08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash

Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden „Stühle“ leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich

Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

(c) Ruiz Cruz

Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

(c) Ruiz Cruz

Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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