15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

“Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden”

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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Ferry Fischer, Coach und Unternehmensberater (c) Ferry Fischer

Du siehst einen Golfprofi, wie er auf den letzten Löchern der finalen Runde ruhig und voller Konzentration den Fokus behält und das Turnier souverän gewinnt. Kann er das, weil er so talentiert ist oder weil er geheime Tricks kennt? Nein, er kann das, weil er sich selbst kennt und kontinuierlich seine mentale Fähigkeiten, die jede:r besitzt, entwickelt hat.

Selbstvertrauen kommt von Selbstbewusstsein. Je bewusster ich mir über meine Fähigkeiten und meine Schwachstellen bin (und natürlich auch, wie ich damit gut umgehen kann), desto mehr entwickle ich Vertrauen in mich selbst. Das ist ein Prozess stetiger Reflexion und Entwicklung.

Ich selbst halte mich für einen durchschnittlich talentierten Sportler und habe jeden Sport, den ich ausgeübt immer erst sehr spät begonnen. Dennoch war ich ehrgeizig und wollte was erreichen, also habe ich einen wichtigen Aspekt des Erfolges mehr entwickelt als die anderen. Die mentale Stärke. Und damit ist mir sowohl im Sport als auch im Beruf weit Überdurchschnittliches gelungen.

Hier stelle ich dir nun meine „Best Of Mental-Stärken“, bzw. Techniken vor, damit du auch davon profitieren kannst.

1. Resilienz: Der Umgang mit Rückschlägen

Im Sport ist Scheitern unvermeidbar – Golfer:innen, Tennisspieler:innen, etc. verlieren die allermeisten Turniere und gewinnen nur wenige. Mental starke Athlet:innen wissen: Eine Niederlage macht sie nicht zum Versager oder zur Versagerin, sondern gibt ihnen die Chance, zu lernen und zu wachsen.

Wichtig ist, dass ich weiß, dass ich es schaffen kann und von jeder Niederlage lerne. Unbeirrbar gehe ich meinen Weg, aber ich hinterfrage mich ständig und passe mich durch die Erfahrung des temporären Scheiterns an.

Wenn du im Golf den ersten Schlag gleich mal in den Wald schlägst und die Nerven bewahrst, mit dem Mindset „das braucht jetzt genau mich, um doch noch erfolgreich das Loch zu Ende zu spielen“, dann gibst du dem Erfolg eine gute Chance. Wenn du es dann schaffst, ist das Erfolgserlebnis umso größer. Schaffst du es nicht, dann nimmst du deine Learnings, gehst zum nächsten Loch und bist um ein Stück erfahrener, um mit einer ähnlichen Situation nun besser umzugehen (wie du das noch zwischen zwei Löchern schaffen kannst, zeige ich dir im Punkt 3).

Umsetzung für Founder:innen:

Lernperspektive einnehmen: Nach jedem Rückschlag bewusst analysieren: „Was lief gut? Was lief schlecht? Was lerne ich daraus?“ (am besten schriftlich, das verstärkt es noch) Fehlerkultur etablieren: Im Team kommunizieren, dass Fehler und Misserfolge ein natürlicher Teil des Wachstumsprozesses sind und Lessons Learned nach jedem Projekt etc. einfordern.

2. Klare Zielsetzung: Der Kompass zum Erfolg

Wenn ich mir etwas vorgenommen habe, dann habe ich nie aufgegeben (und schon gar nicht aus Frust oder Enttäuschung), war jedoch stets bereit, mich aufgrund der Erfahrungen anzupassen. Das heißt, entweder habe ich mein Tun angepasst, um das Ziel zu erreichen oder ich habe das Ziel nach einer strukturierten Analyse der Fakten verändert oder verworfen (das ist für mich kein Aufgeben, sondern eine wohl durchdachte und selbstreflektierte neue Entscheidung).

Manchmal öffnen sich Möglichkeiten, die du nie für möglich gehalten hast und die sich erst ergeben, weil du dran geblieben bist. Solange ich an meine Vision glaube und bereit bin, mich, den Weg und die Rahmenbedingungen stets zu hinterfragen, kann mich nichts aufhalten. Das Ziel ist das Ziel, der Weg muss sich dem Ziel anpassen und ich mich auch.

Umsetzung für Founder:innen:

Sei dir klar, was du mit deinem Unternehmen erreicht haben willst: Setze dir nun (Zwischen-)Ziele, die dich dorthin bringen werden, und verfolge sie. Wenn du diese Ziele nicht erreichst, dann passe an (Schritte, Methoden, Zwischenziele). Aber verliere nicht das visionäre Ziel aus den Augen! OKR als Methode hilft da besonders gut!

Miss es oder vergiss es: Damit wir uns den Fortschritt nicht schönreden, was sehr leicht geschieht, müssen wir messen und laufend anpassen. Aber nie das große Ziel aus den Augen verlieren. Was leicht geht: genießen und dann mehr davon. Was schwer geht, noch einmal probieren und dann hinterfragen! Mein Motto dabei: „Face the brutal facts!“

3. Mentale Visualisierung: Erfolg beginnt im Kopf

Dabei gibt es zwei Ausrichtungen:

1. Mentales Vorerleben: Du siehst das Erreichen des Ziels vor Augen. Oder den erfolgreichen Abschluss mit Investor:innen.

Es zahlt sich aus, im Unterbewusstsein das Erfolgserlebnis im Vorhinein auszulösen, um dein Selbstbewusstsein zu stärken und den Fokus auf Erfolg zu lenken. Kein:e Slalomläufer:in der Welt würde den Slalom in Angriff nehmen, ohne vorher den erfolgreichen Lauf visualisiert zu haben. Würde er/sie das nicht machen, wäre ein Ausscheiden wohl das sichere Ergebnis.

Ich stelle mir vor schwierigen Gesprächen immer vor, wie das Gespräch zur Zufriedenheit beider gut endet. Nicht, wie es verläuft, denn das ist egal, Hauptsache es endet gut. Wenn dann das Gespräch oder die Verhandlung eine komische Richtung einnimmt, dann sage ich mir: „Interessant, wie sich das gerade entwickelt. Gut dass ich weiß, wie es ausgeht!“. Mit dieser Technik ist ein Erfolg nicht garantiert, aber die Erfolgswahrscheinlichkeit steigt enorm.

2. Mentales Umerleben: Das Gehirn unterscheidet nicht zwischen real und imaginär Erlebtem. Es speichert beides als Erfahrung ab. Das können wir uns zu Nutze machen.

Wenn also etwas schief gelaufen ist, dann setze dich hin und erlebe die Situation so, wie sie optimal hätte verlaufen sollen. Spiele die Situation ideal durch und speichere so einen Erfolg ein, an den sich dein Unterbewusstsein dann in der nächsten ähnlichen Situation erinnern wird.

Umsetzung für Founder:innen:
Vorbereitung durch Visualisierung: Stelle dir vor einem Pitch oder einem schwierigen Gespräch vor, wie du souverän auftrittst und dein Ziel erreichst. Mentales Umerleben durchspielen: Nimm jeden Misserfolg her, analysiere, was schief gelaufen ist und wie du es hättest besser oder ideal machen können und spiele dann die Situation mit der Idealversion durch. Nimm die Erfolgsgefühle dabei war, das steigert noch den Effekt.

4. Selbstdisziplin: Die Kunst der konstanten Umsetzung flexibler Planung

Erfolg ist immer das Ergebnis des Tuns. Du kannst daher den Erfolg nicht machen, sondern nur ermöglichen. Machen kannst du aber deinen täglichen Beitrag. Daher überlege dir, was du jeden Tag ganz konkret tun kannst, um deinen gewünschten Erfolg zu schaffen. Setze dir Zwischenziele, um zu überprüfen, ob du den erwünschten Fortschritt erreichst. Erreichst du den Fortschritt nicht, dann überlege, ob das Ziel richtig gewählt ist und/oder ob das tägliche Tun ausreicht und passe bei Bedarf an.

Jetzt ist es wichtig, den täglichen Zweifel auszuschalten. Einmal in der Woche oder alle zwei Wochen darf angepasst werden. Täglich wird getan und abgehakt. Das funktioniert! Alleine durch das tägliche Abarbeiten des Plans deines eigenen Beitrags entsteht ein Erfolgserlebnis, das dich vorantreibt.

Wie ich mit Hockey im Alter von 21 Jahren begonnen habe und mir zum Ziel gesetzt habe, es in die erste österreichische Liga zu schaffen, war mir klar, dass mir technisch nahezu jeder Hockeyspieler, der von Kindheit an trainiert hat, überlegen sein wird. Was ich aber tun kann, war meine mentale Stärke und meine körperliche Kondition mehr zu entwickeln, als die anderen. Ich hatte einen genauen Plan für beides und nach 10 Jahren hatte ich es geschafft. Um die Zeit war ich sogar den österreichischen Nationalspielern, mit denen ich einmal trainiert habe, konditionell und mental überlegen. Ich habe in dieser Zeit jede Woche nach einem Plan trainiert und diese Pläne laufend nach meinen Fortschritten und Rückschritten angepasst. Heute würde man sagen, ich habe nach OKR trainiert. Das gab es damals aber noch nicht als Begriff.

Umsetzung für Founder:innen:
Routinen etablieren: Plane deinen täglichen Beitrag zum Erfolg und halte dich an diese Struktur. Überlegt anpassen: Passe deinen Plan nur in ruhigen Momenten an, nicht wenn unter der Woche Frust oder Zweifel aufkommen. Alles braucht seine Zeit, sich zu entwickeln und daher ist es wichtig, Pläne in Ruhe und überlegt zu erstellen und anzupassen. Wenn es aber keine messbare Entwicklung gibt, dann ist es auf jeden Fall Zeit, anzupassen.

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