18.03.2026
EU-GESELLSCHAFTSFORM

EU Inc.: Entwurf der EU-Kommission mit Last-Minute-Verbesserungen – das sind die Eckpunkte

Der Entwurf zur unionsübergreifenden Gesellschaftsform EU Inc. wurde heute von der EU-Kommission präsentiert. Im Vergleich zur vor einigen Tagen geleakten Version gibt es einige Verbesserungen.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Es ist so weit: Heute präsentierte die EU-Kommission den Entwurf zur Gesellschaftsform EU Inc., von der vor allem Startups profitieren sollen. Sie soll eine ernsthafte Alternative zur Delaware Inc. in den USA werden und somit die Abwanderung innovativer Unternehmen eindämmen. Umgesetzt werden soll das in Form einer Verordnung, also direkt bindend für alle EU-Staaten. Doch ein Leak sorgte bereits im Vorfeld für Kritik, wie brutkasten berichtete. Die Maßnahmen würden letztlich nicht weit genug gehen, lautete die Befürchtung. Bis zum letzten Moment versuchten daher auch die Startup-Organisationen EU-INC, Allied for Startups und European Startup Network (ESN) für Verbesserungen zu lobbyieren, wie brutkasten berichtete.

Offenbar Erfolg für Startup-Szene bei EU-weitem Register und ESOPs

Und wie sich nun im Entwurf zeigt, ist dies zumindest teilweise gelungen. So ist in der heutigen Kommunikation der EU-Kommission zumindest „in einem zweiten Schritt“ von einem zentralen EU-Register die Rede. Im geleakten Entwurf war so eines noch nicht vorgesehen, was von den Startup-Organisationen als einer von drei Hauptkritikpunkten genannt wurde. Auch in einem weiteren Punkt scheint die Startup-Szene erfolgreich lobbyiert zu haben: EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs), die erst bei einem möglichen Exit besteuert werden, werden von der Kommission explizit genannt – der geleakte Entwurf war den Startup-Organisationen hier noch nicht weit genug gegangen.

Keine Bewegung bei Gerichtsbarkeit

Nur sehr wenig Bewegung gab es dem Vernehmen nach beim dritten und vielleicht größten zentralen Kritikpunkt am geleakten Entwurf: dem Fehlen einer zentralen EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc. . Hier heißt es von der Kommission lediglich sehr vage: „In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von EU Inc. zuständig sind, um eine wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der Vorschriften von EU Inc. zu ermöglichen.“ Das kann maximal als freundlicher Hinweis gewertet werden, dürfte aber kaum reelle Auswirkungen haben.

Von der Leyen: „Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang“

Darüber hinaus enthält der Entwurf einige bereits zuvor mehr oder weniger bekannte Eckpunkte, die mitunter noch geringfügig adaptiert wurden. So könnte es etwa für Überraschung sorgen, dass EU-Inc.-Gründer:innen laut Entwurf das Land frei wählen können (siehe Auflistung unten) – ein Punkt, der zuvor laut brutkasten-Informationen als nicht sicher galt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meint in ihrem offiziellen Statement: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren zu werden. Doch heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: Ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Schnell, billig, vollständig digital – das sind die Eckpunkte der EU Inc.

  • Eine EU Inc. soll laut Entwurf innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100 Euro und ohne Mindestkapitalanforderungen gegründet werden können.
  • EU Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. „In einem zweiten Schritt“ werde die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. „EU Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen“, heißt es von der Kommission.
  • Es soll einen „vollständig digitalen Betrieb“ geben. Unternehmensprozesse werden demnach standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • EU Inc.-Unternehmen sollen Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. „Innovative Startups“ sollen zudem Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. „So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten“, heißt es von der Kommission.
  • In Sachen Investments sollen „persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht“ werden. So soll es „keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren“ mehr geben – sprich: Die Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen fällt weg. „Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren“, ergänzt die Kommission.
  • Wie zuvor erwähnt, sollen bei der EU Inc. EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOPs) ermöglicht werden. „Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Startups Attraktivität zu gewährleisten“, erläutert die Kommission.
  • EU-Inc.-Gründer:innen können zudem frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Die Kommission räumt aber ein: „Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.“
  • EU-Inc.-Unternehmen werden zudem laut Kommission die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. „Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen“, heißt es in der Kommunikation.

„Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“

Gleichzeitig betont man bei der Kommission, es gebe im Paket „starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch“. Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze seien von dem Vorschlag nicht betroffen. „Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht.“

Begleitende Maßnahmen und Empfehlungen

Darüber hinaus kündigt die Kommission einige begleitende Maßnahmen an und spricht mehrere Empfehlungen aus. So schlage man etwa maximale Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden, „beispielsweise mit der europäischen Business Wallet“ vor. Im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität wolle man zudem die Möglichkeit prüfen, „innovativen Startup-Unternehmen und Scaleup-Unternehmen in der gesamten Union zu 100 Prozent grenzüberschreitende Telearbeit zu ermöglichen“.

Zudem wird eine „Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Startups und innovative Scaleups“ lanciert, die einen EU-weit kohärenten Ansatz in diesem Bereich bringen soll. Zusätzlich gibt es von der Kommission heute eine Mitteilung, „in der die laufenden und künftigen Initiativen zur Vollendung des 28. Regimes in anderen Politikbereichen dargelegt werden“.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
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Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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