22.05.2017

„Entrepreneur sein kann man lernen“

Alle Kinder haben das Potenzial, ein Entrepreneur zu sein. Es geht lediglich darum, dass man ihnen regelmäßig die Chance gibt, ein Projekt umzusetzen. Niemand muss ein Startup gründen, um ein Entrepreneur zu sein. Eine essentielle Voraussetzung für einen Entrepreneur ist aber, die Fähigkeit Initiative zu ergreifen.
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Für Johannes Lindner ist nicht jeder ein Entrepreneur, aber jeder hat die Chance, es zu lernen. Melpomene-fotolia.com

Jenes besagte „Ergreifen der Initiative“ lernt man am besten im Elternhaus. Jedoch geben nicht alle Eltern ihren Kindern die Chance dazu Möglicherweise, weil sie selbst nie die Erfahrung machen konnten, was das heißt. An diesem Punkt kommt Johannes Lindner der Initiator des Entrepreneurship Education Impulszentrums des Bundesministeriums für Bildung, der Initative für Teaching Entrepreneurship und Fachbereichsleiter für Entrepreneurship Education der KPH Wien/Krems ins Spiel. Er möchte im Rahmen der schulischen Ausbildung, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, eigene Projekte umzusetzen und ihr eigenes Potenzial zu entfalten. Sätze wie „du kannst alles schaffen, wenn du nur hart genug dafür arbeitest“ sind heutzutage omnipräsent. Ganz so einfach ist es in der Realität aber nicht. Kinder, die nie ermutigt wurden etwas Eigenständiges zu machen, werden tendenziell nicht einmal versuchen im späteren Leben ihre Träume zu verwirklichen. Da setzt Lindner mit seiner Entrepreneurship Education an. Für ihn ist zweifelsfrei nicht jeder ein Entrepreneur – aber jeder hat die Chance es zu lernen, wie man einer wird.

Was ist Entrepreneurship-Education?

Johannes Lindner: Ein Entrepreneur ist jemand, der etwas Neues umsetzt. Das muss nicht zwingend eine Startup- bzw Firmengründung sein. Egal, ob es sich dabei um einen Indianerhäuptling, einen Bürgermeister oder tatsächlich um einen Unternehmer handelt, wie es auch Schumpeter sagte. Aber genau diese Menschen braucht man in allen Bereichen der Gesellschaft. Deshalb setzen wir mit dem Konzept der Entrepreneurship-Education in Schulen an, um die Kinder dazu zu bewegen, etwas auszuprobieren und eigene Ideen umzusetzen.

„Entrepreneurship-Education setzt sich aus drei Ebenen zusammen. Im Kern geht es darum, Schülern immer wieder die Möglichkeit zu geben, eigene Ideen umzusetzen.“

Wie sieht dieses Konzept in der Praxis aus?

Man lernt anhand kleiner Herausforderungen. Was man genau macht steht nicht im Vordergrund, wichtig ist nur, dass die Aufgabe altersadäquat ist. Die Grundidee ist, dass Kinder einen Prototyp erstellen – von was auch immer. Dieser erfahrungsbasierte Ansatz ist auf learning by doing ausgelegt. Ansich wie bei einem „richtigen Startup“. Wichtig ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem Kinder in der Lage sind ihre Ideen zu verwirklichen. Schließlich braucht jedes noch so gute Eco-System auch Nachwuchsarbeit. Da möchten wir dazu beitragen.

Redaktionstipps

Was kann man sich unter „kleinen Herausforderungen“ vorstellen?

Johannes Lindner

Anhand  gewisser Challenges bekommen Volksschulkinder (neun-zehn Jahre) die Möglichkeit selbst zu „Forschern“ zu werden. Zum Beispiel in Form von Kekse backen. Die Kinder müssen sich den Weg zum fertigen Keks selbst erarbeiten. Sie müssen recherchieren welche Zutaten man braucht, wie man diese verarbeitet, wie viel Geld eingeplant werden muss etc. Für neun-Jährige ist das eine große Sache. Ein anderes Beispiel ist das Trash Value Festival. Die Kinder verarbeiten im Handwerksunterricht „wertlose Dinge“ zu einem neuen Produkt. Bei einem abschließenden Festival werden die besten Projekte ausgestellt und ein Sieger gekürt. Derartige Programme gibt es auch für die Ober- und Unterstufe – natürlich altersadäquat angepasst.

Worauf wird besonderer Wert gelegt?

Entrepreneurship-Education setzt sich aus drei Ebenen zusammen. Im Kern geht es darum, Schülern immer wieder die Möglichkeit zu geben, eigene Ideen umzusetzen. Weiters sollen die Kinder und Jugendlichen ermutigt und inspiriert werden – von Lehrern aber auch von externen Personen. Die dritte Ebene ist die soziale Komponente. Sie sollen bei ihren Ideen nicht nur für sich selbst, sondern auch an das Wohl der Gesellschaft denken.

Also kann jeder Mensch ein Entrepreneur sein?

In den 1980er Jahren wurde viel diskutiert, ob Entrepreneure geboren werden. Heute weiß man, dass Entrepreneurship erlernbar ist.  Das lässt sich empirisch gut belegen. Jeder kann lernen Initiative zu ergreifen, jeder kann die Kompetenzen erlernen, um bestimmte Dinge umzusetzen. Einzig die Ressourcen sind nicht für alle gleich. In praktisch allen Kindern steckt Tatendrang. Viele davon lernen jedoch zu Hause nicht, selbst aktiv zu werden. Deshalb müssen diesen Kindern mehrere Chancen gegeben werden eigene Ideen umzusetzen. So erfahren sie, dass auch in ihnen das Potenzial steckt ein eigenes Projekt zu realisieren.


Johannes Lindner ist Initiator des eesi-Impulszentrum für Entrepreneurship Education des BMB und der Initiative für Teaching Entrepreneurship, Fachbereichsleiter für Entrepreneurship Education der KPH Wien/Krems und Wirtschaftspädagoge der Schumpeter Handelsakademie.


Was können die Eltern tun, um die Kinder dabei zu fördern?

Bereits in jungen Jahren kommen Kinder in den Kindergarten, treten einem Fußballverein oder den Pfadfindern bei. Warum? Weil sie sich zu sozialen Wesen entwickeln soll. Gleichzeitig sollten Eltern aber permanent versuchen, ihren Kindern Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Sie selbst Entscheidungen treffen lassen, sie selbst Dinge ausprobieren lassen. Werden Kinder rund um die versorgt, hat das oftmals zur Folge, dass sie mit 15 Jahren die perfekten Konsumenten sind. Das soll nicht heißen, dass das böse oder schlecht ist. Aber es ist ein durchaus gängiges Phänomen in der Generation der Nesthäkchen.

Wie reagieren die Schüler auf dieses Modell?

Seit zehn Jahren veranstalten wir einen Ideenwettbewerb. Gerade bei Jugendlichen konnten wir während dieser zehn Jahre beobachten, wie sich die Qualität der Einreichungen von Jahr zu Jahr verbesserte. Viele dieser Ideen haben echtes Potenzial und die Jugendlichen gehen dem dann auch nach. Auch bei den Volksschülern ist die Resonanz sehr gut. Der spielerische Zugang zur Sache findet großen Anklang.

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Hat Entrepreneurship-Education einen langfristig positiven Effekt auf die Lebenseinstellung der Kinder?

Es gibt noch keine aussagekräftige Langzeitforschung. Dafür ist die Disziplin zu jung. Die Selbstwirksamkeitsprüfung gibt uns allerdings Recht. Sie belegt, dass die Einstellung der Jugendlichen langfristig positiv beeinflusst wird. Dieser Effekt basiert auf dem projektorientieren und erfahrungsbasierten Lernen.

Können „Nicht-Entrepreneure“ Entrepreneur-Education unterrichten?

Ein Entrepreneur muss nicht zwingend ein Unternehmen gegründet haben. Viele Lehrer verwirklichen sich in NGOs oder Vereinen und legen somit Entrepreneur-Verhalten an den Tag.  In Form von Fortbildungen sollen die Lehrenden aber sehr wohl ähnliche Erfahrungen machen wie die Schüler. Sie sollen ebenfalls versuchen eigene Ideen umzusetzen und sehen, wo die Schwierigkeiten und Herausforderungen liegen.

Stichwort „Failure Culture“ – ist Scheitern erlaubt?

Natürlich ist Scheitern erlaubt. Scheitern fördert die Lernkurve. Jugendliche sollen die Möglichkeit haben etwas zu probieren. Dass es dabei um keine Unsummen geht, kommt dem Prinzip zu Gute. Schüler haben meist nur ihr Taschengeld zur Verfügung. Deshalb werden sie alles daran setzen, das Projekt nicht scheitern zu lassen. Sollte es aber doch schief gehen, steht niemand vor dem finanziellen Ruin. Diesbezüglich spielt auch die Schule eine entscheidende Rolle. Sie sollte Scheitern zulassen, denn aus dem Scheitern eines Projekts resultiert ein wertvoller Lerneffekt. Schüler müssen ihre Entscheidungen dann auch selbst verantworten. In weiterer Folge, sollten den Kindern aber immer wieder die Möglichkeit zu Projekten gegeben werden. Bei einem einmaligen Versuch, bringt auch der Lerneffekt nicht viel.

MEHR Informationen unter  www.youthstart.eu

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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