08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash

Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden „Stühle“ leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich

Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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