18.03.2026
EU-GESELLSCHAFTSFORM

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

Der Entwurf zur unionsübergreifenden Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Im Vergleich zur vor einigen Tagen geleakten Version gibt es einige Verbesserungen.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Es ist so weit: Heute präsentierte die EU-Kommission den Entwurf zur Gesellschaftsform EU Inc., von der vor allem Startups profitieren sollen. Sie soll eine ernsthafte Alternative zur Delaware Inc. in den USA werden und somit die Abwanderung innovativer Unternehmen eindämmen. Umgesetzt werden soll das in Form einer Verordnung, also direkt bindend für alle EU-Staaten. Doch ein Leak sorgte bereits im Vorfeld für Kritik, wie brutkasten berichtete. Die Maßnahmen würden letztlich nicht weit genug gehen, lautete die Befürchtung. Bis zum letzten Moment versuchten daher auch die Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) für Verbesserungen zu lobbyieren, wie brutkasten berichtete.

Offenbar Erfolg für Startup-Szene bei EU-weitem Register und ESOPs

Und wie sich nun im Entwurf zeigt, ist dies zumindest teilweise gelungen. So ist in der heutigen Kommunikation der EU-Kommission zumindest „in einem zweiten Schritt“ von einem zentralen EU-Register die Rede. Im geleakten Entwurf war so eines noch nicht vorgesehen, was von den Startup-Organisationen als einer von drei Hauptkritikpunkten genannt wurde. Auch in einem weiteren Punkt scheint die Startup-Szene erfolgreich lobbyiert zu haben: EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs), die erst bei einem möglichen Exit besteuert werden, werden von der Kommission explizit genannt – der geleakte Entwurf war den Startup-Organisationen hier noch nicht weit genug gegangen.

Keine Bewegung bei Gerichtsbarkeit

Nur sehr wenig Bewegung gab es dem Vernehmen nach beim dritten und vielleicht größten zentralen Kritikpunkt am geleakten Entwurf: dem Fehlen einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. . Hier heißt es von der Kommission lediglich sehr vage: „In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von EU Inc. zuständig sind, um eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der Vorschriften von EU Inc. zu ermöglichen.“ Das kann maximal als freundlicher Hinweis gewertet werden, dürfte aber kaum reelle Auswirkungen haben.

Von der Leyen: „Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang“

Darüber hinaus enthält der Entwurf einige bereits zuvor mehr oder weniger bekannte Eckpunkte, die mitunter noch geringfügig adaptiert wurden. So könnte es etwa für Überraschung sorgen, dass EU-Inc.-Gründer:innen laut Entwurf das Land frei wählen können (siehe Auflistung unten) – ein Punkt, der zuvor laut brutkasten-Informationen als nicht sicher galt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meint in ihrem offiziellen Statement: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren zu werden. Doch heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: Ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Schnell, billig, vollständig digital – das sind die Eckpunkte der EU Inc.

  • Eine EU Inc. soll laut Entwurf innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro und ohne Mindestkapitalanforderungen gegründet werden können.
  • EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. „In einem zweiten Schritt“ werde die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. „EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen“, heißt es von der Kommission.
  • Es soll einen „vollständig digitalen Betrieb“ geben. Unternehmensprozesse werden demnach standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • EU Inc.-Unternehmen sollen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. „Innovative Startups“ sollen zudem Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. „So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten“, heißt es von der Kommission.
  • In Sachen Investments sollen „persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht“ werden. So soll es „keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren“ mehr geben – sprich: Die Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen fällt weg. „Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren“, ergänzt die Kommission.
  • Wie zuvor erwähnt, sollen bei der EU Inc. EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs) ermöglicht werden. „Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten“, erläutert die Kommission.
  • EU-Inc.-Gründer:innen können zudem frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Die Kommission räumt aber ein: „Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.“
  • EU-Inc.-Unternehmen werden zudem laut Kommission die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. „Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen“, heißt es in der Kommunikation.

„Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“

Gleichzeitig betont man bei der Kommission, es gebe im Paket „starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“. Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze seien von dem Vorschlag nicht betroffen. „Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.“

Begleitende Maßnahmen und Empfehlungen

Darüber hinaus kündigt die Kommission einige begleitende Maßnahmen an und spricht mehrere Empfehlungen aus. So schlage man etwa maximale Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden, „beispielsweise mit der europäischen Business Wallet“ vor. Im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität wolle man zudem die Möglichkeit prüfen, „innovativen Startup-Unternehmen und Scaleup-Unternehmen in der gesamten Union zu 100 Prozent grenzüberschreitende Telearbeit zu ermöglichen“.

Zudem wird eine „Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Startups und innovative Scaleups“ lanciert, die einen EU-weit kohärenten Ansatz in diesem Bereich bringen soll. Zusätzlich gibt es von der Kommission heute eine Mitteilung, „in der die laufenden und künftigen Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in anderen Politikbereichen dargelegt werden“.

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„Ich war der, der die Waage rausgeholt hat, um meinen Insulinbedarf zu berechnen“, erinnert sich Carbetic-Gründer Diego Szekely an die Zeit nach seiner eigenen Typ-1-Diabetes-Diagnose vor vier Jahren. Bei der Autoimmunerkrankung produziert der Körper überhaupt kein eigenes Insulin mehr, weshalb jede Aufnahme von Kohlenhydraten exakt berechnet und durch externe Insulingaben ausgeglichen werden muss.

Im Austausch mit anderen Betroffenen stellte er jedoch schnell fest, dass die meisten Diabetiker:innen im Alltag ihren Bedarf lediglich abschätzen. Da ungenaue Werte langfristige gesundheitliche Risiken bergen, entwickelte der heute 18-Jährige Carbetic, um eine verlässlichere, unkomplizierte Lösung im Alltag anzubieten. „Ich hab einfach das gebaut, was uns Diabetikern wirklich gefehlt hat“, so der Gründer.

© Carbetic

Räumliche Tiefe als technischer USP

Mittlerweile ist die Anwendung bereits in 41 Sprachen verfügbar, wobei aktuell die USA, dicht gefolgt von Deutschland, den größten Markt darstellen. Das technische Fundament unterscheidet sich laut dem Gründer aus Perchtoldsdorf vor allem in einem Punkt von klassischen Lifestyle-Trackern.

Statt einer simplen 2D-Bildanalyse setzt Carbetic laut eigenen Angaben auf räumliche Tiefe durch drei schnell geschossene Fotos aus unterschiedlichen Winkeln sowie LiDAR-Sensoren moderner Smartphones. „Die drei Fotos sind wahnsinnig wichtig, um die Dimensionen gescheit abzuschätzen“, betont Szekely.

Aus der Kombination dieser Bild- und Raumdaten berechnet ein feinjustiertes KI-Modell schließlich den Kohlenhydratgehalt der einzelnen Komponenten auf dem Teller, der wiederum für die Bestimmung des Insulinbedarfs benötigt wird. Neben der Foto-Analyse wird das Produkt in der Praxis durch eine integrierte Sprachsteuerung sowie die Option ergänzt, Koch-URLs oder abfotografierte, handschriftliche Rezepte automatisch von der KI auslesen zu lassen.

Conversion im SaaS-Modell

Nach nur drei Monaten verzeichnet die App rund 20.000 Downloads. Interessant ist vor allem die Conversion-Rate: „5.000 Nutzer sind aktuell in einem Probeabo oder bezahlten Abo“, erklärt der Gründer. Von den 5.000 „zahlen bereits 4.000“, so Szekely weiter. Das Geschäftsmodell basiert auf einer Software-as-a-Service-Struktur. Das Einstiegs-Abo für bis zu zehn Analysen am Tag kostet 4,49 Euro im Monat, während die unlimitierte Version für 9,99 Euro angeboten wird.

Auf die Frage, wie man ein solches Wachstum erziele, meint der Gründer: „Gute Frage. Und da ich keine gute Antwort habe, ist die Antwort, das Produkt funktioniert.“ Hauptsächlich über Mundpropaganda und Empfehlungen von Ärzt:innen, die Szekely unter anderem auf Ärztekongressen kennenlernte, wachse das Produkt aktuell organisch. „Wenn mir Patient:innen schreiben, dass die App ihnen hilft, den Alltag ein Stück mehr wie ein gesunder Mensch zu leben, macht mich das einfach so stolz“, so der Gründer.

„Mit allen großen Medizintechnik-Firmen in Kontakt“

Einen langfristigen Wettbewerbsvorsprung will sich der Gründer, der für sein Startup Studienplätze am UCL und King’s College in London sausen lässt, künftig über zwei strategische Säulen verschaffen, die über die reine Nutzer:innenbasis hinausgehen. Neben einer umfassenden Datensammlung zur Optimierung der Algorithmen steht ein digitaler Ärztezugang im Fokus. Über diesen können Mediziner:innen nach expliziter Freigabe die Mahlzeiten ihrer Patient:innen analysieren und die Therapie gezielter begleiten.

Während der aktuelle Fokus auf Typ-1-Diabetes-Patient:innen liegt, zeigt sich Szekely zuversichtlich, dass auch Typ-2-Patient:innen über kurz oder lang auf seine Anwendung zugreifen werden: „Alle Apps, die Typ 1 machen, übernehmen irgendwann auch den Typ-2-Markt. Das ist immer so.“ Zudem startet in Kürze eine Genauigkeitsstudie mit der Universität Wien. Auch gegenüber strategischen Partnerschaften und Investments zeigt sich der Solo-Founder offen: „Ich bin mit allen großen Medizintechnik-Firmen im Diabetes-Bereich in Kontakt. Und die sind alle begeistert.“

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