11.02.2019

Erstes Moonshot Pirates Bootcamp bringt neun Startups hervor

Moonshot Pirates ist eine neue Initiative, die Bootcamps für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren organisiert, um ihnen Unternehmergeist näher zu bringen. Das erste Bootcamp fand vergangene Woche vom 5. bis 7. Feber in Tainach in Kärnten statt. Während dem dreitägigen Programm entwickelten 28 Schüler Projekte, die in Startup-Gründungen mündeten.
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Moonshot Pirates
(c) Moonshot Pirates: Das Team "Gratos" wurde zum Sieger der Pitch Night gekürt

Das Bildungshaus Sodalitas in Tainach wurde drei Tage lang für 28 Schüler aus verschiedenen Kärntner Schulen im Rahmen des ersten Moonshot Pirates Bootcamps in einen großen „Changemaker-Space“ verwandelt. Das Startup- und Entrepreneurship Bootcamp ermöglichte es den Schülern Produktideen zu entwickeln, die sie anschließend in konkrete Projekte und Early-Stage-Startups umsetzten.

Moonshot Kärnten Interview

Video-Talk mit dem Initiator des Moonshot Pirates Bootcamps Marko Haschej, Mentoren und jungen Gründern. Moonshot Pirates möchte das unternehmerische Denken und Handeln von Jugendlichen fördern.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 7. Februar 2019

Erfolgreiche Unternehmer und Experten aus verschiedenen Branchen gaben den Jugendlichen Einblicke in Themen wie Entrepreneurship, exponentielle Technologien und „Moonshot-Thinking“. Zudem konnten die Schülern Einzel- und Teammentoring in Anspruch nehmen, um an einer künftigen Umsetzung ihrer Projekte zu arbeiten.

Keynotes und Pitch Training

Das dreitägige Programm setzte sich aus Keynotes, Workshops sowie einem Pitch Training zusammen. Den Anfang machten Vorträge des Startup & Innovationsexperten Stephan Jung, sowie Dejan Stojanovic, Co-Founder der FuckUp! Nights Vienna.

+++ Moonshot Pirates Bootcamp vermittelt Jugendlichen Unternehmergeist +++

Die Schüler eigneten sich während des Bootcamps unternehmerische Fähigkeiten an. Zudem entwickelten sie laut den Veranstaltern gemeinsam mit Keynote-Speakern, Mentoren und der Moonshot-Pirates-Crew ein wachstumsorientierten Mindset. Insgesamt arbeiteten neun Teams an der Umsetzung ihrer Ideen. Die Ideen reichten vom individuell konfigurierbaren Rollstuhl bis hin zum Schutzanzug für Zivilisten in Kriegs- und Krisengebieten.

Team „Gratos“ gewinnt Pitch Night

Während der Pitch Night mussten die Schüler innerhalb von drei Minuten eine vierköpfige Jury, Eltern, Freunde, und zahlreiche weitere geladene Gäste von der eigenen Idee zu überzeugen. Die Krönung zum besten Startup des ersten Moonshot Pirates Bootcamp konnte sich abschließend das Team „Gratos“ sichern. Ziel von „Gratos“ ist es eine Plattform zur Vermittlung von Schülern und Studenten an technisch weniger versierte Personen aufzubauen, die sich mit der Anwendung oder Konfiguration von technischen Geräten jeglicher Art schwer tun und direkte, unkomplizierte und persönliche Hilfe benötigen.

Weitere Moonshot Pirates Bootcamps geplant

„Durch Moonshot Pirates unterstützen wir Schüler dabei groß zu denken, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und begleiten sie nachhaltig in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung – mit dem ersten Moonshot Pirates Bootcamp ist uns das auf jeden Fall gelungen.“, sagt CEO & Chief Changemaker Marko Haschej.

Moonshot Pirates plant derzeit bis Ende des Jahres vier weitere Bootcamps in Wien, Tirol, Niederösterreich und in der Steiermark durchzuführen. Das Unternehmen entwickelt derzeit auch eine digitale Plattform. Diese soll Jugendlichen weitere Unterstützung in Form von Wissen, Networking und eLearning bieten. Darüber hinaus unterstützt die Initiative die Weiterentwicklung der Projekte, die in den Bootcamps gestartet wurden.


=> zur Page des Bootcamps

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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