichweit wachsen.

Was hinter dem Konzept steckt

© SuperCycle / Sigrid Mayer

SuperCycle ist ein Indoorcycling-Studio: Auf stationären Rädern fahren die Teilnehmenden im Gruppenkurs zur Musik, angeleitet von Instructor:innen, die Tempo, Widerstand und Choreografie vorgeben. Dabei setzen die Trainer:innen auf durchchoreografierte, HIIT(High-Intensity-Intervall-Training)-basierte Einheiten im abgedunkelten Raum, mit Lichtshow und Playlist als festem Bestandteil der Stunde.

Über 165 solcher Kurse laufen aktuell pro Woche in den Wiener Studios, aufgeteilt auf Formate wie Soft-, Sculpt- und Music-Rides. Die Gründerinnen Loudon und Hromatka haben SuperCycle über das letzte Jahrzehnt ohne Investor:innen aufgebaut.

Zehn Prozent Abgaben und 32.000 Euro Einstiegsgebühr

Konkrete Zahlen zum neuen Franchisemodell nennt Hromatka im brutkasten-Interview: Die monatlichen Gesamtgebühren sollen sollen bei rund zehn Prozent des Nettoumsatzes liegen, dazu kommt die Einstiegsgebühr von 32.000 Euro. Auf weitere Kosten bzw. genauere Zahlen wird im näheren Kennenlernen der Franchise PartnerInnen eingegangen, erklärt Hromatka. Denn wer ein Studio eröffnet, muss auch investieren: SuperCycle-Studios brauchen etwa eine eigene Lüftung sowie einen Raum-in-Raum, um die Musik in voller Lautstärke spielen zu können, ohne die Nachbarschaft zu stören.

Auch die Bikes schaffen sich Franchisenehmer:innen selbst an. Wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt, hängt von Studiogröße und Standort ab. Wichtig seien in jedem „Fall Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, die Liebe zu SuperCycle, und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein, um eine Community aufzubauen“, ergänzt die Co-Founderin.

Vier Landeshauptstädte zuerst

Die Expansion soll schrittweise erfolgen. „Ziel wäre Graz, ein bis zwei Studios, Linz, Salzburg, Innsbruck“, so Hromatka. Erst wenn die Partnerschaften in Österreich funktionieren, ist internationale Expansion geplant. „Ich bin ein großer Fan davon, sich realistische Ziele zu setzen“, erklärt die Co-Founderin weiter. Für jeden Standort gibt es laut eigenen Angaben bereits eine Gebietsanalyse, auf deren Basis ein Gebietsschutz vergeben wird, je nach Nachfrage auch mehrere Gebiete pro Stadt.

Rund 30 Interessent:innen, gezielte Auswahl

Bislang haben sich laut Hromatka rund 30 Interessent:innen gemeldet. Gesucht wird nicht in erster Linie Fitnessbranchen-Erfahrung, sondern Haltung: „Es geht nicht darum, dass jemand das aufbauen will, um einfach nur Geld zu machen“, sagt Hromatka. Wichtiger seien Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, ein finanzielles Backup und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein.

Der Anspruch bleibt laut Hromatka derselbe wie beim Wiener Start: „Wir wollten weg von diesem langweiligen Sport.“ Wer einmal eine Sportart gefunden hat, die Freude macht, bleibt langfristig dabei. Genau dieses Gefühl soll das Franchisemodell nun nach ganz Österreich bringen.

© SuperCycle / Sigrid Mayer
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EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
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  • Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert.

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