13.02.2023

EU-Länder stellen 3,75 Mrd. Euro für Startup-Anschlussfinanzierung bereit

Die European Tech Champions Initiative (ETCI) soll der Abwanderung von Later-Stage-Startups aus der EU entgegenwirken.
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etci Anschlussfinanzierung Spätphasenfinanzierung
(c) fotolia.com - ra2 studio

Das Problem ist bekannt: Das Kapital bei wirklich großen Startup-Finanzierungsrunden kommt großteils nicht aus Europa, sondern aus den USA und Asien. Mit großen Investments ist dann oft auch die Abwanderung der Startups bzw. Scaleups verbunden, etwa durch eine Verlegung des Firmensitzes oder einen Börsengang im Nicht-EU-Ausland. Vorschläge, um dem entgegenzuwirken, liegen einige am Tisch. Nun versuchen es einige EU-Länder mit der neuen European Tech Champions Initiative (ETCI).

ETCI-Geld soll auch privates Kapital mobilisieren

Für das Programm stellen mehrere EU-Länder zunächst bis zu 3,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute in Brüssel unterzeichnet, teilten die deutschen Bundesministerien für Finanzen und Wirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit. Deutschland und Frankreich stellen demnach je eine Milliarde Euro zur Verfügung. Konkret adressiert werden mit der ETCI bereits länger am Markt befindliche Startups, die üblicherweise schon mehrere Finanzierungsrunden durchlaufen haben, nun aber einen weiteren Anschub brauchen, um weiter zu wachsen. Über die Initiative sollen Anreize gesetzt werden, über staatliches Geld auch privates Kapital zu mobilisieren.

Österreich (noch) nicht dabei – auf Zielbetrag fehlen noch mehr als 60 Prozent

Weitere Kapital-Zusagen für die ETCI soll es von Italien, Spanien, Belgien und der Europäischen Investitionsbank geben, Österreich ist also (noch) nicht an Bord. Andere EU-Länder können sich laut einem Medienbericht, der sich auf Quellen aus dem deutschen Finanzministerium bezieht, in den nächsten 18 Monaten der Initiative anschließen. In der Vergangenheit sei mit einem Volumen von mindestens zehn Milliarden Euro kalkuliert worden – es besteht also wohl die Hoffnung, dass noch einiges an Mitteln zusammenkommt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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