21.10.2019

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

Rechtzeitig zum Equal Pay Day haben StepStone und Universum eine Studie veröffentlicht, die aufzeigt, dass Frauen bereits zu Studienzeiten mit weniger Gehalt rechnen als ihre männlichen Counterparts.
/artikel/equal-pay-day-frauen-rechnen-mit-7-000-euro-weniger
Equal Pay Day, Lohn, Gehälter, Löhne, Frauen
(c) Adobe Stock/nito - Frauen rechnen bereits während des Studiums mit niedrigeren Gehältern.

Er ist da. Der Tag, an dem Frauen in Österreich für den Rest des Jahres gehaltslos arbeiten: Der Equal Pay Day findet dieses Jahr am heutigen 21. Oktober statt und stellt präziser gesagt jenen Zeitpunkt dar, an dem Vollzeit arbeitende Männer bereits über das Jahreseinkommen einer Frau verfügen, die Vollzeit tätig ist.

+++ Unicorns: Diese Frauen haben milliardenschwere Startups gegründet +++

Öffnung der Einkommensschere bereits im Studium

Bemerkenswert an einer Studie von StepStone und Universum zu diesem Thema ist, dass sich die Einkommensschere früher öffnet als gedacht. Darin heißt es: „Schon im Studium erwarten Frauen deutlich niedrigere Einstiegsgehälter als ihre männlichen Kollegen“.

So geben sich Frauen aller Studienrichtungen im Schnitt mit rund 6000 Euro weniger Jahresgehalt zufrieden als Männer. Besonders ausgeprägt sei der Unterschied in den Naturwissenschaften: Hier rechnen männliche Studierende mit rund 38.000 Euro Jahreseinkommen, während Frauen 7.000 Euro weniger pro Jahr erwarten.

Equal Pay Day, Lohn, Gehälter, Löhne, Frauen
(c) StepStone – Studentinnen der Naturwissenschaften erwarten bis zu 7000 Euro weniger Jahreseinkommen.

In wirtschaftlichen Studiengängen beträgt die Kluft dagegen rund 5000 Euro (Frauen: 33.000 Euro, Männer: 38.000 Euro), während weibliche Studierende in Engineering und IT mit rund 4000 Euro weniger pro Jahr rechnen (Frauen: 35.000 Euro, Männer: 39.000 Euro).

Equal Pay Day: „Lohnniveau in Köpfen verankert“

„Wieder einmal bestätigt sich, dass die unterschiedlichen Lohnniveaus hartnäckig in den Köpfen verankert sind“, sagt Rudi Bauer, Geschäftsführer von StepStone Österreich: „Frauen wird schon früh beigebracht, beim Thema Gehalt ja nicht zu hoch zu stapeln.“

Laut der Equal Pay Day-Studie, bei der österreichweit mehr als 10.000 Studierende befragt wurden, fußt diese Problematik auf der geschlechtsspezifischen Prioritätensetzung. Während sich männliche Studenten ein hohes Einkommen und Führungskräfte, die ihre Entwicklung fördern, wünschen, streben Frauen nach einem freundlichen Arbeitsumfeld und respektvollen Umgang.

„Ins eigene Knie schießen“

„Auch wenn Respekt am Arbeitsplatz wichtig ist: Mit der Prioritätensetzung schießen sich Frauen ins eigene Knie. Gerade im Beruf sollte man sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. Einmal pro Jahr nach mehr Geld zu fragen ist für Fachkräfte durchaus üblich und in Ordnung – vor allem, wenn man entsprechende Leistung zeigt und Verantwortung übernimmt“, betont und animiert Bauer.

Mehr Mut gefragt

Passend dazu zeigt der StepStone-Gehaltsreport für den 1200 Fach- und Führungskräfte befragt wurden: Mehr als jede dritte Frau hat noch nie um eine Gehaltserhöhung angefragt. Die Gründe dafür liegen in fehlendem Mut und wenig Unterstützung. Laut dem Bericht graut knapp zwei Drittel aller Frauen davor, mehr Geld zu fordern. Sie fürchten ihr Verhältnis zu ihrem Vorgesetzten zu beschädigen, zweifeln an ihren Voraussetzungen dafür oder geben an, dass die Frage nach mehr Geld im Unternehmen nicht gern gesehen wird. Außerdem wird ihnen von Freunden, Familien oder Kollegen weit seltener als Männern dazu geraten, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen.

Ohne Forderungen bleibt Kluft gleich

Durch diese Zögerlichkeit bleibt aber im System alles, wie es ist – zum Nachteil der Frauen, so Bauer: „Wenn junge Frauen in Gehaltsverhandlungen aber keine höheren Einkommen fordern, wird sich die reale Kluft kaum verringern“.

Und die ist enorm: Während das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Männern in Österreich bei 52.033 Euro liegt, verdienen Frauen laut einer Erhebung des Städtebunds durchschnittlich 41.785 Euro brutto im Jahr – und müssen damit ein Minus von 19,7 Prozent gegenüber ihren männlichen Kollegen in Kauf nehmen.

Faire Bezahlung im Kampf um Talente

Bauer rät Arbeitgebern, aktiv auf Frauen zuzugehen und für faire Einkommen zu sorgen: „Gerade in hart umkämpften Jobmärkten kann das der Vorsprung im Kampf um die Talente sein. Wer alle Mitarbeiter fair behandelt und bezahlt, stärkt damit seine Arbeitgebermarke – und zeigt, dass er seine soziale Verantwortung auch Frauen gegenüber wahrnimmt“.


⇒ StepStone Gehaltsreport

⇒ Universumglobal

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Equal Pay Day-Studie: Jede dritte Frau hat noch nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt