28.09.2016

Enge Bindung: steuerliche Begünstigungen für die Abgabe von Kapitalanteilen an Mitarbeiter

Eine Mitarbeiterbeteiligungen der Schlüsselpersonen eines Startups kann starke steuerlichen Auswirkungen haben. Steuerlichen Begünstigungen gibt es aber auch für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Ein Kommentar von Michael Petritz, Partner bei KPMG.
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Mitarbeiter an einem Startup zu beteiligen, kann durchaus Sinn machen. Einerseits steigert es in den meisten Fällen die Arbeitsmotivation, andererseits bringt eine Mitarbeiterbeteiligung steuerliche Auswirkungen mit sich. Neben diesen Erleichterungen gibt es aber auch steuerlichen Begünstigungen für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Voraussetzungsreiche Begünstigungen

Diese Begünstigung ist an bestimmte Voraussetzungen, insbesondere an eine fünfjährige Haltefrist, gebunden. Die steuerliche Begünstigung aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen darf im Zeitpunkt der Gewährung der Option nicht mehr als 36.400 Euro ausmachen. Außerdem sind maximal 50 Prozent des eingeräumten Vorteils begünstigt. Wie sich leicht (und ohne auf Details näher eingehen zu müssen) erkennen lässt, sind diese Begünstigungen betragsmäßig recht limitiert und an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Diesbezüglich wäre insbesondere die Politik gefordert, weitergehende Anreize für junge Wachstumsunternehmen und deren Schlüsselpersonen zu schaffen.

Ein Phantom Share Plan für den Fall eines Exits

Des Weiteren soll an dieser Stelle auch auf die Auswirkungen eines Phantom Share Plans bei den Gründern eingegangen werden. Oftmals werden solche Pläne an den (Teil-)Exit der Gründer geknüpft, von dem auch die Schlüsselpersonen profitieren sollen. Diese erhalten aber keine Remuneration von den Gründern, sondern vom Unternehmen selbst. Dementsprechend ist in den Phantom Share Plänen regelmäßig vorgesehen, dass die Gründer im Fall des Exits dem Unternehmen einen bestimmten Betrag – der der Verpflichtung aus dem Phantom Share Plan entspricht – zukommen lassen müssen. Für den Gründer ist diesbezüglich von besonderer Relevanz, dass er nicht für den gesamten Veräußerungserlös steuerpflichtig wird, sondern nur für den Anteil, der sich nach Abzug der Einlage in die Gesellschaft ergibt. Diesbezüglich ist vertraglich sicherzustellen, dass eine Verpflichtung zur Einlage besteht, damit dem Gründer auch erhöhte Anschaffungskosten (die den Veräußerungserlös mindern) zukommen. Diese Ansicht ist auch einer jüngsten Entscheidung des BFG (08.04.2016, RV/6100003/2011) zu entnehmen.

Redaktionstipps

Überraschungen vermeiden

Eine zusätzliche Komplexität bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommt immer dann ins Spiel, wenn die Optionsberechtigten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind (wenn etwa ein Programmierer eines IT-Start-ups in den Niederlanden sitzt, einer in Frankreich und einer in Argentinien). Die steuerlichen Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme müssen in diesem Fall aus der Brille des jeweiligen nationalen Steuerrechts und der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen analysiert werden. In der Praxis empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Analyse, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Smart Start Austria

KPMG Österreich begleitet Start-ups auf ihrem Weg von der Gründung, über den Eintritt in neue Märkte bis hin zum Verkauf oder erfolgreichen Börsegang. Durch die Erfahrung und das Know-how seitens der KPMG Experten können Jungunternehmer zielführend und effizient bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützt werden.

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Die Modeindustrie hat einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Insbesondere synthetische Fasern wie Polyester tragen zur Verschmutzung der Ozeane durch Mikroplastik bei. Mittlerweile gibt es aber bereits alternative Möglichkeiten, um die den ökologischen Fußabdruck in der Modeindustrie zu reduzieren. Eine davon umfasst den Einsatz von Milchfasern. Sie wird aus Milchproteinen gewonnen, die aus überschüssiger oder unbrauchbarer Milch stammen, was gleichzeitig Lebensmittelabfälle reduziert.

Wie es zur Gründung von Under the Hours kam

In Österreich beschäftigt sich seit 2021 Mona Heiß intensiv mit der Ressource Milchprotein. Heiß stellt die Stoffe für „Under the Hours“ nicht selbst her, sondern bezieht sie von spezialisierten Lieferanten. “Um Stoffe aus innovativen Materialien wie Milchfasern herzustellen, bräuchte man eine riesige Fabrik und spezialisierte Maschinen,” erklärt die Gründerin. Stattdessen arbeitet sie mit technischen Partnern in London und Lieferanten aus Europa zusammen, die sich auf die Herstellung nachhaltiger Textilien spezialisiert haben.

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Die Idee zu “Under the Hours” entstand aus einem persönlichen Bedürfnis von Heiß. Als sogenannte “Petite-Frau” fand sie es frustrierend, keine passende Unterwäsche in ihrer Größe zu finden, die gleichzeitig ihren Ansprüchen an Komfort, Stil und Nachhaltigkeit gerecht wurde.

Zusätzlich dazu entschied sie sich nach dem Film „Plastic Planet“, komplett auf Kunstfasern zu verzichten und stattdessen nur noch natürliche Materialien zu tragen. “Ich wollte Unterwäsche, die nicht nur gut aussieht, sondern sich auch gut anfühlt und umweltfreundlich ist”, so Heiß. Da der Markt dafür jedoch wenig zu bieten hatte, nahm sie die Sache selbst in die Hand und begann, eigene Lingerie zu nähen. Diese erste Erfahrung weckte ihre Leidenschaft, eine Marke zu schaffen, die modische Lingerie aus nachhaltigen Materialien wie Milchfasern herstellt – und so wurde die Idee für „Under the Hours“ geboren.

Neben ihrer Tätigkeit bei “Under the Hours” ist Heiß auch als Co-Founderin beim Startup „Freundeskreis“ aktiv, das sich auf auf die Produktion von veganen Käse spezialisiert hat. Dort bringt sie ihre Expertise im Bereich Marketing ein. Mehr über das Startup Freundeskreis könnt ihr auch hier nachlesen.

Finanzierung des Unternehmens

In Bezug auf das Wachstums möchte das Startup bewusst auf ein organisches Wachstum setzten. “Wir haben uns entschieden, aktuell kein externes Kapital von Investoren aufzunehmen,” so Heiß. “Ich habe als Gründerin die Erfahrung gemacht, dass es besonders für Frauen schwierig ist, Investoren für ein Nischenprodukt wie nachhaltige Lingerie zu gewinnen.” Für die Zukunft ist die Gründerin jedoch offen für strategische Partnerschaften, vor allem mit potenziellen Partnern die auch Know-how in die Firma einbringen können.

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Bisher konnte das Unternehmen durch verschiedene Förderprogramme wie den aws-First-Inkubator und die Wirtschaftsagentur Creative Pioneer Unterstützung erhalten. Auch beim Greenstart-Wettbewerb schaffte es „Under the Hours“ unter die Top 10, was zusätzliche Sichtbarkeit und wertvolles Netzwerk brachte. Die ersten Kollektionen wurden zudem über Cashflow finanziert, was es dem Startup ermöglicht, flexibel zu bleiben und die volle Kontrolle über die Ausrichtung des Unternehmens zu behalten.

Vorstellung der neuen Kollektion

Vom 4. bis 7. Oktober präsentiert das Startup nun seine erste Lingerie- und Loungewear-Kollektion im Rahmen eines Pop-ups im Kunstraum Feller in der Kaiserstraße 54. Die aus Milchfasern hergestellten Modelle sind laut der Gründerin geruchsneutral, atmungsaktiv und besonders hautverträglich. “Sie bieten ein unvergleichlich angenehmes Tragegefühl und sind gleichzeitig umweltfreundlich”, so die Gründerin. Während der Präsentation wird Heiß täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr vor Ort sein, um alle Fragen zur Kollektion zu beantworten und die Besucher persönlich zu beraten.


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