29.11.2019

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

Kommentar. Das EU-Parlament ruft den "Klimanotstand" aus, Wirtschafts-Kommentatoren gehen (wieder einmal) auf Konfrontationskurs mit dem Umweltschutz und am Ende passiert (wieder einmal) viel zu wenig. Dabei müsste das Ziel doch auf der Hand liegen.
/artikel/eu-klimanotstand-standort
Urheberrecht EU Parlament - Wahlswiper - Klimanotstand
(c) European Parliament

Die Resolution sei ein „symbolischer Akt“, der aber Druck für konkrete Gesetzgebung aufbauen soll, heißt es zum gestern im EU-Parlament per Entschließungsantrag ausgerufenen „Klimanotstand“. Man rufe sich ins Gedächtnis: Die Fakten zum Klimawandel liegen nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten auf dem Tisch. Es gibt nicht erst seit gestern, sondern zumindest seit mehr als einem Jahr eine Massenbewegung, die darauf pocht, den Klimawandel endlich ernstzunehmen. Und geliefert bekommen wir einen „symbolischen Akt“ – einen in einer Reihe von viel zu vielen „symbolischen Akten“, die gerne auch mal als konkrete Maßnahmen (Stichwort: Strohhalm-Verbot) getarnt werden. Es ist eine Farce.

+++ Wenn der Klimawandel den Standort zerstört +++

Schutz der Wirtschaft vor dem Klimaschutz

Währenddessen werden die Stimmen jener Wirtschaftskommentatoren wieder lauter, die einen Schutz der Wirtschaft vor dem Klimaschutz einfordern. Die Zeichen stehen wieder einmal auf Konfrontation. Dabei ist die Argumentationslinie denkbar absurd. Weil sich die Forderungen irgendwelcher 17-jähriger Aktivisten im Falle einer Umsetzung fatal auf die Wirtschaft auswirken würden, könne man die gesamte Bewegung nicht ernst nehmen. Nur nichts überhasten und immer an die Arbeitsplätze in der Industrie denken. Dass genau diese Arbeitsplätze aufgrund der steigenden Automatisierung ohnehin wackeln, ist wohl ein anderes Thema.

Klimaschutz durch die Wirtschaft!

Dabei ist nicht irgendeine Form von Idealismus sondern purer Pragmatismus, der den Klimaschutz gebietet. Es ist eine schiere Tatsache, dass es nicht weitergehen kann, wie bisher. Überspitzt gesagt: Geht die Welt den Bach runter, fällt die Wirtschaft mit ihr mit. Den „Klimanotstand“ gibt es – er erfordert aber Handlungen und nicht symbolische Resolutionen. Die Strategie müsste dabei im Sinne der Gesellschaft auf der Hand liegen. Sie darf nicht lauten: „Klimaschutz vs. Wirtschaft“, wie von blauäugigen Aktivisten forciert (in dem Alter kann man ihnen gar keinen Vorwurf dafür machen). Und auch nicht „Wirtschaft vs. Klimaschutz“, wie von den selbsternannten Rettern des Standorts verfolgt (denen kann man einen Vorwurf machen). Sie muss unter dem Motto „Klimaschutz mit der und durch die Wirtschaft“ passieren.

Der Markt wird es nicht von selbst regeln – es braucht die Politik

Und wie wäre das möglich? Es ist freilich ein komplexes Unterfangen, das nicht unterschätzt werden darf. Aber eines kann festgehalten werden: Dass der Markt das Problem nicht von selbst regelt, kann als erwiesen gesehen werden. Einige politische Maßnahmen, die auch von der EU getragen werden könnten, scheinen daher ebenso klar wie unabdingbar:

1. Innovation, Innovation und nochmal Innovation

Es braucht erstens eine massive Förderung und Begünstigung von Innovation im Sinne des Klimaschutzes. Wenn die Wirtschaft mit dem Kampf gegen den Klimawandel wachsen soll, bzw. wir irgendwie unseren Lebensstandard aufrechterhalten wollen, dann wird das nur mit technologischen Lösungen funktionieren, die derzeitige Probleme obsolet machen. Viele dieser Lösungen gibt es schon, doch sie kämpfen noch, denn…

2. Anreiz und…

Es braucht zweitens eine (vorübergehende) deutliche steuerliche und strukturelle Begünstigung für klimafreundliche Alternativen zu gängigen klimaschädlichen Konzepten. Dazu muss ein wirksamer und effizienter Beurteilungsprozess etabliert werden, um zu bestimmen, ob die Alternativen tatsächlich den Zweck erfüllen.

3. …Abschreckung

Es braucht aber drittens auch eine (permanente) steuerliche und strukturelle Benachteiligung bzw. in vielen Fällen auch Verbote (mit entsprechender Auslaufzeit) für klimaschädliche Praktiken. Umweltprobleme wie der saure Regen und das Ozonloch (jüngere Semester unter den Lesern: bitte googlen) konnten auch nur auf diese Weise bewältigt werden.

Es braucht im „Klimanotstand“ Lösungsorientierung

Die Wirtschaft kann an der Herausforderung Klimawandel durchaus wachsen. Beziehungsweise: Sie muss. Es ist aber dazu das notwendig, was heute jedes Unternehmen für sich reklamiert: „Lösungsorientierung“. Solange freilich auf der einen Seite der „Klimanotstand“ ohne Maßnahmen ausgerufen wird („Problemorientierung“) und man sich auf der anderen Seite in die Opferrolle begibt, wird nichts daraus.

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
/artikel/eu-verpackungsverordnung-gilt-was-jetzt-auf-unternehmen-zukommt
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Europa, die “Klimanotstand”-Farce und die Retter des Standorts