26.04.2023

EU: Ab 2025 soll es ein Umweltlabel für Flüge geben

Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf ein Umweltlabel und weitere Schritte in Richtung nachhaltigem Flugverkehr geeinigt. Das sind die wichtigsten Aspekte:
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Flüge
Foto: Adobe Stock

Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein. Ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors. Der Luftverkehr ist für vier Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich und ist in den vergangenen Jahren durch eine Zunahme der Passagierzahlen und des Handelsvolumens “rapide” angestiegen. Die Zivilluftfahrt allein ist für 13,4 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des EU-Verkehrs verantwortlich.

Eine vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und Rates zu den Refuel-EU-Luftfahrtregeln, die Teil des “Fit for 55”-Paketes sind, soll die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs mildern. Noch ist die Einigung informell und muss erst vom Rat und Parlament als Ganzes beschlossen werden.

Josè Ramòn Bauzà Dìaz ist Mitglied des Europäischen Parlaments und als Rapporteur für den Entwurf zuständig. Er äußerte sich folgendermaßen zu den neuen Regeln im Luftfahrtsektor: “Wir haben durch harmonisierte Vorschriften gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Konnektivität des EU-Luftverkehrs erhalten. Mit dieser Verordnung rückt die Dekarbonisierung des Luftverkehrs näher.”

Anteil an nachhaltigen Treibstoffen soll steigen

Der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe, wie Biokraftstoffe oder Wasserstoff, soll im Luftfahrtsektor erhöht werden. Mindestens zwei Prozent des Flugzeugtreibstoffs müssen ab 2025 nachhaltig sein. Dabei soll es aber nicht bleiben.

Alle fünf Jahre soll dieser Anteil erhöht werden. Bis 2030 sollen es beispielsweise dann sechs Prozent sein. Bis 2050 muss der Anteil an nachhaltigen Kraftstoffen bereits bei 70 Prozent liegen. Ein bestimmter Anteil des Kraftstoff-Mixes muss darüber hinaus aus synthetischen Treibstoffen wie E-Kerosin bestehen.

Diese Treibstoffe sind laut EU nachhaltig

Unter nachhaltigen Treibstoffen versteht die EU synthetische Kraftstoffe, ausgewählte Biokraftstoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Rückständen, aber auch Algen, Bioabfälle, Altspeiseöl oder Kraftstoffe, die aus bestimmten tierischen Fetten hergestellt werden sollen.

In den Flugzeugtanks der Zukunft sollen aber auch recycelte Flugkraftstoffe beigemischt werden. Das sind Treibstoffe, die aus Abgasen oder Kunststoffabfällen hergestellt werden. Auch erneuerbarer Wasserstoff soll eine wesentliche Rolle im Luftfahrtsektor spielen. Die Technologie sei vielversprechend und solle schrittweise zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs beitragen können, heißt es in der Presseaussendung des Europäischen Parlaments.

Mit Nein antworteten Verhandler:innen auf die Frage, ob Kraftstoffe auf der Basis von Futter- und Nahrungsmittelpflanzen als nachhaltig gelten sollen. Das betrifft auch Treibstoffe, die aus Palm- oder Sojapflanzen gewonnen werden.

EU-Umweltzeichen ab 2025

Der Luftfahrtsektor soll also nachhaltiger werden. Damit auch die Öffentlichkeit einordnen kann, wie nachhaltig ein Flug im Vergleich zu anderen angebotenen Flügen ist, soll es ein Umweltlabel für Flüge ab 2025 geben.

Die Fluggesellschaften müssen dann den erwarteten CO2-Fußabdruck pro Passagier und die erwartete CO2-Effizienz pro Kilometer angeben. So sollen Konsument:innen vergleichen können, welches Unternehmen den nachhaltigsten Flug je Strecke anbietet.

Verstoßen Fluggesellschaften, Flughäfen oder Treibstofflieferanten gegen die neuen Regeln, soll ein Bußgeld gezahlt werden müssen. Die Abgeordneten haben sich darauf geeinigt, dass diese Einnahmen in die Forschung und Innovation investiert werden sollen. Damit soll der Preisunterschied zwischen nachhaltigen und konventionellen Treibstoffen gesenkt werden.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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