23.11.2017

Erste Bank und Sparkassen digitalisieren Kreditkarte und punkten im Innovationswettlauf

Die mobile Bezahlrevolution geht mit der Sparkassengruppe, als digitaler Vorreiter, weiter. Denn eine Kreditkarte von Erste Bank und Sparkassen wird nun digital und kommt auf das Smartphone. Im Zuge dessen kommt auch die erste, HCE-basierte Kontaktloszahlung auf den Markt.
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Thomas Schaufler (c) Erste Group

„Wir haben maximale Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit beim Bezahlen mit dem Handy auf ein neues Level gehoben“, sagt Thomas Schaufler, Privatkundenvorstand der Erste Bank. Denn ab sofort bietet die Sparkassengruppe ihren Kunden die Möglichkeit, mit ihrem Android-Smartphone weltweit kontaktlos an Bankomatkassen bezahlen oder künftig auch kontaktlos Geld beheben. Dabei wird die bestehende s Mastercard in der George Go App digitalisiert. Somit hat man seine Kreditkarte ident am Handy verfügbar, inklusive persönlichen Limits, Pin-Codes und Ablaufdaten. Der wie bei bisher üblichen Lösungen mühsame Austausche der SIM-Karte entfällt und man kann sofort starten.

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Gewinnt am Ende Goliath?

Banken und Kreditinstitute gerieten in den vergangenen Jahren durch die enorme Innovationskraft von Fintechs unter Druck. Das Fintech Revolut hat beispielsweise bereits etwa 1 Million Kunden, N26 aus Berlin hat im Sommer eine halbe Million Kunden bekannt gegeben. Bei Europas führenden Fintechs ist die Technologie, des kontaktlosen Zahlens und der Geldbehebung mit dem Smartphone, jedoch noch nicht angekommen. Bisher bieten nur große Player wie Apple, Samsung oder auch Google eigene Zahlungsmethoden an, die nach und nach auch den europäischen Markt erobern sollen. Es scheint als ob rund um das Zahlen mit dem Smartphone mittels NFC-Technik, die erste Runde an die Corporates geht.

 

(c) Erste Group

Die Funktionsweise der digitalen Kreditkarte

Die drei Voraussetzungen zur Nutzung des neuen Services der Erste Bank und Sparkassen sind eine s Mastercard, ein NFC-fähiges Smartphone mit Android ab Version 4.4. und die George Go-App. Die Bezahlung an der Kasse erfolgt dann einfach durch Hinhalten des Smartphones an den NFC-fähigen Bezahlterminal. Die App selbst muss nicht geöffnet sein, sondern das Handy muss nur „aufgeweckt“ und die NFC-Funktion am Handy aktiviert sein. Die s Mastercard wird einmalig beim Einrichten als Standardbezahlmethode in der George Go App definiert. Da Apple die NFC-Schnittstelle in ihren Geräten nicht für Dritte freigibt, ist die Lösung vorerst Smartphone-Nutzern mit dem Betriebssystem Android vorbehalten. Die Erste Bank und Sparkassen setzen bei ihrem neuen Produkt übrigens auf den international bereits bewährten Digitalisierungsservice von Mastercard (MDES). „Wir sind stolz darauf, einen so innovativen Partner für die Österreich-Premiere einer digitalisierten Mastercard gewinnen zu können“, freut sich Gerald Gruber, General Manager von Mastercard Österreich.

Wie steht es um die Sicherheit?

Diese Bezahlrevolution macht die sogenannte HCE-Technologie (Host Card Emulation) möglich. HCE bedeutet, dass eine physische Karte auf einem Android Smartphone digitalisiert wird und einen sogenannten Token erhält. Der Token ist eine eindeutige Referenz zur physischen Karte. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass beim Bezahlen keine Kartendaten mehr mit dem Händler ausgetauscht werden und somit der Schaden aus potentiellem Datendiebstahl minimiert werden kann. „Nächstes Jahr werden wir auch andere Kreditkarten sowie die normale Bankomatkarte digitalisieren und so kontaktloses Bezahlen am Handy weiter ausbauen“, erklärt Thomas Schaufler abschließend. (PA/Red)

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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