25.02.2022

Vorerst doch keine Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot aus Umweltgründen

Am 28. Februar sollte über einen Entwurf abgestimmt werden, der ein Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work-Mechanismus vorsieht - auch Bitcoin wäre betroffen. Nun wurde die Abstimmung aber abgesetzt.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Ein neuer EU-Gesetzesentwurf sorgte in der Krypto-Welt in den vergangenen Tagen für Unruhe. Konkret geht es um einen sogenannten “finalen Kompromissvorschlag” des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). In dem umfassenden Papier wird eine Definition und Einteilung von Kryptowerten in nachhaltig und nicht-nachhaltig vorgenommen. Kryptowährungen mit “ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen” dürften laut Entwurf ab dem 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr emittiert oder gehandelt werden. “Insbesondere dürfen sie den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten”, heißt es im Wortlaut. Das vorgeschlagene Gesetz würde in dieser Form auch Bitcoin betreffen und de facto ein Verbot innerhalb der EU darstellen.

Abkehr von Proof-of-Work-Mechanismus bei Bitcoin nahezu ausgeschlossen

Denn mit “ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen” ist primär der “Proof-of-Work”-Mechanismus gemeint, der bei Bitcoin und zahlreichen anderen großen Kryptowährungen genutzt wird. Der öffentlich bekanntere, direkt damit verbundene Begriff ist “Mining”, das mit einen sehr hohen Energieverbrauch haben kann. Ob dieser Verbrauch bei Bitcoin tatsächlich so hoch ist, wie oftmals medial kolportiert, ist unter Expert:innen übrigens umstritten.

Auch in der Branche gibt es zahlreiche Bemühungen, vom Proof-of-Work-Mechanismus abzugehen. Bei der zweitgrößten Kryptowährung Ethereum soll – nach langjährigen Plänen, Ankündigungen und mehreren Verschiebungen – dieses Jahr endgültig der Umstieg auf den deutlich weniger energieintensiven Proof-of-Stake-Mechanismus erfolgen. Neuere Kryptowährungen wurden von Beginn an mit anderen Mechanismen konzipiert. Bei Bitcoin gilt es aber als praktisch ausgeschlossen, dass der Umstieg auf einen anderen Mechanismus großflächig gelingen könnte, da die Nutzer:innen sich im Zuge einer Abspaltung aktiv dafür entscheiden müssten.

“Missinterpretiert”: Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt

Das mögliche Proof-of-Work-Verbot in der EU hat laut Medienberichten zumindest in Deutschland Anhänger bei Sozialdemokraten, Grünen und Linken. Vor allem Liberale sprechen sich vehement dagegen aus. Abgestimmt hätte der Gesetzesentwurf am kommenden Montag, 28. Februar, werden sollen. Auch im Fall einer Entscheidung für den Entwurf wäre ein EU-Bitcoin-Verbot ab 2025 nicht besiegelt gewesen, da ein mehrmonatiger Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat gefolgt hätte.

Soweit dürfte es aber nun gar nicht kommen. Denn die Abstimmung wurde vorerst abgesetzt. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger sieht den Gesetzesentwurf missverstanden, wie er in einem Twitter-Thread (siehe oben) ausführt. “Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht [Anm. d. Red.: “Markets in Crypto Assets”] nicht als de-facto-Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird”, schreibt Berger. “Die Diskussion um MiCA weist darauf, dass einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als Proof-of-Work-Verbot aufgefasst werden können. Es wäre fatal, wenn das EU-Parlament mit einer Abstimmung unter diesen Umständen ein falsches Signal vermitteln würde”. Er wolle daher die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen wieder aufnehmen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Proof-of-Work nicht prinzipiell infrage stelle.

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(c) Adobestock

Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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