16.04.2020

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

Nicht nur in Österreich werden Coronavirus-Tracking-Apps kontrovers diskutiert. Nun legte die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung in den Mitgliedsstaaten mit Anforderungen und Datenschutz-Leitlinien vor.
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Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht
Screenshot: Die EU-Kommission hat ein Instrumentarium zu Coronavirus-Tracking-Apps veröffentlicht

Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln. Neben Abstands-Regeln, Hygiene-Bestimmungen (u.a. Schutzmasken-Pflicht) und Reise- und Versammlungsbeschränkungen, werden auch Coronavirus-Tracking-Apps von vielen Ländern als Instrumente genutzt bzw. empfohlen. In Österreich gibt es etwa die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes. International sorgten zuletzt Google uns Apple mit einer Kooperation in diesem Zusammenhang für Aufsehen. Begleitet wird diese Entwicklung von Datenschutz-Diskussionen. Nun hat auch die EU-Kommission ein Konzept zur koordinierten Nutzung der Apps herausgegeben. Dieses umfasst ein Instrumentarium und Datenschutz-Leitlinien.

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brutkasten-Roundtable zum Thema Datenschutz in Coronavirus-Tracking-Apps

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

EU-Kommissar Breton: “werden unsere Werte nicht aufs Spiel setzen”

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußert sich diesbezüglich in einer Aussendung klar: “Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen”.

Kommissarin Kyriakides: Klares Plädoyer für Coronavirus-Tracking-Apps

Gleichzeitig spricht sich die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides aber ganz klar für die Nutzung von Coronavirus-Tracking-Apps aus: “Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken”.

Instrumentarium der EU-Kommission mit 8 Anforderungen

Das heute präsentierte gemeinsame EU-Instrumentarium wurde vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei wurden acht grundlegende Anforderungen an die Coronavirus-Tracking-Apps definiert (im Wortlaut):

  1. Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den heute nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.
  2. Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
  3. Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
  4. Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
  5. Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
  6. Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
  7. Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
  8. Sie sollten sicher und wirksam sein.

Weitere Timeline für EU-Mitgliedstaaten

Das Instrumentarium sei “Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern”, heißt es von der EU-Komission. Konkret sollen bis zum 30. April diesen Jahres die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollen dann bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission werde die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen, heißt es abschließend.

⇒ Das Instrumentarium der EU-Komission

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Elf Jahre nach ihrer Gründung gelingt es der Neobank N26, über einen längeren Zeitraum profitabel zu wirtschaften. Im dritten Quartal dieses Jahres erzielte das Unternehmen zum ersten Mal ein operatives Ergebnis von 2,8 Millionen Euro im Plus. Bereits im Juni konnte die Neobank ihren ersten monatlichen Gewinn verbuchen – brutkasten berichtete.

2024: 440 Mio. Euro Umsatz

Mitte des Jahres äußerte CEO Valentin Stalf die Hoffnung, dass das gesamte Jahr profitabel ausfallen könnte. Fünf Monate später steht N26 jedoch vor einem (unbereinigten) operativen Jahresminus von etwa 20 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag das Minus noch bei 78,3 Millionen Euro.

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass es für die Neobank N26 in diesem Jahr deutlich bergauf geht. Der Umsatz wird voraussichtlich rund 440 Millionen Euro erreichen, was einem Wachstum von etwa 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Nahezu die Hälfte davon soll aus Zinserträgen stammen, ergänzt durch Erträge aus der Veranlagung von Kundengeldern und einem wachsenden Anteil aus dem Kreditgeschäft. Der Rest resultiert aus Gebühren und Provisionen.

N26: Transaktionsvolumen von 140 Milliarden Euro

Erstmals überschritt der Betrag der Kundeneinlagen in diesem Jahr die zehn Milliarden Euro. Das Transaktionsvolumen soll 2024 zudem 140 Milliarden Euro erreichen.

Nach der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung im Juni, die von der deutschen Finanzaufsicht Bafin aufgrund von Mängeln in der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verhängt wurde, verzeichnet N26 aktuell mehr als 200.000 Neuanmeldungen pro Monat, wie Stalf verkündet.


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AI Summaries

EU-Kommission pocht auf Datenschutz bei Coronavirus-Tracking-Apps

  • Um die Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise schrittweise aufheben zu können, obwohl noch kein Impfstoff oder wirksames Medikament gegen das Coronavirus verfügbar ist, braucht es eine Reihe an Regelungen, Vorkehrungen und Hilfsmitteln.
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