08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash

Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden „Stühle“ leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich

Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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