27.11.2017

EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten

Gastbeitrag. Karin Bruchbacher von PHH Rechtsanwälte und Georg Zeitler von pc-web klären auf, was die DSGVO rechtlich für Cloud-Computing, Growth Hacking und Social Media Marketing bedeutet.
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(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

In Zukunft sollten Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, verlangt strengere Sicherheitsstandards. Gerade Startups können die DSGVO aber auch als Chance nützen.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Die wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

Die DSGVO ist in der Europäischen Union und somit auch in Österreich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO einhergehen, sind:

  • höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • erweiterte Informationspflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • stärkere Betroffenenrechte
  • privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes, dies muss vor allem bei der Software Entwicklung beachtet werden)
  • höhere Strafen: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem was höher ist

Regelungen zum Cloud-Computing

Gerade Startups arbeiten oft mit Cloud-basierten Lösungen. Vielfach werden dafür anerkannte Speicherdienste außerhalb des Unternehmens genutzt, die jedoch oft von Anbietern außerhalb der Europäischen Union angeboten werden. Der Cloud-Nutzer (Verantwortlicher) muss in Zukunft sicherstellen, dass er nur mit vertrauenswürdigen Cloud-Anbietern (Auftragsverarbeitern) zusammenarbeitet. Durch einen Auftragsverarbeitervertrag (Dienstleistervertrag) ist sicherzustellen, dass der Cloud-Anbieter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Solidarhaftung im Schadensfall unumgänglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Cloud-Nutzer außerdem europäische Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass keine Daten durch Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden.

Growth Hacking und Social Media Marketing unter der DSGVO

Auch beim Growth Hacking ist in Zukunft Vorsicht geboten. Durch Datenerhebung und -analyse ist beim Growth Hacking trotz kleinem Marketing Budget großer Unternehmenswachstum möglich: Die Tracking-Möglichkeiten, Analytics-Tools und Social Media Plattformen ermöglichen, zahlreiche Daten von Kunden und Interessenten zu sammeln und sinnvoll in die Marketingstrategie einzubinden. Angesichts dieser Möglichkeiten war der Datenschutz für viele Marketer und Unternehmen in der Vergangenheit eher ein Nebenschauplatz. Social Media und Content Marketing, Growth Hacking und SEO werden jedoch auch in Zukunft eine große Rolle im Unternehmen spielen, doch muss mit der DSGVO der Datenverarbeitungsprozess wesentlich transparenter aufgezogen werden.

Cookies und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben muss, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden und kein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, der die Datenverarbeitung rechtfertigt. Das ist heute schon bei den meisten Websites Usus. Zusätzlich muss jedoch in Zukunft stets der Zweck der Datenverarbeitung offengelegt werden und die Verarbeitung dementsprechend eingeschränkt sein (Datenminimierung). In Social Media Plattformen dürfen ohne Einwilligung der Nutzer jedenfalls keine CRM-Daten wie z.B. Emailadressen hochgeladen werden.

Außerdem darf eine Leistung nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist, wie dies z.B. oft bei der Teilnahme von Gewinnspielen geschieht (Kopplungsverbot).

Chance DSGVO

Die neuen DSGVO-Bestimmungen mögen wie Einschränkungen wirken. Doch höhere Datenschutzstandards sind auch Chancen für eine höhere Kundenbindung. Transparente Datenverarbeitung und rechtskonforme Auskünfte wecken Vertrauen beim Kunden, sorgen für eine gute Reputation sowie ein positives Unternehmensimage.

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eBook zur DSGVO

Möchten Sie mehr über die DSGVO und ihre Anwendungen erfahren? Lesern von derbrutkasten.at wird von PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & CO KG und pc-web exklusiv ein gratis eBook zur Verfügung gestellt ⇒ hier downloaden. In diesem DSGVO-Leitfaden werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der DSGVO erläutert und Best Practices zur Verfügung gestellt.

Über die Autoren

Karin Bruchbacher

(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin und als Datenschutzexpertin sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Teil des PHH Datenschutzteams. Infos unter www.datenschutz-phh.at. [email protected].

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien bringt Expertise in Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und rund 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. Im Startup-Bereich engagiert sich PHH Rechtsanwälte als Gründungspartner des European Super Angels Clubs (ESAC).

Georg Zeitler

(c) pc-web: Georg Zeitler

Georg Zeitler ist Geschäftsführer des Wiener IT-Unternehmens pc-web, einem Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen, der seit 2013 eine eigene Support-Abteilung für Startups anbietet. [email protected].

pc-web wurde 2007 von Georg Zeitler und Wolfgang Weber gegründet. Das IT-Unternehmen startete mit fünf Mitarbeitern und entwickelte sich innerhalb von zehn Jahren zu einem führenden Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen. Das 18-köpfige Team berät und betreut Kunden aus allen Branchen von Bau bis Unterhaltung. Zu den Kunden zählen etwa das Fraunhofer Institut, Cosmeterie, Dr. Owl, oder Timeaffair.  www.pc-web.at.

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Das Linzer KI-Startup NXAI hat sein neuestes Modell TiRex-2 veröffentlicht. Die Entwicklung des sogenannten „Time Series Foundation Models“ (Zeitreihen-Basismodell) stand unter der wissenschaftlichen Leitung von KI-Pionier Sepp Hochreiter, der Mitgründer ist und als Chief Scientist des Startups fungiert.

Das Modell wurde auch als Open-Source-Software frei zugänglich gemacht. Es ist darauf spezialisiert, historische Datenreihen aus der Industrie zu analysieren, um zukünftige Entwicklungen vorherzusagen. In der Presseaussendung zum Release zeigt sich das Startup selbstbewusst: „Europa kann doch SOTA-Modelle“ (Anm. State of the Art). Laut Hochreiter teilt sich das neue Modell in den offiziellen Bestenlisten „die Spitzenplätze mit AWS“.

Mehrere Signale gleichzeitig im Blick

Die wesentliche technische Neuerung des Modells liegt in der Verarbeitung multivariater Zeitreihen. Während herkömmliche Vorhersagesysteme oft nur eine einzelne Datenreihe anhand ihrer eigenen Vergangenheit analysieren, bezieht TiRex-2 zusätzliche Einflussfaktoren – in der Fachsprache Kovariaten genannt – mit ein. Für Industrieunternehmen soll das zum entscheidenden Vorteil werden, da Maschinen und Prozesse selten nur ein isoliertes Signal erzeugen. In der Praxis bedeutet dies: Will ein Logistik- oder Energiebetrieb den künftigen Verbrauch prognostizieren, kann das Modell neben den historischen Verbrauchsdaten auch begleitende Faktoren wie das Wetter, Kalenderdaten oder Produktionspläne auswerten. Das macht die Vorhersagen präziser und aussagekräftiger.

xLSTM soll Effizienz-Boost bringen

Im Gegensatz zu bekannten KI-Systemen wie ChatGPT, die auf der speicherintensiven Transformer-Architektur basieren, nutzt TiRex-2 das von Hochreiter mitentwickelte xLSTM-Verfahren. Das soll ein zentrales Problem industrieller Live-Anwendungen lösen: Bei kontinuierlich einlaufenden Datenströmen (Streaming) explodiere bei herkömmlichen Systemen nämlich der Rechen- und Speicheraufwand, argumentiert man beim Startup. TiRex-2 hingegen verarbeitet Daten sequenziell und aktualisiert fortlaufend einen internen Zustand. Dadurch würden der Speicherbedarf und die Rechenkosten auch bei unbegrenzten Datenströmen konstant niedrig bleiben. Lukas Fischer, Head of Applied Research bei NXAI, erklärt dazu: „Mit TiRex-2 können wir kontinuierliche Datenströme in Echtzeit analysieren, ohne Einbußen bei der Modellperformance.“ Dies prädestiniert das Modell für den direkten Einsatz an Maschinen vor Ort (Edge-Anwendungen).

„Kunden müssen für unterschiedliche Maschinen nicht immer ein neues KI-Modell trainieren“

Die Leistungsfähigkeit des Modells wird durch das begleitende wissenschaftliche Paper des Forscherteams untermauert. Darin zeigen die Wissenschaftler, dass sich TiRex-2 besonders gut für das sogenannte Zero-Shot-Forecasting eignet. Das bedeutet, dass das Modell ohne vorheriges, spezielles Training präzise Vorhersagen für völlig neue Maschinentypen oder Datensätze treffen kann.

Laut dem CEO von NXAI, Albert Ortig, bringt diese Generalisierungsfähigkeit handfeste wirtschaftliche Vorteile im Betrieb: „Die Kunden müssen für unterschiedliche Maschinen nicht immer ein neues KI-Modell trainieren.“ Ein weiterer Vorzug des vergleichsweise kompakten Modells mit 82 Millionen Parametern ist, dass es auf Wunsch direkt auf den eigenen Servern der Kunden (On-Prem) betrieben werden kann, was die Datensicherheit für sensible Industrie-Prozesse erhöht.

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