25.02.2022

Vorerst doch keine Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot aus Umweltgründen

Am 28. Februar sollte über einen Entwurf abgestimmt werden, der ein Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work-Mechanismus vorsieht - auch Bitcoin wäre betroffen. Nun wurde die Abstimmung aber abgesetzt.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Ein neuer EU-Gesetzesentwurf sorgte in der Krypto-Welt in den vergangenen Tagen für Unruhe. Konkret geht es um einen sogenannten „finalen Kompromissvorschlag“ des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). In dem umfassenden Papier wird eine Definition und Einteilung von Kryptowerten in nachhaltig und nicht-nachhaltig vorgenommen. Kryptowährungen mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ dürften laut Entwurf ab dem 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr emittiert oder gehandelt werden. „Insbesondere dürfen sie den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten“, heißt es im Wortlaut. Das vorgeschlagene Gesetz würde in dieser Form auch Bitcoin betreffen und de facto ein Verbot innerhalb der EU darstellen.

Abkehr von Proof-of-Work-Mechanismus bei Bitcoin nahezu ausgeschlossen

Denn mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ ist primär der „Proof-of-Work“-Mechanismus gemeint, der bei Bitcoin und zahlreichen anderen großen Kryptowährungen genutzt wird. Der öffentlich bekanntere, direkt damit verbundene Begriff ist „Mining“, das mit einen sehr hohen Energieverbrauch haben kann. Ob dieser Verbrauch bei Bitcoin tatsächlich so hoch ist, wie oftmals medial kolportiert, ist unter Expert:innen übrigens umstritten.

Auch in der Branche gibt es zahlreiche Bemühungen, vom Proof-of-Work-Mechanismus abzugehen. Bei der zweitgrößten Kryptowährung Ethereum soll – nach langjährigen Plänen, Ankündigungen und mehreren Verschiebungen – dieses Jahr endgültig der Umstieg auf den deutlich weniger energieintensiven Proof-of-Stake-Mechanismus erfolgen. Neuere Kryptowährungen wurden von Beginn an mit anderen Mechanismen konzipiert. Bei Bitcoin gilt es aber als praktisch ausgeschlossen, dass der Umstieg auf einen anderen Mechanismus großflächig gelingen könnte, da die Nutzer:innen sich im Zuge einer Abspaltung aktiv dafür entscheiden müssten.

„Missinterpretiert“: Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt

Das mögliche Proof-of-Work-Verbot in der EU hat laut Medienberichten zumindest in Deutschland Anhänger bei Sozialdemokraten, Grünen und Linken. Vor allem Liberale sprechen sich vehement dagegen aus. Abgestimmt hätte der Gesetzesentwurf am kommenden Montag, 28. Februar, werden sollen. Auch im Fall einer Entscheidung für den Entwurf wäre ein EU-Bitcoin-Verbot ab 2025 nicht besiegelt gewesen, da ein mehrmonatiger Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat gefolgt hätte.

Soweit dürfte es aber nun gar nicht kommen. Denn die Abstimmung wurde vorerst abgesetzt. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger sieht den Gesetzesentwurf missverstanden, wie er in einem Twitter-Thread (siehe oben) ausführt. „Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht [Anm. d. Red.: „Markets in Crypto Assets“] nicht als de-facto-Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird“, schreibt Berger. „Die Diskussion um MiCA weist darauf, dass einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als Proof-of-Work-Verbot aufgefasst werden können. Es wäre fatal, wenn das EU-Parlament mit einer Abstimmung unter diesen Umständen ein falsches Signal vermitteln würde“. Er wolle daher die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen wieder aufnehmen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Proof-of-Work nicht prinzipiell infrage stelle.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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