16.05.2018

„Entrepreneur-in-Residence“: Grazer UT11 bringt „Stipendium“ für Gründer

Der Grazer Company Builder UpToEleven (UT11) startet den Call für sein neues "Entrepreneur-in-Residence-Programm". Dabei werden (potenziellen) Gründern für sechs bis zwölf Monate unter anderem die Lebenserhaltungskosten abgenommen.
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(c) UpToEleven: Das Team um die Pansy Brüder (l.)

„Bisher haben wir nur Startups mit einem Proof of Concept und Internationalisierungs-Plänen aufgenommen. Mit dem neuen Programm setzen wir nun deutlich früher an“, sagt Werner Sammer, Corporate Marketing Manager beim Grazer Company Builder UpToEleven (UT11). Die Rede ist vom neuen „Entrepreneur-in-Residence-Programm“, dessen erster Call nun startete. Angesprochen werden sollen damit auch Personen, die mit ihrer Business-Idee noch nicht den Schritt zur Gründung gewagt haben. „Wir zielen dabei auf Leute mit mehrjähriger Berufserfahrung in bestimmten Branchen ab. Die Kriterien für die Aufnahme sind sehr hoch“, erläutert Sammer.

+++ Interview mit Martin Pansy: 100 Prozent sind nicht genug +++

40.000 Euro an Cash- und Non-Cash-Leistungen

Dafür werde mit dem Programm – ein ähnliches gebe es in Österreich noch nicht – sehr viel geboten. So sollen die TeilnehmerInnen im Laufe von sechs bis zwölf Monaten rund 40.000 Euro an Cash- und Non-Cash-Leistungen erhalten. Man könne es mit einem Stipendium vergleichen, sagt Sammer. Damit könne man Lebenserhaltungskosten, Marketing- und interne Personalkosten sowie individuelle Weiterbildung (Schulungen, Coachings) abdecken, so UT11. „Wir gehen für diese Projekte in Vorleistung“, sagt der Marketing-Manager. Anteile nehme der Company Builder – wie im Standard-Programm üblich – von den TeilnehmerInnen noch keine. Schließlich gibt es ja auch noch nicht unbedingt ein gegründetes Unternehmen, von dem man Anteile nehmen könnte. „Wir bringen unsere Expertise und die Leistungen des Company Builders, etwa HR-Themen und Buchhaltung, ein. Am Ende dieser Prototypenphase machen wir den Gründerinnen und Gründern ein Investment-Angebot. Sie können dann natürlich frei entscheiden. Selbstverständlich wäre es wünschenswert für uns, wenn sie es annehmen“, sagt Sammer.

Entrepreneur-in-Residence: „Tendenziell ein Projekt aus jedem Batch“

Der Call für den ersten Entrepreneur-in-Residence-Batch ist bis 30. Juni offen. Im Zuge einer Evaluierungsphase werden die TeilnehmerInnen für die sechs- bis zwölfmonatige Prototypenphase bestimmt. Eine Zahl, wie viele (potenzielle) GründerInnen man aufnehme, habe man nicht festgelegt. „Es ist aber für die Ausgewählten definitiv ein exklusives Programm. Wir wollen die einzelnen Projekte intensiv betreuen. Daher wird es tendenziell ein Projekt aus jedem Batch werden“, sagt Sammer. Zukünftig wolle man drei bis vier solche Batches pro Jahr bieten.

sms.at- und Nuki-Gründer im Hintergrund

UT11 wurde von den Grazer sms.at-Foundern Jürgen und Martin Pansy gegründet, die zuletzt mit ihrem neuen Startup Nuki ein hohes Investment lukrierten und weitere Erfolge verbuchen konnten. Die Leitung des Company Builders hat inzwischen Matthias Ruhri inne. Neben Nuki sind die Startups Instahelp und Logoshuffle im Programm. Der Fokus liegt im Mobile-Bereich.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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