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Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit knapper Mehrheit für umstrittene Paragraphen in der Antigeldwäsche-Richtlinie der künftigen Krypto-Regulierung in der EU gestimmt. Konkret geht es um Identitätsprüfungen für “unhosted Wallets”, also Krypto-Wallets, die von ihren Besitzer:innen selbst verwaltet werden. Später am Donnerstag stimmte der Ausschuss noch mit großer Mehrheit für den gesamten Entwurf des Europaparlaments zur „Transfer of Funds Regulation“ (TFR), in der die fraglichen Paragraphen enthalten sind.
Weitere Schritte im EU-Prozess
Der Entwurf wird im weiteren parlamentarischen Prozess in einer Plenarsitzung vorgestellt. Wenn es dort keine Einwände gibt, starten sogenannte Trilog-Verhandlungen in denen Rat, Parlament und Kommission über den Entwurf diskutieren. Hansen glaubt, dass es im Falle der unhosted Wallets keine großen Änderungen mehr geben könnte. Ein anderer Punkt, der im ECON-Ausschuss abgestimmt und dort auch abgelehnt wurde, war ein möglicher Bann von “Proof of Work” – das Verfahren auf das Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum setzen.
Zum Hintergrund: In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.
Kritik an Plänen der EU
In der Debatte im ECON-Ausschuss ging es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich. Die angepassten Paragraphen hätten vorgesehen, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt – und zwar nicht wie bei herkömmlichen Währungen üblich erst ab einem Betrag von 1.000 Euro. Aus der Krypto-Branche kam eine Welle der Kritik.