15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

„Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden“

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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Foto: OTS Amt der Oö. Landesregierung

Das Land Oberösterreich holt einen prominenten Player aus dem Silicon Valley dauerhaft nach Linz: Am Campus der Johannes Kepler Universität (JKU) entsteht das erste „Center of Excellence for Physical and Industrial AI“ von Plug and Play innerhalb der Europäischen Union. Das gaben Landeshauptmann Thomas Stelzer und Vertreter der beteiligten Unternehmen am Donnerstag bei einer Pressekonferenz im Landhaus Linz bekannt.

Plug and Play wurde 2006 im Silicon Valley gegründet und betreibt ein internationales Netzwerk für Innovation und Startup-Kooperationen. Nach eigenen Angaben zählt das Unternehmen zu den aktivsten Early-Stage-Venture-Capital-Investoren der Welt, mit mehr als 65 Standorten auf fünf Kontinenten, über 550 Unternehmenspartnern, rund 250 Startup-Investments pro Jahr und mehr als 2.500 Unternehmen im Portfolio, darunter über 35 Unicorns.

Neu ist Plug and Play in Österreich dabei nicht: Seit 2019 kooperiert das Netzwerk mit dem Flughafen Wien, 2021 eröffnete es dort sein österreichisches Headquarter (brutkasten berichtete). In den ersten fünf Jahren dieser Partnerschaft wurden mehr als 700 Startups gemeinsam gescreent, rund zwei Dutzend Projekte in Bereichen wie Robotics, Predictive Maintenance und KI entstanden daraus. Geleitet wird Plug and Play Austria von Managing Director Nik Munaretto. Mit dem Exzellenzzentrum in Linz kommt nun ein dauerhafter Standort mit industriellem Fokus hinzu.

Fünf Industrie-Schwergewichte als Anchor-Partner

Mit Keba, Primetals Technologies, Swietelsky, TGW Logistics und voestalpine beteiligen sich fünf oberösterreichische Industrieunternehmen als künftige Anchor-Partner an der Gründungsrunde. Als Gründungspartner erhalten sie besondere Mitgestaltungsmöglichkeiten und können industrielle Aufgabenstellungen und technologische Schwerpunkte in das Programm einbringen. Im Mittelpunkt stehen konkrete KI-Anwendungen in Produktion, Anlagenbau, Logistik, Engineering und Bauwirtschaft.

Das Prinzip dahinter ist der Open-Innovation-Ansatz von Plug and Play: Etablierte Unternehmen bringen konkrete technologische Herausforderungen ein, Plug and Play identifiziert über sein internationales Netzwerk passende Startups und Technologien und bringt beide Seiten für Pilotprojekte und Kooperationen zusammen.

„Oberösterreich wartet nicht darauf, was die Zukunft bringt: Wir gestalten sie. Mit Plug and Play holen wir eines der weltweit führenden Innovationsnetzwerke nach Linz und machen Oberösterreich zum europäischen Pionier bei ‚Physical and Industrial AI‘“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer. Neue Technologien sollten „nicht irgendwo Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen, sondern bei uns in Oberösterreich“.

Knogler: „Bei KI entscheidet nicht allein, wer die besten Ideen hat“

Keba-CEO Christoph Knogler, zugleich Vorsitzender der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung, sieht in dem Zentrum einen Hebel für die Umsetzungsgeschwindigkeit: „Bei Künstlicher Intelligenz entscheidet nicht allein, wer die besten Ideen hat, sondern wer sie rasch in die industrielle Anwendung bringt.“ Das Exzellenzzentrum schaffe einen direkten Zugang zu internationalen Startups und Technologien. „Damit haben wir die Chance, die weltbesten und innovativsten KI-Lösungen nach Oberösterreich zu holen und gemeinsam mit unseren Unternehmen in konkrete Wertschöpfung zu übersetzen.“

Im großen Cover-Interview der aktuellen brutkasten-Printausgabe hatte Knogler zuletzt dargelegt, warum er die Chance Europas nicht im LLM-Rennen sieht, sondern in industrieller KI: Produktionswissen und Maschinendaten als europäische Souveränitätschance.

Auch die übrigen Partner ordnen die Initiative in ihre Strategien ein: Primetals-CFO Michael Kienberger will „modernste KI-Ansätze noch schneller in unsere Systeme“ integrieren, Swietelsky-CFO Harald Gindl kündigt an, „Physical AI und Robotik im Baubetrieb in Oberösterreich gezielt erproben“ zu wollen. TGW-CTO Christoph Wolkerstorfer spricht mit Blick auf autonom agierende Systeme von einem „echten Game Changer“ für die Intralogistik. voestalpine-CFO Gerald Mayer verweist darauf, dass sich der Konzern über die Partnerschaft „den Austausch mit führenden Forschungseinrichtungen und den Zugang zu globalen Startups“ sichere.

tech2b als Schnittstelle, keine Parallelstruktur

Die Abwicklung für das Land Oberösterreich übernimmt der Inkubator tech2b. Damit soll keine neue Parallelstruktur entstehen, sondern das internationale Netzwerk von Plug and Play mit dem bestehenden oberösterreichischen Innovationsökosystem verbunden werden. Über die fünf Anchor-Partner hinaus sollen auch weitere tech2b-Mitgliedsunternehmen Zugang zum Netzwerk erhalten.

„Oberösterreich vereint genau das, wonach wir als globales Innovationsnetzwerk und Venture Capital Investor aus dem Silicon Valley suchen: eine unglaublich starke industrielle Basis, exzellente Forschung, ambitionierte Startup-Gründer und Unternehmen, die neue Technologien in die Anwendung bringen wollen“, sagt Nik Munaretto, Managing Director von Plug and Play Austria.

Umsetzungsschritt der KI-Exzellenzstrategie

Das Zentrum ist ein konkreter Umsetzungsschritt der von Landeshauptmann Stelzer initiierten KI-Exzellenzstrategie für den Industriestandort Oberösterreich. Deren Mitautor Teodoro Cocca sieht die „eigentliche Pionierleistung“ darin, „dass das Land nicht bei Strategiepapieren stehen bleibt, sondern eine Struktur schafft, die weltweit nach den besten Lösungen sucht und sie systematisch in die oberösterreichische Industrie bringt“. Mitautor Meinhard Lukas ergänzt: „Aus Wissen werden Anwendungen, aus Kontakten konkrete Kooperationen und aus technologischen Chancen neue Wertschöpfung.“

Dass der Standort Substanz mitbringt, untermauert die Aussendung mit Beispielen: Die JKU bietet ein englischsprachiges Bachelor- und Masterstudium Artificial Intelligence. Das 2024 gegründete JKU-Spin-off Emmi AI holte sich 2025 eine Seed-Finanzierung über 15 Millionen Euro und wurde im Mai 2026 vom französischen KI-Unternehmen Mistral AI übernommen (brutkasten berichtete). Und das oberösterreichische Technologieunternehmen Tractive hat sich mit GPS- und Gesundheitstrackern für Haustiere zu einem international tätigen Anbieter entwickelt, dessen Produkte laut Aussendung in mehr als 175 Ländern funktionieren.

Wie Oberösterreich als Industrie- und Innovationsstandort insgesamt aufgestellt ist, beleuchtet brutkasten im großen Standort-Check der aktuellen Printausgabe: von der Tabakfabrik über die JKU bis zu den Exits von Emmi AI und Tractive.

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