14.12.2023
INVESTMENT

enliteAI: Wiener KI-Startup holt 2 Mio. Euro Investment – u.a. von Breeze und Speedinvest

Das Wiener Startup enliteAI rund um CEO Clemens Wasner hat seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen. Angeführt wird die Runde von Breeze Invest. Auch Speedinvest ist dabei.
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EnliteAI
Foto: EnliteAI

Wer Clemens Wasner ist, muss man in der heimischen Startup-Szene nicht lange erklären: Kaum ein Gründer ist medial als Experte für künstliche Intelligenz (KI) so präsent wie das langjährige AI-Austria-Vorstandsmitglied. Dabei könnte man manchmal fast übersehen, dass Wasner auch sein eigenes Startup führt: enliteAI, das er 2017 gemeinsam mit Marcel Wasserer und Johannes Stumtner gegründet hat. Und mit diesem setzte er jetzt ein starkes Ausrufezeichen. Das Unternehmen holte ein Investment in der Höhe von knapp zwei Millionen Euro.

Angeführt wird die Finanzierungsrunde von Breeze Invest rund um Maximilian Schönfeldt. Außerdem sind Speedinvest und der Business Angel Christoph Filnkößl mit seiner Investmentgesellschaft floud ventures dabei. Breeze Invest hat laut Firmenbuch etwas über 18 Prozent an der enliteAI GmbH übernommen, Speedinvest rund 5 Prozent und floud 1,3 Prozent. Die drei Gründer halten weiterhin über 75 Prozent.

„Breeze ist experimentierfreudig, was neue Technologien angeht, und daher ein wirklich guter Match. Speedinvest kennen wir schon sehr lange und sind das Nonplusultra, was das weitere Wachstum in Europa und neue Finanzierungsstufen angeht“, sagt Wasner im brutkasten-Gespräch.

enliteAI mit Zwischenschritt am Weg zum Venture Studio

Einen Schwerpunkt wird das Unternehmen nun auf das Produkt „Detekt“ legen. Dabei handelt es sich um eine KI-basierte Geodatenplattform zur Objekt-, Oberflächen- und Schadenserkennung in Mobile-Mapping-Daten. „Wir haben während Covid einen 180-Grad-Turn hingelegt – und gesagt, dass wir kein Dienstleistungsgeschäft mehr machen, sondern alles reinvestieren und auf Produktentwicklung setzen. ‚Detekt‘ ist ein klassisches, reinrassiges SaaS-Produkt, das dabei rausgekommen ist“, so Wasner.

Das Produkt ist in den vergangenen zwei Jahren entwickelt worden und wird auch bereits bei Großkunden eingesetzt. Später, „im besten Fall 2025“, soll es „in eine eigene Gesellschaft ausgegründet werden“, wie Wasner gegenüber brutkasten ankündigt. „Damit wäre dann der Proof erbracht, dass enlite in Folge Startups produzieren kann. In einem nächsten Schritt könnten wir dann zu einem Venture Studio werden“.

„Wäre ‚Detekt‘ ein Startup, wäre es gerade in der Seed-Stage und soll jetzt die Growth-Phase erreichen“, sagt Wasner. Das soll nun nach dem Investment geschehen. „Wir machen einerseits sehr viel direkten Vertrieb und setzten andererseits auf Kooperationen mit Hardware-Herstellern weltweit“.

Team zuletzt auf knapp 20 Personen angewachsen

Das zweite große Produkt, an dem enliteAI aktuell arbeitet, läuft unter dem Namen „Power Grid Optimization“. Dabei geht es um Stromnetz-Optimierung über die KI-Technologie Reinforcement Learning (brutkasten berichtete). Im Gegensatz zu „Detekt“ ist es noch nicht am Markt, was laut Wasner am stark regulierten Umfeld bei Stromanbietern liegt.

Das nun aufgenommene Kapital soll ungefähr zu gleichen Anteilen in die Entwicklung beider Produkte fließen – etwa in den Aufbau und die Professionalisierung von Bereichen wie Vertrieb, Marketing und Produktmanagement. Entsprechende Hirings wurden in den vergangenen Wochen bereits vorgenommen, das Team von EnliteAI ist auf knapp 20 Personen angewachsen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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