31.03.2022

EU-Abstimmung: Identitätsprüfung für „unhosted Wallets“ noch nicht vom Tisch

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich für umstrittene Paragraphen zu "unhosted Wallets" ausgesprochen.
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(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit knapper Mehrheit für umstrittene Paragraphen in der Antigeldwäsche-Richtlinie der künftigen Krypto-Regulierung in der EU gestimmt. Konkret geht es um Identitätsprüfungen für „unhosted Wallets“, also Krypto-Wallets, die von ihren Besitzer:innen selbst verwaltet werden. Später am Donnerstag stimmte der Ausschuss noch mit großer Mehrheit für den gesamten Entwurf des Europaparlaments zur „Transfer of Funds Regulation“ (TFR), in der die fraglichen Paragraphen enthalten sind.

Weitere Schritte im EU-Prozess

Der Entwurf wird im weiteren parlamentarischen Prozess in einer Plenarsitzung vorgestellt. Wenn es dort keine Einwände gibt, starten sogenannte Trilog-Verhandlungen in denen Rat, Parlament und Kommission über den Entwurf diskutieren. Hansen glaubt, dass es im Falle der unhosted Wallets keine großen Änderungen mehr geben könnte. Ein anderer Punkt, der im ECON-Ausschuss abgestimmt und dort auch abgelehnt wurde, war ein möglicher Bann von „Proof of Work“ – das Verfahren auf das Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum setzen.

Zum Hintergrund: In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

Kritik an Plänen der EU

In der Debatte im ECON-Ausschuss ging es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich. Die angepassten Paragraphen hätten vorgesehen, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt – und zwar nicht wie bei herkömmlichen Währungen üblich erst ab einem Betrag von 1.000 Euro. Aus der Krypto-Branche kam eine Welle der Kritik.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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