05.02.2021

Erste Lehrer-Klage gegen Lernsieg abgewiesen

Die erste einerReihe von Klagen gegen das Wiener Startup Lernsieg mit seiner Lehrerbewertungs-App wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen.
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Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan

In den vergangenen Monaten ist es, bis auf ein größeres Update mit neuen Funktionen, still um die Lehrerbewertungs-App Lernsieg geworden, die bei ihrem Launch nicht nur für Rekord-Download-Zahlen sondern auch für eine bundesweite Kontroverse sorgte. Die Corona-Pandemie brachte nicht nur vermindertes öffentliches Interesse am Thema sondern führte auch zur Verzögerung zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren. Denn schon nach dem ersten !!Launch hatten zahlreiche Lehrer gegen das Wiener Startup geklagt.

Lernsieg: Richterin sieht „berechtigtes Interesse“ gemäß DSGVO

Nun wurde die erste dieser Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Der Kläger hatte neben Datenschutzaspekten auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Richterin sieht das jedoch anders: Das berechtigte Interesse von Schülern, Eltern und der breiten Öffentlichkeit, das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App auszuüben, überwiege, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers sei also auch ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Auch zum Vorwurf des möglichen Missbrauchs der App durch Schülerinnen und Schüler äußert sich die Richterin. Ein solcher sei zwar nicht auszuschließen, der Gefahr unsachlicher Bewertungen werde jedoch durch Maßnahmen wie etwa die Verifizierung der Telefonnummer der User entgegengewirkt. Generell solle Schülern nicht pauschal eine missbräuchliche Benutzung unterstellt werden. Durch den Ausschluss von Volks- und Sonderschulen sei zudem eine „gewisse geistige Reife“ der Nutzer sichergestellt. Missbrauchsfälle seien eher die Ausnahme.

Hadrigan: „GÖD-Strategie kolossal gefloppt“

Nun sind bei Lernsieg noch drei weitere Zivilklagen anhängig. Der 19-jährige Gründer Benjamin Hadrigan sieht sich nach dem ersten Urteil naturgemäß bestätigt: „Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten, ist damit kolossal gefloppt“, kommentiert er in einer Aussendung. Dabei betont er abermals seine eigene Gesprächsbereitschaft. „GÖD-Chef Paul Kimberger und sein Team haben auf keinen einzigen Anruf und kein einziges Email reagiert. Wir sind aber klarerweise trotz dieser Pleite der GÖD vor Gericht weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“, so Hadrigan.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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