13.09.2016

Die Entrümpelung der Vorschriften

Kolumne: Nicht nur die Gewerbeordnung soll entrümpelt werden, findet unser Die Presse-Kollege Norbert Rief. Gleichzeitig sollte man auch gleich ein paar Vorschriften beseitigen.
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(c) fotolia.com -Torbz: Vorschrift ist in Österreich Vorschrift.

Vurschrift is Vurschrift, lautet das Mantra der Beamten. Vorschriften sind auch einzuhalten, wenn es die Mitarbeiter eigentlich gar nicht wollen. Passiert ist das einem Firmenchef in der Steiermark: Wegen Umbauarbeiten musste ein Büro in einen Container übersiedeln, der Firmenchef ließ – zur Freude der Mitarbeiter – den Container etwas freundlicher gestalten, unter anderem mit einem Laminatboden.Das war ein Fehler: Denn die Raumhöhe reduzierte sich damit von den vorgeschriebenen 250 Zentimetern auf lediglich 248 Zentimeter. Das Arbeitsinspektorat verbot daraufhin das Arbeiten im netten, freundlichen Container, er musste wieder kühl und nüchtern werden – ohne Holzboden.

Müll ist Müll

Es gibt auch das: Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat eine gewerbebehördliche Überprüfung einer Tankstelle in Ottensheim angeordnet. Der Zeitpunkt: Drei Wochen nach einem Hochwasser, das die ganze Ortschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen hatte.Als die Überprüfung abgeschlossen war, flatterte dem Pächter eine teure Anzeige ins Haus. Der Grund: Lagerung von Müll. Er war während der Überprüfung gerade dabei, den vom Hochwasser verursachten Müll – Schwemmgut, zerstörte Möbel – auf seinem Grundstück zu sortieren: in Dinge, die wegzuwerfen sind und in Dinge, die man vielleicht noch verwenden kann. Die Behörde hatte dafür kein Verständnis: Müll sei Müll, und der habe auf dem Grundstück nichts verloren. „Das war keine leichte Situation damals nach dem Hochwasser“, meint der Pächter. „Ein bisschen Verständnis von der Behörde wäre hin und wieder schon nett.“

Das ist freilich eine heikle Sache, wenn man mit Beamten spricht. Denn man würde, erklärt einer, einen Amtsmissbrauch begehen, wenn man über offensichtliche Mängel, Vergehen oder über die Nichteinhaltung von „Vurschriften“ hinwegsehe.

Redaktionstipps

Die Hackstock-Verordnung

„Verständnis und gesunder Menschenverstand vor Vurschrift“ wäre vielleicht ein Thema für ein Beamtenseminar. Damit würde die Regierung Unternehmern ähnlich helfen, wie mit der versprochenen Entrümpelung der Gewerbeordnung.

Als Beispiel für beides der Fall eines Wirts in Oberösterreich: Er hat in seinem Lokal zur Unterhaltung der Gäste einen Nagelstock aufgestellt. Wer am meisten Schläge benötigt, um einen Nagel in den Holzstock zu hauen, bezahlt die nächste Runde.„Sehr geehrter Herr X“, schrieb die Behörde. „Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage Kaffee/Bar X zu verantworten, dass die gegenständliche Betriebsanlage geändert und betrieben worden ist, ohne dass für die gegenständliche Änderung der Betriebsanlage eine gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung vorlag, weil im Gastraum ein sogenannter Hackstock zum Nageln aufgestellt war.“

Immerhin: Die Beamten waren gnädig. Sie verhängten keine Geldstrafe, sondern beließen es bei der Mahnung, den Nagelstock zu entfernen – um so den Zustand des genehmigten Betriebs wiederherzustellen.

Quelle, „Die Presse“, Print-Ausgabe, 13.09.2016)

 

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Das "EyeStrab"-Gerät im Einsatz © EyeStrab

Die Vermessung von Augenfehlstellungen (Strabismus) erfolgt in der Praxis oft noch „wie vor 100 Jahren“, erklärt Gründer Eren Çerman im Interview: rein manuell mittels analogen Methoden. „Die Schielheilkunde ist wahrscheinlich die letzte große nicht digitalisierte Subdisziplin in der Augenheilkunde“, fügt der Augenarzt an der Wiener Klinik Donaustadt hinzu. Gemeinsam mit seinem Team will er das ändern. Das System soll die Schielwinkelmessung sowie die Refraktionsbestimmung – also die Ermittlung, ob eine Fehlsichtigkeit vorliegt – in einer digitalen Plattform bündeln.

Interdisziplinäre Expertise im Gründerteam

Hinter EyeStrab steht das Trio Eren Çerman, Evrim Bakir und Alexander Jatzko. Die drei Gründer vereinen nach eigenen Angaben ein breites Spektrum an Kompetenzen für das Vorhaben: Gemeinsam bringen sie mehr als 20 Jahre klinische Expertise in der Augenheilkunde, über 25 Jahre internationale Management- und Transformationserfahrung sowie mehr als 25 Jahre Erfahrung im Aufbau und Management technologiegetriebener Projekte und Unternehmen in das Startup ein.

Hardware-Plattform auf NVIDIA-Basis

Technisch basiert das System auf einer NVIDIA-Edge-Plattform. Das physische Messgerät versteht das Unternehmen dabei als ersten Baustein einer künftig erweiterbaren Plattform. Es fungiert als digitale Konsole, auf der weitere augenärztliche Untersuchungsmodule als reine Software-Updates geladen werden können. Ziel ist eine cloudunabhängige All-in-One-Diagnoseplattform mit einem konkreten Marktpotenzial. Laut Çerman weisen rund 15 Prozent aller augenärztlichen Patientenkontakte einen Strabismus-Bezug auf.

Für den Vertrieb setzt EyeStrab auf eine Doppelstrategie. Bei niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten ist ein nutzungsbasiertes „Pay-per-Use“-Modell geplant, bei dem sich die Technologie über die tatsächlichen Anwendungen in der Praxis amortisiert. Öffentliche Krankenhäuser möchte man via klassischen Direktverkauf gewinnen. Die spätere Serienfertigung soll laut Unternehmen über einen ISO-konformen Auftragsfertiger laufen, wobei die finale Endmontage (Assembly) zur Qualitätssicherung fix in Österreich bleiben soll.

Validierung an einer Wiener Klinik

Derzeit wird der EyeStrab-Prototyp in einer klinischen Studie an einer Wiener Klinik validiert. Ziel der Studie ist es, objektive und reproduzierbare Messwerte wissenschaftlich zu belegen. Für den offiziellen Markteintritt strebt EyeStrab eine MDR-Zertifizierung als Medizinprodukt an. Der Audit ist für das erste Quartal 2027 geplant. Bis Ende 2026 fokussiert sich das Kernteam auf die technische Dokumentation und die vorbereitende ISO-Prozesszertifizierung.

Seed-Runde und FFG-Förderung geplant

Bisher wurde das patentierte Projekt durch Eigenmittel sowie kleinere Zuschüsse der Wirtschaftsagentur Wien und der FFG finanziert. Aktuell bereitet das Startup eine Seed-Finanzierungsrunde vor und finalisiert parallel einen FFG-Förderantrag, der rund 45 Prozent des Projektvolumens abdecken soll. Das Gesamtbudget für diesen Entwicklungsschritt liegt laut den Gründern knapp unter einer Million Euro. Mit dem frischen Kapital möchte das Team vor allem die Bereiche Softwareentwicklung und System-Testing ausbauen.

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