13.02.2023

EU-Länder stellen 3,75 Mrd. Euro für Startup-Anschlussfinanzierung bereit

Die European Tech Champions Initiative (ETCI) soll der Abwanderung von Later-Stage-Startups aus der EU entgegenwirken.
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etci Anschlussfinanzierung Spätphasenfinanzierung
(c) fotolia.com - ra2 studio

Das Problem ist bekannt: Das Kapital bei wirklich großen Startup-Finanzierungsrunden kommt großteils nicht aus Europa, sondern aus den USA und Asien. Mit großen Investments ist dann oft auch die Abwanderung der Startups bzw. Scaleups verbunden, etwa durch eine Verlegung des Firmensitzes oder einen Börsengang im Nicht-EU-Ausland. Vorschläge, um dem entgegenzuwirken, liegen einige am Tisch. Nun versuchen es einige EU-Länder mit der neuen European Tech Champions Initiative (ETCI).

ETCI-Geld soll auch privates Kapital mobilisieren

Für das Programm stellen mehrere EU-Länder zunächst bis zu 3,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute in Brüssel unterzeichnet, teilten die deutschen Bundesministerien für Finanzen und Wirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit. Deutschland und Frankreich stellen demnach je eine Milliarde Euro zur Verfügung. Konkret adressiert werden mit der ETCI bereits länger am Markt befindliche Startups, die üblicherweise schon mehrere Finanzierungsrunden durchlaufen haben, nun aber einen weiteren Anschub brauchen, um weiter zu wachsen. Über die Initiative sollen Anreize gesetzt werden, über staatliches Geld auch privates Kapital zu mobilisieren.

Österreich (noch) nicht dabei – auf Zielbetrag fehlen noch mehr als 60 Prozent

Weitere Kapital-Zusagen für die ETCI soll es von Italien, Spanien, Belgien und der Europäischen Investitionsbank geben, Österreich ist also (noch) nicht an Bord. Andere EU-Länder können sich laut einem Medienbericht, der sich auf Quellen aus dem deutschen Finanzministerium bezieht, in den nächsten 18 Monaten der Initiative anschließen. In der Vergangenheit sei mit einem Volumen von mindestens zehn Milliarden Euro kalkuliert worden – es besteht also wohl die Hoffnung, dass noch einiges an Mitteln zusammenkommt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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