13.09.2016

Die Entrümpelung der Vorschriften

Kolumne: Nicht nur die Gewerbeordnung soll entrümpelt werden, findet unser Die Presse-Kollege Norbert Rief. Gleichzeitig sollte man auch gleich ein paar Vorschriften beseitigen.
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(c) fotolia.com -Torbz: Vorschrift ist in Österreich Vorschrift.

Vurschrift is Vurschrift, lautet das Mantra der Beamten. Vorschriften sind auch einzuhalten, wenn es die Mitarbeiter eigentlich gar nicht wollen. Passiert ist das einem Firmenchef in der Steiermark: Wegen Umbauarbeiten musste ein Büro in einen Container übersiedeln, der Firmenchef ließ – zur Freude der Mitarbeiter – den Container etwas freundlicher gestalten, unter anderem mit einem Laminatboden.Das war ein Fehler: Denn die Raumhöhe reduzierte sich damit von den vorgeschriebenen 250 Zentimetern auf lediglich 248 Zentimeter. Das Arbeitsinspektorat verbot daraufhin das Arbeiten im netten, freundlichen Container, er musste wieder kühl und nüchtern werden – ohne Holzboden.

Müll ist Müll

Es gibt auch das: Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat eine gewerbebehördliche Überprüfung einer Tankstelle in Ottensheim angeordnet. Der Zeitpunkt: Drei Wochen nach einem Hochwasser, das die ganze Ortschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen hatte.Als die Überprüfung abgeschlossen war, flatterte dem Pächter eine teure Anzeige ins Haus. Der Grund: Lagerung von Müll. Er war während der Überprüfung gerade dabei, den vom Hochwasser verursachten Müll – Schwemmgut, zerstörte Möbel – auf seinem Grundstück zu sortieren: in Dinge, die wegzuwerfen sind und in Dinge, die man vielleicht noch verwenden kann. Die Behörde hatte dafür kein Verständnis: Müll sei Müll, und der habe auf dem Grundstück nichts verloren. „Das war keine leichte Situation damals nach dem Hochwasser“, meint der Pächter. „Ein bisschen Verständnis von der Behörde wäre hin und wieder schon nett.“

Das ist freilich eine heikle Sache, wenn man mit Beamten spricht. Denn man würde, erklärt einer, einen Amtsmissbrauch begehen, wenn man über offensichtliche Mängel, Vergehen oder über die Nichteinhaltung von „Vurschriften“ hinwegsehe.

Redaktionstipps

Die Hackstock-Verordnung

„Verständnis und gesunder Menschenverstand vor Vurschrift“ wäre vielleicht ein Thema für ein Beamtenseminar. Damit würde die Regierung Unternehmern ähnlich helfen, wie mit der versprochenen Entrümpelung der Gewerbeordnung.

Als Beispiel für beides der Fall eines Wirts in Oberösterreich: Er hat in seinem Lokal zur Unterhaltung der Gäste einen Nagelstock aufgestellt. Wer am meisten Schläge benötigt, um einen Nagel in den Holzstock zu hauen, bezahlt die nächste Runde.„Sehr geehrter Herr X“, schrieb die Behörde. „Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage Kaffee/Bar X zu verantworten, dass die gegenständliche Betriebsanlage geändert und betrieben worden ist, ohne dass für die gegenständliche Änderung der Betriebsanlage eine gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung vorlag, weil im Gastraum ein sogenannter Hackstock zum Nageln aufgestellt war.“

Immerhin: Die Beamten waren gnädig. Sie verhängten keine Geldstrafe, sondern beließen es bei der Mahnung, den Nagelstock zu entfernen – um so den Zustand des genehmigten Betriebs wiederherzustellen.

Quelle, “Die Presse”, Print-Ausgabe, 13.09.2016)

 

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Dass man sensible Firmeninformationen besser nicht mit den großen bekannten KI-Sprachmodellen, ChatGPT und Co, verarbeiten sollte, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Und es hat mehrere Anbieter auf den Plan gerufen, die Lösungen mit entsprechendem Datenschutz versprechen – etwa weil das Sprachmodell auf lokalen Servern betrieben wird. Das Linzer Unternehmen schorn.io reiht sich in die Liste dieser Anbieter ein und bietet mit “AI in a box” dennoch eine ungewöhnliche Lösung.

“Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen”

Das Sprachmodell wird im Angebot des Unternehmens nämlich tatsächlich in einer Box geliefert. Die KI läuft auf einem kleinen Hardware-Device, das sich ins bestehende Netzwerk integrieren lässt, und kann dort komplett offline und lokal, also ausschließlich innerhalb des Intranets, genutzt werden. “Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen, der für eine definierte Anzahl von Benutzer:innen verfügbar ist”, sagt schorn.io-CEO Thomas Schorn. Es sei wortwörtlich “eine KI zum Angreifen”.

Offline-Betrieb zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien

Besonders in Branchen, die sensible Daten verarbeiten, wie Recht, Finanzen und Personalwesen, sei der Offline-Betrieb entscheidend für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, argumentiert man bei schorn.io. Zudem sei die Lösung im Vergleich zu umfangreichen Cloud-Lizenzen kostengünstig. Genutzt werden könne sie etwa in den Bereichen Softwareentwicklung, Assistenz und Buchhaltung, Marketing und Kundensupport, Personalmanagement, Projektmanagement, Rechtsberatung und Vertrieb.

“Meeting in der Box” als konkreter Anwendungsfall

Schorn.io nennt dazu einen konkreten Anwendungsfall von “AI in a box”. “Besonderes Beispiel ist die Nutzung als ‘Meeting in der Box’: Die Transkription von vertraulichen Gesprächen in Echtzeit generiert automatische Protokolle und To-Do-Listen, die direkt in bestehende Workflows integriert werden können”, heißt es vom Unternehmen.

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